Update 11. September 2026: Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen – darin enthalten ist die Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent zum 1. Januar 2027. Bei der neuen Verdienstgrenze von 633 Euro steigt die Pauschsteuer damit von 12,66 Euro auf 31,65 Euro im Monat – sie wird vom Arbeitgeber getragen, am Verdienst der Minijobber ändert sich nichts. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026.
Update 5. August 2026: Die Koalition hat Anfang August entschieden, die Abschaffung von Rentner-Minijobs nicht weiterzuverfolgen; Kanzler Merz stellte zudem klar, dass keine vollständige Abschaffung des Sonderstatus geplant ist. Die hier beschriebene Pauschalsteuer-Erhöhung auf 5 % ist weiterhin angekündigt, aber noch nicht abschließend beschlossen. Details: Minijob-Reform gestoppt — Stand August 2026.
Anfang Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD Beschlüsse gefasst, die Minijobs direkt betreffen: Die Pauschalsteuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Die von der Rentenkommission empfohlene komplette Abschaffung des Minijob-Sonderstatus wurde dagegen vertagt – eine Entscheidung dazu soll im Herbst 2026 fallen.
Was genau wurde beschlossen?
Nach dem Bericht der Alterssicherungskommission (übergeben am 23. Juni 2026) hat der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 erklärt, die 33 Empfehlungen der Kommission vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Konkret vereinbart wurde dabei die Anhebung der Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent. Betroffen wären rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte bzw. deren Arbeitgeber.
Was würde das kosten?
Die Pauschalsteuer wird auf den Verdienst berechnet. Bei einem Minijob an der 603-Euro-Grenze bedeutet die Erhöhung:
- Heute (2 %): 12,06 Euro Pauschalsteuer pro Monat
- Geplant (5 %): 30,15 Euro pro Monat
- Differenz: rund 18 Euro pro Monat, etwa 217 Euro pro Jahr
Wer zahlt die Pauschalsteuer?
Formal führt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer ab – für dich als Minijobber bleibt der Verdienst grundsätzlich brutto gleich netto. Aber: Rechtlich kann die Pauschalsteuer auf Beschäftigte abgewälzt werden, wenn das arbeitsvertraglich vereinbart ist. Wie sich die Erhöhung in der Praxis auswirkt, hängt also auch von deinem Arbeitsvertrag ab. Prüfe im Zweifel, ob dein Vertrag eine solche Abwälzungsklausel enthält.
Was passiert mit dem Minijob-Sonderstatus?
Die Rentenkommission hatte empfohlen, den sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs ganz abzuschaffen (Ausnahme: Schülerinnen und Schüler). Diesen weitreichenden Schritt hat der Koalitionsausschuss nicht beschlossen – die Entscheidung wurde auf den Herbst 2026 verschoben. Bis dahin bleibt der Minijob, wie er ist: bis 603 Euro im Monat (ab 2027: 633 Euro) grundsätzlich steuer- und abgabenfrei für Beschäftigte.
Was heißt das jetzt für dich?
- Aktuell ändert sich nichts. Die 2-Prozent-Pauschalsteuer gilt weiter, bis ein Gesetz beschlossen und in Kraft ist.
- Die Mehrkosten träfen zunächst die Arbeitgeber – ob und wie sie weitergegeben werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Die große Frage – Abschaffung des Sonderstatus ja oder nein – wird voraussichtlich im Herbst 2026 entschieden. Wir halten diesen Beitrag aktuell.
Quellen
Grundlage sind der Bericht der Alterssicherungskommission (23. Juni 2026), die Mitteilungen der Bundesregierung zum Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 sowie übereinstimmende Agentur-Berichte (dpa) zur vereinbarten Pauschalsteuer-Anhebung (Stand: Juli 2026). Da es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt, können sich Details ändern.