Worum geht es?
Ende Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission (oft "Rentenkommission" genannt) der Bundesregierung ein Reformpaket mit 33 Empfehlungen übergeben. Eine davon sorgt für besonders viel Diskussion: Der sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs soll abgeschafft werden. Geringfügig Beschäftigte sollen demnach regulär in die gesetzliche Rentenversicherung (und die übrige Sozialversicherung) einbezogen werden – mit einer Ausnahme nur noch für Schülerinnen und Schüler.
Warum schlägt die Kommission das vor?
Die Kommission begründet den Vorschlag mit der oft unzureichenden Altersabsicherung von Minijobbern. Hintergrund: Minijobs sind zwar grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, sehr viele Beschäftigte lassen sich aber befreien. Nach den von der Kommission genannten Zahlen sind nur rund 20,9 Prozent der gewerblichen und 11,3 Prozent der privaten Minijobber tatsächlich rentenversicherungspflichtig. 2024 gab es in Deutschland etwa 6,4 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Was würde sich für Beschäftigte ändern?
Käme die Reform, hätte das zwei Seiten:
- Langfristig: bessere soziale Absicherung – eigene Rentenansprüche, Schutz bei Erwerbsminderung, Anspruch auf weitere Leistungen.
- Kurzfristig: potenziell weniger Netto, weil Sozialversicherungsbeiträge fällig würden. Die Kommission hält gezielte Entlastungen über das Steuerrecht für sinnvoller als den bisherigen Pauschal-Sonderstatus.
Was sagen Arbeitgeber und Gewerkschaften?
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor erheblichen Auswirkungen auf den Einzelhandel, da viele Betriebe Minijobs für die flexible Abdeckung von Spitzenlasten nutzen. Aus Sicht der Arbeitgeber sind vor allem Folgen für Personalplanung, Lohnabrechnung und Vertragsgestaltung Thema. Gewerkschaften unterstützen eine Stärkung der gesetzlichen Rente, kritisieren aber andere Teile des Pakets (etwa die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren). Die Ausgestaltung – Übergangsregeln, Ausnahmen – ist laut Kommission noch offen.
Wann könnte das kommen?
Die Empfehlungen sind der Beginn der politischen Debatte, nicht ihr Ende. Die Bundesregierung will die Vorschläge als Grundlage für künftige Reformgesetze nutzen; eine Umsetzung wäre frühestens ab etwa 2027 denkbar – und nur, wenn der Bundestag zustimmt. Aktuell ändert sich für dich als Minijobber dadurch nichts.
Was sich dagegen wirklich ändert
Unabhängig von diesem Vorschlag tritt zum 1. Juli 2026 eine konkrete, bereits beschlossene Neuerung in Kraft: Wer sich früher von der Rentenversicherung befreit hat, kann das einmalig widerrufen. Details dazu findest du in unserem Ratgeber „Minijob & Rentenversicherung: Was sich zum 1. Juli 2026 ändert".
Quellen
Grundlage sind die öffentlich vorgestellten Empfehlungen der Alterssicherungskommission sowie Berichte u. a. der Bundesregierung/BMAS (Stand: Juni 2026). Da es sich um einen laufenden politischen Prozess handelt, können sich Details ändern – wir aktualisieren diesen Beitrag bei neuen Beschlüssen.