Aktualisiert 3. Oktober 2026: Dieser Ratgeber fasst unsere beiden bisherigen Artikel zur Krankenversicherung im Minijob zusammen. Die Grenzen für die Familienversicherung und die Beiträge für die freiwillige Versicherung sind neu geprüft.
Bist du über deinen Minijob krankenversichert?
Nein – ein Minijob allein begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Dein Arbeitgeber zahlt zwar einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent an die Minijob-Zentrale, dieser fließt aber in den Gesundheitsfonds. Du bekommst dadurch weder eine eigene Versichertenkarte noch Anspruch auf Leistungen. Du musst also auf anderem Weg versichert sein.
Wie kannst du als Minijobber krankenversichert sein?
Der Minijob selbst versichert dich nicht. Du bist entweder familienversichert, studentisch versichert, über einen Hauptjob oder die Krankenversicherung der Rentner abgesichert – greift nichts davon, brauchst du eine freiwillige Versicherung.
- Familienversicherung: kostenlos über Eltern oder Ehepartner, wenn diese gesetzlich versichert sind.
- Studentische Krankenversicherung: für Studierende, die nicht (mehr) familienversichert sind – 2026 rund 141 bis 146 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, je nach Krankenkasse.
- Über den Hauptjob: Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, deckt das deine Krankenversicherung ab.
- Krankenversicherung der Rentner: Rentnerinnen und Rentner bleiben über die KVdR versichert; der Minijob ändert daran nichts.
- Freiwillige Versicherung: wenn keine dieser Möglichkeiten greift.
Bleibst du mit einem Minijob familienversichert?
Ja, in der Regel schon. Für Minijobber gilt eine eigene Einkommensgrenze: Du darfst mit dem Minijob bis zur Minijob-Grenze verdienen und bleibst familienversichert – 2026 also bis 603 Euro, ab dem 1. Januar 2027 bis 633 Euro im Monat. Für andere Einkünfte gilt ein Siebtel der Bezugsgröße: 2026 sind das 565 Euro im Monat.
Altersgrenzen: Kinder sind grundsätzlich bis 18 familienversichert, bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind, und bis 25, solange sie zur Schule gehen, studieren oder eine Ausbildung machen (verlängert um einen Freiwilligendienst).
Wann verlierst du die Familienversicherung?
Die Familienversicherung endet, wenn du regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze verdienst, die Altersgrenze erreichst oder hauptberuflich selbstständig wirst. Auch sonstige Einkünfte über einem Siebtel der Bezugsgröße beenden sie.
- wenn du regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze verdienst – dann bist du ohnehin über den Midijob selbst versichert,
- wenn du die Altersgrenze erreichst,
- wenn deine sonstigen Einkünfte die allgemeine Grenze von einem Siebtel der Bezugsgröße überschreiten,
- wenn du hauptberuflich selbstständig wirst.
Was kostet die freiwillige Krankenversicherung, wenn du nur einen Minijob hast?
Bist du weder familienversichert noch anderweitig pflichtversichert, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge werden dann nicht nach deinem tatsächlichen Verdienst berechnet, sondern mindestens nach einem fiktiven Einkommen von einem Drittel der Bezugsgröße – 2026 sind das 1.318,33 Euro.
Mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das rund 223 Euro für die Krankenversicherung, dazu kommen etwa 47 Euro Pflegeversicherung (Kinderlose ab 23: etwa 55 Euro). Insgesamt also rund 270 bis 280 Euro im Monat – das frisst einen großen Teil eines Minijob-Verdienstes auf. In diesem Fall lohnt sich oft ein Midijob, über den du automatisch versichert bist.
Was gilt, wenn du den Minijob neben einem Hauptjob machst?
Über deinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bist du voll krankenversichert, der erste Minijob daneben ändert daran nichts und wird nicht auf deine Beiträge angerechnet. Achtung: Ein zweiter Minijob neben dem Hauptjob wird mit diesem zusammengerechnet – dann fallen auch auf diesen Verdienst Krankenversicherungsbeiträge an.
Was solltest du als Minijobber bei der Krankenversicherung beachten?
Kläre vor dem Jobstart, worüber du krankenversichert bist, und halte bei mehreren Minijobs die gemeinsame Grenze von 603 Euro (2027: 633 Euro) ein. Bist du familienversichert, melde Einkommensänderungen deiner Krankenkasse.
- Kläre vor dem Jobstart, worüber du krankenversichert bist.
- Achte bei mehreren Minijobs auf die gemeinsame Grenze von 603 Euro (2027: 633 Euro).
- Melde deiner Krankenkasse Änderungen beim Einkommen, wenn du familienversichert bist.
- Als Studierende: Prüfe, ob Familienversicherung oder studentische Versicherung für dich gilt.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Minijob-Zentrale; Familienversicherung nach § 10 SGB V; Beitragssätze 2026 laut Bundesgesundheitsministerium; Bezugsgröße 2026: 3.955 Euro (Bundesregierung). Stand: 3. Oktober 2026.