Aktualisiert 3. Oktober 2026: Dieser Artikel bündelt jetzt unsere bisherigen Beiträge zu Steuern, Pauschsteuer und Abgaben im Minijob. Alle Beitragssätze und Beträge haben wir für 2026 geprüft und korrigiert.
Was wird dir im Minijob vom Lohn abgezogen?
Im Normalfall fast nichts. Als Minijobber zahlst du keine Lohnsteuer, keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Die einzige mögliche Abgabe ist dein Eigenanteil zur Rentenversicherung: 3,6 % im gewerblichen Minijob, bei 603 € also 21,71 € im Monat. Lässt du dich davon befreien, gilt brutto = netto.
Die Pauschsteuer von 2 % zahlt grundsätzlich dein Arbeitgeber. Er darf sie aber per Arbeitsvertrag auf dich abwälzen. Dann wird sie von deinem Lohn abgezogen, bei 603 € wären das 12,06 € im Monat. In der Praxis ist das eher selten. Ein Blick in deinen Vertrag lohnt sich trotzdem.
| Was? | Gewerblicher Minijob (603 €) | Was bleibt dir? |
|---|---|---|
| Mit Rentenversicherung (Standard) | 3,6 % = 21,71 € | 581,29 € |
| Befreit von der Rentenversicherung | 0 € | 603,00 € |
Im Privathaushalt ist dein Eigenanteil zur Rentenversicherung höher: 13,6 %, weil der Arbeitgeber dort nur einen geringen Pauschalbeitrag zahlt.
Welche Abgaben zahlt dein Arbeitgeber für deinen Minijob?
Die Hauptlast trägt dein Arbeitgeber. Bei einem gewerblichen Minijob zahlt er 2026 diese Pauschalen an die Minijob-Zentrale:
| Abgabe | Arbeitgeber | Du (Arbeitnehmer) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 0 % |
| Rentenversicherung | 15 % | 3,6 % (Befreiung möglich) |
| Einheitliche Pauschsteuer | 2 % | 0 % (außer vertraglich abgewälzt) |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 0 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 0 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0 % |
| Summe | 31,17 % = 187,95 € bei 603 € | 3,6 % = 21,71 € |
Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der je nach Berufsgenossenschaft individuell berechnet wird. Ein 603-Euro-Minijob kostet den Arbeitgeber also mindestens 790,95 € im Monat. Wie sich die Kosten zusammensetzen und was Arbeitgeber absetzen können, steht im Ratgeber Minijob-Kosten für Arbeitgeber.
Welche Abgaben gelten bei einem Minijob im Privathaushalt?
Für Minijobs in Privathaushalten (z. B. Putzhilfe, Gartenhilfe) gelten deutlich niedrigere Pauschalen. Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 14,62 %, bei 603 € also 88,16 € im Monat. Die 2-%-Pauschsteuer ist darin genauso enthalten wie beim gewerblichen Minijob. Dein eigener Rentenversicherungsanteil liegt dafür bei 13,6 %, sofern du dich nicht befreien lässt.
Was ist die 2-%-Pauschsteuer und was deckt sie ab?
Die einheitliche Pauschsteuer ist eine vereinfachte Lohnsteuer für Minijobs. Statt nach deinem persönlichen Steuersatz wird pauschal 2 % des Arbeitsentgelts fällig. Damit sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten. Die Kirchensteuer ist dabei immer enthalten, egal ob du einer Kirche angehörst oder nicht. Der Arbeitgeber führt die Pauschsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale ab.
Der große Vorteil für dich: Ein pauschal versteuerter Minijob bleibt bei deiner Einkommensteuer außer Betracht. Er wird nicht zu deinem übrigen Einkommen addiert, erhöht also nicht deinen Steuersatz und wird nicht auf deinen Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) angerechnet.
Wann wird dein Minijob nach Steuerklasse statt pauschal versteuert?
Statt der Pauschsteuer kann der Arbeitgeber deinen Minijob auch nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM, also deiner Steuerklasse) abrechnen. Dann gilt:
- Steuerklasse I bis IV: Bei 603 € im Monat fällt in der Regel 0 € Lohnsteuer an.
- Steuerklasse V oder VI: Es wird Lohnsteuer einbehalten. Für dich ist die Pauschalversteuerung dann meist deutlich günstiger.
- In beiden Fällen musst du den Minijob in deiner Einkommensteuererklärung (Anlage N) angeben.
Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinem Gesamteinkommen ab:
- Nur Minijob, keine anderen Einkünfte (z. B. Schüler, Studierende): Mit Steuerklasse I zahlst du keine Lohnsteuer, und dem Arbeitgeber bleibt die Pauschsteuer erspart. Das kann sich lohnen, eine Steuererklärung wird dann aber relevant.
- Du willst Werbungskosten absetzen: Das geht nur bei Abrechnung nach Steuerklasse. Automatisch berücksichtigt wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026).
- Du hast ein gutes weiteres Einkommen oder einen gut verdienenden Ehepartner: Dann würde der Minijob-Verdienst mit deinem persönlichen (höheren) Steuersatz besteuert. Die 2-%-Pauschsteuer ist hier fast immer die günstigere Wahl.
Die meisten Arbeitgeber wählen die Pauschalversteuerung, weil sie einfacher und bürokratieärmer ist. Sprich das Thema bei Bedarf einfach an.
Musst du für deinen Minijob eine Steuererklärung abgeben?
Ist dein Minijob pauschal versteuert, gehört er nicht in die Steuererklärung, und allein aus ihm ergibt sich auch keine Pflicht zur Abgabe. Eine Pflicht kann aber aus anderen Gründen entstehen, z. B. bei Steuerklasse V/VI, Lohnersatzleistungen über 410 € oder Nebeneinkünften über 410 €. Wurde Lohnsteuer einbehalten, lohnt sich eine freiwillige Erklärung. Alle Details findest du in unserem Ratgeber Minijob in der Steuererklärung.
Solltest du dich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Seit 2013 sind neue Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Du kannst dich aber mit einem schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber befreien lassen. Die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer dieses Minijobs.
| Mit Rentenversicherung | Mit Befreiung | |
|---|---|---|
| Abzug bei 603 € (gewerblich) | 21,71 € (3,6 %) | 0 € |
| Volle Pflichtbeitragszeiten | Ja | Nein, nur anteilige Wartezeit |
| Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente | Anspruch möglich | Kein Anspruch über den Minijob |
| Riester-Förderung | Möglich (auch für den Ehepartner) | Nicht über den Minijob |
Auf die Rentenhöhe wirken sich die Beiträge nur gering aus. Wichtig sind vor allem die Versicherungszeiten. Mehr dazu unter Minijob & Rentenversicherung: Pflicht oder Befreiung?.
Was gilt bei Minijob neben Hauptjob oder mehreren Minijobs?
Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt pauschal versteuert und erhöht deinen Steuersatz nicht. Jeder weitere Minijob wird jedoch mit dem Hauptjob zusammengerechnet und sozialversicherungspflichtig; ohne Hauptjob darfst du mit allen Minijobs zusammen höchstens 603 € im Monat verdienen.
- Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt ein Minijob: pauschal versteuert, ohne Abzüge außer dem Rentenversicherungsanteil, und er erhöht nicht den Steuersatz deines Hauptjobs.
- Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig. Die 2-%-Pauschsteuer entfällt. Abgerechnet wird meist über Steuerklasse VI oder mit 20 % pauschaler Lohnsteuer (zzgl. Soli und Kirchensteuer).
- Ohne Hauptjob sind mehrere Minijobs möglich, solange du zusammen nicht mehr als 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) verdienst.
Wie behältst du im Minijob möglichst viel netto?
Halte die Verdienstgrenze von 603 € (ab 2027: 633 €) ein, prüfe im Vertrag, ob die 2-%-Pauschsteuer auf dich abgewälzt wird, und entscheide bewusst über die Rentenversicherung. Neben dem Hauptjob bündelst du Stunden besser in einem einzigen Minijob.
- Verdienstgrenze einhalten: 603 € im Monat in 2026, ab 1. Januar 2027 633 €. Bei regelmäßigem Überschreiten wird der Job sozialversicherungspflichtig.
- Pauschsteuer prüfen: Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob die 2 % auf dich abgewälzt werden.
- Rentenversicherung bewusst entscheiden: Die Befreiung bringt 21,71 € mehr im Monat, kostet aber Ansprüche wie Reha, Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung.
- Bei Steuerklasse V/VI: Am besten pauschal abrechnen lassen. Wurde doch Lohnsteuer einbehalten, hol sie dir mit einer Steuererklärung zurück.
- Nur ein Minijob neben dem Hauptjob: Bündle lieber Stunden in einem Job, statt einen zweiten anzunehmen.
Was ändert sich 2027 bei Steuern und Abgaben im Minijob?
Beschlossen ist: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € und die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat. Die Erhöhung der Pauschsteuer von 2 % auf 5 % ist dagegen erst ein Gesetzentwurf – und diese Steuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
- Beschlossen: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde, die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 € im Monat. Mehr dazu unter Minijob-Grenze 2027.
- Nur Gesetzentwurf: Die Pauschsteuer soll ab 2027 von 2 % auf 5 % steigen. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag ist am 8. Oktober 2026. Bei 633 € wären das 31,65 € statt 12,66 € im Monat. Die Pauschsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Zum aktuellen Stand: Pauschalsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Der Artikel stützt sich auf die Informationen der Minijob-Zentrale zu Abgaben, Haushaltshilfen und Rentenversicherungspflicht, auf § 40a EStG zur Pauschalierung der Lohnsteuer und auf das Bundesministerium der Finanzen (Stand: 3. Oktober 2026).
- Minijob-Zentrale: Abgaben & Steuern (gewerblich)
- Minijob-Zentrale: Abgaben bei Haushaltshilfen
- Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob
- § 40a EStG (Pauschalierung der Lohnsteuer)
- Bundesministerium der Finanzen
Stand: 3. Oktober 2026.