Steuern im Minijob: Das Wichtigste
Die gute Nachricht: Als Minijobber musst du in der Regel keine Steuern selbst bezahlen. Dein Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer von 2% direkt an die Minijob-Zentrale ab. Das passiert automatisch und hat keinen Einfluss auf dein Nettogehalt.
Pauschale Abgaben des Arbeitgebers
Dein Arbeitgeber zahlt für dich folgende Pauschalen:
- 13% Krankenversicherung (pauschaler Beitrag)
- 15% Rentenversicherung (pauschaler Beitrag)
- 2% Pauschsteuer (Lohnsteuer, Solidaritaetszuschlag, Kirchensteuer)
- Umlagen für Krankheitsausfall (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld
Insgesamt zahlt dein Arbeitgeber rund 30% zusätzlich zu deinem Bruttolohn. Für dich als Minijobber bedeutet das: Brutto = Netto (sofern du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien laesst).
Rentenversicherung: Pflicht oder nicht?
Seit 2013 sind Minijobber grundsaetzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass ein kleiner Eigenanteil von deinem Gehalt abgezogen wird. Allerdings kannst du dich auf Antrag davon befreien lassen.
Mit Rentenversicherung
- Dein Eigenanteil: 3,6% (ca. 19 Euro bei 538 Euro Verdienst)
- Du erwirbst vollwertige Rentenansprueche
- Du sammelst Pflichtbeitragszeiten
Ohne Rentenversicherung (Befreiung)
- Kein Abzug vom Gehalt, Brutto = Netto
- Du erwirbst nur minimale Rentenansprueche
- Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Nein, als Minijobber bist du grundsaetzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die pauschale Besteuerung durch deinen Arbeitgeber deckt alles ab. Ausnahme: Wenn du neben dem Minijob noch andere Einkuenfte hast, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein.
Minijob auf Steuerkarte
Alternativ zur Pauschalbesteuerung kann dein Minijob auch ueber deine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Das lohnt sich, wenn du keine weiteren Einkuenfte hast und den Grundfreibetrag nicht ausschoepfst. In diesem Fall zahlst du gar keine Steuer und kannst den Minijob in deiner Steuererklärung angeben.