Zum Hauptinhalt springen
Steuern & Recht1. Februar 2026

Minijob Steuern und Abgaben: Was wird abgezogen?

Welche Steuern und Abgaben fallen im Minijob an? Pauschsteuer, Rentenversicherung und was am Ende uebrig bleibt - einfach erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Steuern - dein Arbeitgeber zahlt 2% Pauschsteuer
  • Mit Befreiung von der Rentenversicherung gilt: Brutto = Netto
  • Dein Arbeitgeber traegt die Hauptlast der Abgaben (ca. 30%)
  • Eine Steuererklärung ist für Minijobber nicht verpflichtend

Steuern im Minijob: Das Wichtigste

Die gute Nachricht: Als Minijobber musst du in der Regel keine Steuern selbst bezahlen. Dein Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer von 2% direkt an die Minijob-Zentrale ab. Das passiert automatisch und hat keinen Einfluss auf dein Nettogehalt.

Pauschale Abgaben des Arbeitgebers

Dein Arbeitgeber zahlt für dich folgende Pauschalen:

  • 13% Krankenversicherung (pauschaler Beitrag)
  • 15% Rentenversicherung (pauschaler Beitrag)
  • 2% Pauschsteuer (Lohnsteuer, Solidaritaetszuschlag, Kirchensteuer)
  • Umlagen für Krankheitsausfall (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld

Insgesamt zahlt dein Arbeitgeber rund 30% zusätzlich zu deinem Bruttolohn. Für dich als Minijobber bedeutet das: Brutto = Netto (sofern du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien laesst).

Rentenversicherung: Pflicht oder nicht?

Seit 2013 sind Minijobber grundsaetzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass ein kleiner Eigenanteil von deinem Gehalt abgezogen wird. Allerdings kannst du dich auf Antrag davon befreien lassen.

Mit Rentenversicherung

  • Dein Eigenanteil: 3,6% (ca. 19 Euro bei 538 Euro Verdienst)
  • Du erwirbst vollwertige Rentenansprueche
  • Du sammelst Pflichtbeitragszeiten

Ohne Rentenversicherung (Befreiung)

  • Kein Abzug vom Gehalt, Brutto = Netto
  • Du erwirbst nur minimale Rentenansprueche
  • Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Nein, als Minijobber bist du grundsaetzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die pauschale Besteuerung durch deinen Arbeitgeber deckt alles ab. Ausnahme: Wenn du neben dem Minijob noch andere Einkuenfte hast, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein.

Minijob auf Steuerkarte

Alternativ zur Pauschalbesteuerung kann dein Minijob auch ueber deine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Das lohnt sich, wenn du keine weiteren Einkuenfte hast und den Grundfreibetrag nicht ausschoepfst. In diesem Fall zahlst du gar keine Steuer und kannst den Minijob in deiner Steuererklärung angeben.

Häufige Fragen
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
Nein, als Minijobber zahlst du selbst keine Steuern. Dein Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer von 2% an die Minijob-Zentrale ab. Das wird nicht von deinem Gehalt abgezogen.
Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Das haengt von deiner Situation ab. Ohne Befreiung zahlst du ca. 19 Euro pro Monat (bei 538 Euro), sammelst aber Rentenansprueche. Mit Befreiung bekommst du Brutto = Netto, hast aber weniger Rentenansprueche.
Wie viel bleibt netto vom Minijob?
Wenn du dich von der Rentenversicherung befreien laesst, bekommst du den vollen Bruttolohn ausgezahlt. Bei 538 Euro Brutto bleiben also 538 Euro Netto. Ohne Befreiung werden ca. 19 Euro abgezogen.
Verwandte Artikel
Quick Cash

Bereit für deinen Minijob?

Finde passende Minijobs und bewirb dich direkt über die Minijobgenie App.

Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr