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Steuern & Recht1. Februar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob Steuern und Abgaben: Was wird abgezogen?

Welche Steuern und Abgaben fallen im Minijob an? Pauschsteuer, Rentenversicherung und was am Ende übrig bleibt - einfach erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Steuern - dein Arbeitgeber zahlt 2% Pauschsteuer
  • Mit Befreiung von der Rentenversicherung gilt: Brutto = Netto
  • Dein Arbeitgeber trägt die Hauptlast der Abgaben (ca. 30%)
  • Eine Steuererklärung ist für Minijobber nicht verpflichtend

Musst du im Minijob Steuern zahlen?

Die gute Nachricht: Als Minijobber musst du in der Regel keine Steuern selbst bezahlen. Dein Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer von 2% direkt an die Minijob-Zentrale ab. Das passiert automatisch und hat keinen Einfluss auf dein Nettogehalt.

Welche pauschalen Abgaben zahlt dein Arbeitgeber für deinen Minijob?

Dein Arbeitgeber zahlt für dich folgende Pauschalen:

  • 13% Krankenversicherung (pauschaler Beitrag)
  • 15% Rentenversicherung (pauschaler Beitrag)
  • 2% Pauschsteuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
  • Umlagen für Krankheitsausfall (U1), Mutterschaft (U2) und Insolvenzgeld

Insgesamt zahlt dein Arbeitgeber rund 30% zusätzlich zu deinem Bruttolohn. Für dich als Minijobber bedeutet das: Brutto = Netto (sofern du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt).

Rentenversicherung: Pflicht oder nicht?

Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass ein kleiner Eigenanteil von deinem Gehalt abgezogen wird. Allerdings kannst du dich auf Antrag davon befreien lassen.

Mit Rentenversicherung

  • Dein Eigenanteil: 3,6% (ca. 19 Euro bei 603 Euro Verdienst)
  • Du erwirbst vollwertige Rentenansprüche
  • Du sammelst Pflichtbeitragszeiten

Ohne Rentenversicherung (Befreiung)

  • Kein Abzug vom Gehalt, Brutto = Netto
  • Du erwirbst nur minimale Rentenansprüche
  • Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Nein, als Minijobber bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die pauschale Besteuerung durch deinen Arbeitgeber deckt alles ab. Ausnahme: Wenn du neben dem Minijob noch andere Einkünfte hast, kann eine Steuererklärung sinnvoll sein.

Wann lohnt sich die Abrechnung des Minijobs über die Lohnsteuerkarte?

Alternativ zur Pauschalbesteuerung kann dein Minijob auch über deine Lohnsteuerkarte abgerechnet werden. Das lohnt sich, wenn du keine weiteren Einkünfte hast und den Grundfreibetrag nicht ausschöpfst. In diesem Fall zahlst du gar keine Steuer und kannst den Minijob in deiner Steuererklärung angeben.

Häufige Fragen

Muss ich im Minijob Steuern zahlen?

Nein, als Minijobber zahlst du selbst keine Steuern. Dein Arbeitgeber führt eine pauschale Steuer von 2% an die Minijob-Zentrale ab. Das wird nicht von deinem Gehalt abgezogen.

Soll ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?

Das hängt von deiner Situation ab. Ohne Befreiung zahlst du ca. 19 Euro pro Monat (bei 603 Euro), sammelst aber Rentenansprüche. Mit Befreiung bekommst du Brutto = Netto, hast aber weniger Rentenansprüche.

Wie viel bleibt netto vom Minijob?

Wenn du dich von der Rentenversicherung befreien lässt, bekommst du den vollen Bruttolohn ausgezahlt. Bei 603 Euro Brutto bleiben also 603 Euro Netto. Ohne Befreiung werden ca. 19 Euro abgezogen.

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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr