Rentenversicherung im Minijob
Seit 2013 unterliegen Minijobber grundsaetzlich der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet: Von deinem Verdienst wird ein Eigenanteil zur Rentenversicherung abgezogen. Du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen.
Was kostet die Rentenversicherung?
Dein Arbeitgeber zahlt bereits einen pauschalen Beitrag von 15% zur Rentenversicherung. Wenn du in der Rentenversicherung bleibst, zahlst du den Differenzbetrag zum vollen Beitragssatz (18,6%):
- Dein Eigenanteil: 3,6% des Bruttolohns
- Bei 538 Euro Verdienst: ca. 19,37 Euro pro Monat
- Bei 300 Euro Verdienst: ca. 10,80 Euro pro Monat
Vorteile der Rentenversicherung
- Volle Rentenansprueche: Du erwirbst vollwertige Pflichtbeitragszeiten
- Mindestversicherungszeit: Monate zaehlen für die 5-Jahres-Mindestversicherungszeit (Wartezeit)
- Riester-Förderung: Du hast Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung
- Erwerbsminderungsrente: Zugang zur Erwerbsminderungsrente wird gesichert
- Rehabilitation: Anspruch auf Rehabilitationsleistungen
Befreiung von der Rentenversicherung
Du kannst dich schriftlich bei deinem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung gilt:
- Ab dem Monat der Antragstellung (oder ab Beschäftigungsbeginn)
- Für die gesamte Dauer der Beschäftigung
- Ist unwiderruflich für dieses Arbeitsverhältnis
Nachteile der Befreiung
- Du erwirbst nur minimale Rentenansprueche (auf Basis der Arbeitgeberpauschale)
- Monate zaehlen möglicherweise nicht für die Wartezeit
- Kein Anspruch auf Riester-Förderung
- Eingeschränkter Zugang zur Erwerbsminderungsrente
Für wen lohnt sich was?
Befreiung sinnvoll fuer: Studenten, Schueler, Personen die nur vorübergehend minijobben, Personen mit guter anderweitiger Altersvorsorge.
Einzahlen sinnvoll fuer: Hausfrauen/Hausmaenner, langfristige Minijobber, Personen die Wartezeiten für die Rente sammeln müssen, Riester-Sparer.