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Steuern & Recht21. März 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob Pauschalsteuer 2026: Wer zahlt was? Alle Abgaben erklärt

Pauschalsteuer im Minijob 2026: Wer zahlt die 2 % Pauschsteuer, welche Abgaben fallen an und was bleibt netto? Alle Infos zu Steuern im Minijob.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pauschalsteuer von 2 % wird vom Arbeitgeber gezahlt
  • Minijobber müssen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen
  • Gesamtabgaben für gewerbliche Arbeitgeber betragen ca. 30 % des Bruttolohns
  • Pauschal versteuerter Minijob muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden
  • Rentenversicherungsbefreiung spart ca. 19 Euro monatlich bei 603 Euro Verdienst

Was ist die Pauschalsteuer im Minijob und wer zahlt sie?

Eine der grossen Vorteile des Minijobs ist die einfache steuerliche Behandlung. Statt komplizierter Steuererklärungen greift die pauschale Versteuerung mit 2 %. Aber wer zahlt diese Steuer eigentlich? Und welche weiteren Abgaben fallen an? In diesem Ratgeber klären wir alle Fragen rund um die Pauschalsteuer im Minijob 2026.

Was ist die Pauschalsteuer?

Die Pauschalsteuer (auch pauschale Lohnsteuer genannt) ist eine vereinfachte Form der Besteuerung für geringfügige Beschäftigungen. Statt den Minijob-Verdienst in der Einkommensteuererklärung anzugeben und nach individuellem Steuersatz zu versteuern, wird eine einheitliche Pauschale von 2 % auf den Bruttolohn erhoben.

Diese 2 % decken ab:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer

Wer zahlt die Pauschalsteuer?

Die Pauschalsteuer wird vom Arbeitgeber gezahlt. Als Minijobber musst du dich um die Steuer nicht kümmern. Dein Arbeitgeber führt die 2 % zusammen mit den anderen Abgaben an die Minijob-Zentrale ab.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann die Pauschsteuer theoretisch auf den Minijobber abwälzen, indem er sie vom Bruttolohn abzieht. Das muss aber im Arbeitsvertrag vereinbart sein und ist in der Praxis eher selten.

Welche Abgaben fallen im Minijob 2026 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an?

Die Pauschalsteuer ist nur ein Teil der Gesamtabgaben. Hier die vollständige Aufstellung für einen gewerblichen Minijob:

AbgabeartArbeitgeberArbeitnehmer
Krankenversicherung13,00 %0 %
Rentenversicherung15,00 %3,6 % (oder Befreiung)
Pauschale Lohnsteuer2,00 %0 %
Umlage U11,10 %0 %
Umlage U20,22 %0 %
Insolvenzgeldumlage0,06 %0 %

Was zahlt der Arbeitgeber?

Bei einem Bruttolohn von 603 Euro zahlt der Arbeitgeber insgesamt rund 167 Euro an Abgaben. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber betragen also ca. 705 Euro.

Was zahlt der Minijobber?

Als Minijobber zahlst du keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge - mit einer Ausnahme: Wenn du nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist, zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 % des Bruttolohns. Bei 603 Euro sind das ca. 19 Euro pro Monat.

Wann lohnt sich im Minijob die individuelle Versteuerung statt der Pauschalsteuer?

Alternativ zur Pauschalsteuer kann der Arbeitgeber den Minijob auch individuell nach Steuerklasse versteuern. Das kann sich lohnen, wenn:

  • Der Minijobber in Steuerklasse I, II oder III ist und wenig verdient
  • Der Minijobber Werbungskosten geltend machen möchte
  • Eine Einkommensteuererklärung ohnehin gemacht wird

In der Praxis wählen die meisten Arbeitgeber jedoch die Pauschalversteuerung, weil sie einfacher und bürokratieärmer ist.

Welche Abgaben gelten für einen Minijob im Privathaushalt?

Für Minijobs im Privathaushalt gelten niedrigere Pauschalsätze:

  • Krankenversicherung: 5 % (statt 13 %)
  • Rentenversicherung: 5 % (statt 15 %)
  • Pauschsteuer: 2 % (gleich)
  • Unfallversicherung: 1,6 %

Die Gesamtbelastung für private Arbeitgeber liegt bei nur ca. 14,94 %.

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Wenn die Pauschalsteuer gewählt wird: Nein. Der Minijob-Verdienst muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Besteuerung ist mit der 2-%-Pauschale abgegolten.

Wenn individuell versteuert wird: Ja. Dann muss der Verdienst wie normales Einkommen in der Steuererklärung erscheinen.

Wie werden mehrere Minijobs steuerlich behandelt?

Wenn du mehrere Minijobs hast und die Verdienste zusammen die 603-Euro-Grenze überschreiten, ändert sich die steuerliche Behandlung:

  • Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt pauschal besteuert
  • Der zweite (und jeder weitere) Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet
  • Es fallen dann reguläre Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an

Rentenversicherung: Pflicht oder Befreiung?

Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil beträgt 3,6 % des Bruttolohns. Du kannst dich aber schriftlich beim Arbeitgeber befreien lassen. Dann zahlst du gar keine eigenen Beiträge.

Vorteile der Rentenversicherungspflicht:

  • Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten
  • Anspruch auf Reha-Leistungen
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • Riester-Förderung möglich

Nachteile:

  • Ca. 19 Euro weniger netto pro Monat
  • Geringe Auswirkung auf die Rentenhöhe

Wie sparst du im Minijob Steuern und Abgaben?

  • Pauschalversteuerung wählen: In den meisten Fällen die einfachste und günstigste Option
  • Rentenversicherungsbefreiung prüfen: Wenn du keine Rentenansprüche brauchst, spare 19 Euro pro Monat
  • 603-Euro-Grenze einhalten: Nur so bleiben die Steuervorteile erhalten
  • Minijob neben Hauptjob: Ein Minijob bleibt steuerfrei, der zweite nicht

Was solltest du dir zur Pauschalsteuer im Minijob merken?

Die Pauschalsteuer von 2 % macht den Minijob steuerlich attraktiv und unkompliziert. Der Arbeitgeber trägt die Steuerlast, du als Minijobber erhältst deinen Verdienst in der Regel brutto gleich netto. Achte darauf, die 603-Euro-Grenze einzuhalten und entscheide bewusst über die Rentenversicherungspflicht.

Häufige Fragen

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

Nein, bei der Pauschalversteuerung zahlt der Arbeitgeber die 2 % Pauschsteuer. Du als Minijobber zahlst keine Steuern und erhältst brutto gleich netto.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn die Pauschalversteuerung gewählt wurde. Der Minijob-Verdienst muss dann nicht in der Einkommensteuererklärung erscheinen.

Was kostet der Arbeitgeber ein Minijob insgesamt?

Bei einem Bruttolohn von 603 Euro fallen ca. 167 Euro Abgaben an (ca. 30 %). Die Gesamtkosten betragen also rund 705 Euro pro Monat.

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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr