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Recht & Finanzen10. Oktober 2025

Minijob & Steuererklärung: Muss ich eine abgeben?

Müssen Minijobber eine Steuererklärung abgeben? Wann es Pflicht ist, wann es sich lohnt und wie der 538-Euro-Job steuerlich behandelt wird – alle Antworten hier.

Häufige Fragen
Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Bei der üblichen pauschalen Versteuerung (zwei Prozent) musst du den Minijob nicht in deiner Steuererklärung angeben. Er wird steuerlich komplett separat behandelt. Nur bei individueller Versteuerung über die Lohnsteuerklasse musst du den Minijob-Verdienst in der Erklärung aufführen.
Erhöht ein Minijob meinen persönlichen Steuersatz?
Nein, bei pauschaler Versteuerung hat der Minijob keinen Einfluss auf deinen persönlichen Steuersatz. Der 538-Euro-Verdienst wird nicht zu deinem sonstigen Einkommen hinzugerechnet. Dein Hauptjob wird genauso versteuert, als hättest du keinen Minijob.
Kann ich als reiner Minijobber trotzdem eine Steuererklärung abgeben?
Ja, du kannst freiwillig eine Steuererklärung abgeben, auch wenn du nur einen Minijob hast. Das kann sich lohnen, wenn dein Minijob individuell (über die Steuerklasse) versteuert wird und du unter dem Grundfreibetrag liegst. In diesem Fall bekommst du die gezahlte Lohnsteuer vollständig zurückerstattet.
Was passiert steuerlich, wenn ich die 538-Euro-Grenze überschreite?
Wenn du die 538-Euro-Grenze regelmäßig überschreitest, wird dein Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Midijob oder regulären Beschäftigungsverhältnis. In diesem Fall wirst du über die Lohnsteuerklasse besteuert und musst den Verdienst gegebenenfalls in der Steuererklärung angeben. Die pauschale Zweitprozentige Versteuerung entfällt dann.
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Stand: Oktober 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr