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Recht & Finanzen5. Januar 2026

Arbeitsrecht: Deine Rechte als Minijobber

Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Erfahre alles über Kündigungsschutz, Mindestlohn, Entgeltfortzahlung und Urlaubsanspruch im Minijob.

Häufige Fragen
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, Minijobber haben wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage pro Jahr. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird der Anspruch anteilig berechnet – bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind es zum Beispiel 8 Urlaubstage.
Bekomme ich als Minijobber Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Ja, nach vier Wochen Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Du bekommst den Verdienst für die Arbeitstage bezahlt, an denen du krankheitsbedingt nicht arbeiten konntest.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für Minijobber. Ausnahmen bestehen lediglich für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Kann mein Minijob-Arbeitgeber mich einfach so kündigen?
Nein, für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsschutzregelungen wie für Vollzeitbeschäftigte. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
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Stand: Januar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr