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Recht & Finanzen10. November 2025

538-Euro-Grenze: Alles was du wissen musst

Die 538-Euro-Grenze ist das Herzstück des Minijobs. Erfahre, wie die Verdienstgrenze berechnet wird, was bei Überschreitung passiert und welche Ausnahmen es gibt.

Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 538 Euro pro Monat beziehungsweise 6.456 Euro pro Jahr. Sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird bei Mindestlohnerhöhungen automatisch angepasst.
Zählen Trinkgelder und Sachbezüge zur 538-Euro-Grenze?
Freiwilliges Trinkgeld, das direkt von Kunden gegeben wird, zählt nicht zum Verdienst und wird nicht angerechnet. Sachbezüge wie Tankgutscheine oder Warengutscheine sind bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei und zählen ebenfalls nicht mit, sofern die Freigrenze eingehalten wird.
Was passiert, wenn ich die 538-Euro-Grenze einmal überschreite?
Einmaliges, unvorhersehbares Überschreiten ist bis zu zweimal pro Jahr erlaubt. Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal 1.076 Euro betragen. Planbare Mehrarbeit zählt jedoch nicht als unvorhersehbar – hier ist Vorsicht geboten.
Kann mein Arbeitgeber Probleme bekommen, wenn ich die Grenze überschreite?
Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Verdienstgrenze zu überwachen und korrekte Abgaben abzuführen. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung können Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, die der Arbeitgeber tragen muss.
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Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr