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Recht & Finanzen25. November 2025

Minijob plus Hauptjob: Das musst du beachten

Du möchtest neben deinem Hauptjob einen Minijob ausüben? Hier erfährst du, welche Regeln gelten, ob du deinen Arbeitgeber informieren musst und was bei den Sozialversicherungsbeiträgen passiert.

Häufige Fragen
Muss ich meinen Hauptarbeitgeber über den Minijob informieren?
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, aber viele Arbeitsverträge enthalten Nebentätigkeitsklauseln, die eine Anzeige oder Genehmigung erfordern. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und informiere deinen Arbeitgeber im Zweifelsfall, um Probleme zu vermeiden.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob neben dem Hauptjob arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche (in Ausnahmen kurzzeitig 60 Stunden). Die Arbeitszeiten aus Hauptjob und Minijob werden zusammengerechnet. Bei einer 40-Stunden-Woche im Hauptjob bleiben dir also maximal 8 Stunden pro Woche für den Minijob.
Kann ich zwei Minijobs neben dem Hauptjob haben?
Ja, aber nur der erste Minijob bleibt von der Sozialversicherungspflicht befreit. Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht – du zahlst dann auf den zweiten Minijob-Verdienst Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Erhöht ein Minijob neben dem Hauptjob meine Steuerlast?
Nein, wenn der Minijob pauschal mit 2 Prozent versteuert wird. In diesem Fall taucht der Minijob-Verdienst nicht in deiner Steuererklärung auf und erhöht deinen persönlichen Steuersatz nicht. Anders bei individuellem Lohnsteuerabzug – dann wird der Verdienst zum Haupteinkommen addiert.
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Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr