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Recht & Finanzen15. Dezember 2025

Mehrere Minijobs gleichzeitig – Geht das?

Kannst du zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig ausüben? Erfahre, welche Regeln bei der Zusammenrechnung gelten, wann Sozialversicherungspflicht entsteht und worauf du achten musst.

Häufige Fragen
Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings werden die Verdienste aller Minijobs zusammengerechnet. Die 538-Euro-Grenze gilt für die Gesamtsumme. Überschreitest du die Grenze, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Was passiert, wenn die Summe meiner Minijobs über 538 Euro liegt?
Wenn die Summe aller Minijob-Verdienste die 538-Euro-Grenze übersteigt, verlieren alle Minijobs ihren geringfügigen Status und werden sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass auf die gesamten Verdienste Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden.
Muss ich meinen Arbeitgebern von anderen Minijobs erzählen?
Ja, du bist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitgeber über weitere Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Die Arbeitgeber müssen bei der Minijob-Zentrale angeben, ob du weitere Minijobs hast. Verschweigen kann zu Nachzahlungen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.
Kann ich neben meinem Hauptjob zwei Minijobs haben?
Grundsätzlich ja, aber nur der erste Minijob neben dem Hauptjob bleibt abgabenprivilegiert. Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht. Es lohnt sich daher meistens nur ein Minijob neben dem Hauptjob.
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Stand: Dezember 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr