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Recht & Finanzen1. Februar 2026

Minijob & Rentenversicherung: Pflicht oder Befreiung?

Minijobber sind automatisch rentenversicherungspflichtig – können sich aber befreien lassen. Erfahre, wann sich die Rentenversicherung lohnt und wie die Befreiung funktioniert.

Häufige Fragen
Bin ich als Minijobber automatisch rentenversichert?
Ja, seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Du zahlst einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, dein Arbeitgeber zahlt 15 Prozent. Du kannst dich aber auf Antrag von der Pflicht befreien lassen.
Wie viel kostet die Rentenversicherung im Minijob?
Der Eigenanteil beträgt 3,6 Prozent des Bruttoverdienstes. Bei 538 Euro monatlich sind das etwa 19,37 Euro. Dir werden also rund 519 Euro ausgezahlt. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich pauschal 15 Prozent.
Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen?
Nein, die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und kann nicht widerrufen werden. Erst bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis kannst du dich erneut für die Rentenversicherungspflicht entscheiden.
Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?
In den meisten Fällen ja. Für rund 19 Euro monatlich erwirbst du volle Pflichtbeitragszeiten, die für die Wartezeiten der Altersrente, den Schutz bei Erwerbsminderung und den Zugang zu Rehabilitationsleistungen zählen. Besonders wenn du keinen anderen rentenversicherungspflichtigen Job hast, ist die Pflichtversicherung empfehlenswert.
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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr