Aktualisiert 3. Oktober 2026: Dieser Ratgeber bündelt jetzt unsere bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung im Minijob. Beiträge und Befreiungsregeln sind neu geprüft – inklusive des seit 1. Juli 2026 möglichen Widerrufs einer Befreiung.
Bist du im Minijob automatisch rentenversicherungspflichtig?
Ja. Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung, und du stockst ihn mit einem Eigenanteil auf den vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent auf. Wie hoch dein Anteil ist, hängt davon ab, ob du gewerblich oder in einem Privathaushalt arbeitest. Wenn du nicht einzahlen willst, kannst du dich auf Antrag befreien lassen.
Das gilt auch für einen Minijob neben einem Hauptjob: Der erste Minijob ist dann zwar frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung bist du aber pflichtversichert – mit der gleichen Möglichkeit zur Befreiung.
Wie viel kostet dich die Rentenversicherung im Minijob?
Im gewerblichen Minijob zahlst du 3,6 % Eigenanteil, bei 603 € also 21,71 € im Monat; im Privathaushalt sind es 13,6 %, rund 82 €. Lässt du dich befreien, entfällt dein Anteil – der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag trotzdem weiter.
| Gewerblicher Minijob | Minijob im Privathaushalt | |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag Arbeitgeber | 15 % | 5 % |
| Dein Eigenanteil | 3,6 % | 13,6 % |
| Eigenanteil bei 603 € | 21,71 € | ca. 82 € |
| Eigenanteil bei 300 € | 10,80 € | 40,80 € |
| Auszahlung bei 603 € (ohne Befreiung) | 581,29 € | ca. 521 € |
Wenn du dich befreien lässt, entfällt dein Eigenanteil und du bekommst den vollen Verdienst ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag aber trotzdem weiter. Welche Abgaben der Arbeitgeber insgesamt trägt, erklärt der Ratgeber Minijob-Kosten für Arbeitgeber.
Welche Vorteile hast du, wenn du in der Rentenversicherung bleibst?
Du sammelst volle Pflichtbeitragszeiten für die Wartezeiten, sicherst dir Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Reha, wirst direkt Riester-zulagenberechtigt und dein Verdienst zählt voll für die Rente. Ein einzelnes Jahr bringt wenig, viele Jahre summieren sich.
- Volle Pflichtbeitragszeiten: Jeder Monat zählt voll für die Wartezeiten, zum Beispiel für die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die du für eine Altersrente brauchst.
- Erwerbsminderungsrente: Dafür brauchst du in der Regel mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann diese Lücke schließen.
- Reha und Teilhabe: Du sicherst dir Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen.
- Riester-Förderung: Als Pflichtversicherter bist du unmittelbar zulagenberechtigt.
- Höhere Rente: Dein Verdienst wird voll für die Altersrente berücksichtigt und kann für den Grundrentenzuschlag relevant sein.
Der Rentenanspruch aus einem einzelnen Minijob-Jahr ist klein. Über viele Jahre summiert er sich aber, und vor allem die Pflichtbeitragszeiten können entscheiden, ob du überhaupt einen Anspruch hast.
Was verlierst du bei einer Befreiung von der Rentenversicherung?
Du sparst den monatlichen Eigenanteil. Aus dem Pauschalbeitrag deines Arbeitgebers erwirbst du aber nur anteilige Rentenansprüche und Wartezeitmonate – keine vollen Pflichtbeitragszeiten. Das heißt konkret:
- Die Monate zählen nur anteilig für die Wartezeiten.
- Du hast keinen vollen Schutz bei Erwerbsminderung und eingeschränkten Zugang zu Reha-Leistungen.
- Über den Minijob bist du nicht unmittelbar Riester-zulagenberechtigt.
Gerade für junge Minijobber wirkt das weit weg. Eine Erwerbsminderung kann aber in jedem Alter eintreten, etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit – dann kann fehlender Schutz existenzbedrohend sein.
Wie lässt du dich im Minijob von der Rentenversicherung befreien?
Du gibst deinem Arbeitgeber einen schriftlichen oder elektronischen Befreiungsantrag, den er an die Minijob-Zentrale meldet. Die Befreiung gilt nicht rückwirkend, nur einheitlich für alle deine Minijobs und für die Dauer der Beschäftigung.
- Antrag beim Arbeitgeber: Du gibst deinem Minijob-Arbeitgeber einen schriftlichen oder elektronischen Befreiungsantrag. Er meldet die Befreiung an die Minijob-Zentrale.
- Ab wann: Meldet dein Arbeitgeber die Befreiung innerhalb von sechs Wochen, gilt sie ab Beginn des Monats, in dem dein Antrag bei ihm eingegangen ist – frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Rückwirkend für frühere Monate geht es nicht.
- Mehrere Minijobs: Die Entscheidung kannst du nur einheitlich für alle Minijobs treffen.
- Bindung: Die Befreiung gilt für die Dauer der Beschäftigung. Rückgängig machen kannst du sie nur einmal (siehe nächste Frage).
Kannst du eine Befreiung wieder rückgängig machen?
Ja, seit dem 1. Juli 2026 geht das einmalig. Du stellst den Antrag bei deinem Arbeitgeber, die Rentenversicherungspflicht gilt dann ab dem Monat nach deinem Antrag. Der Widerruf wirkt nur für die Zukunft, eine Nachzahlung für befreite Zeiten ist nicht möglich. Danach ist die Entscheidung bindend: Erneut befreien lassen kannst du dich in diesem Minijob nicht. Alle Details im Beitrag Minijob und Rentenversicherung: Was sich zum 1. Juli 2026 ändert.
Solltest du dich im Minijob befreien lassen oder einzahlen?
Für viele Minijobber lohnt es sich, in der Rentenversicherung zu bleiben. Im gewerblichen Minijob kostet das höchstens rund 22 Euro im Monat, dafür bekommst du vollen Versicherungsschutz. Es kommt aber auf deine Situation an:
- Einzahlen lohnt sich besonders, wenn du keinen anderen rentenversicherungspflichtigen Job hast (zum Beispiel als Hausfrau oder Hausmann), langfristig im Minijob arbeitest, noch Wartezeiten sammeln musst oder Riester nutzen willst.
- Schüler und Studierende sparen mit der Befreiung zwar etwas Geld. Mit Pflichtbeiträgen sammeln sie aber schon früh Versicherungszeiten und Schutz bei Erwerbsminderung. Wäge beides bewusst ab.
- Rentnerinnen und Rentner haben die Wartezeiten oft schon erfüllt. Hier kann eine Befreiung sinnvoll sein, sollte aber individuell geprüft werden.
- Im Privathaushalt ist der Eigenanteil mit 13,6 Prozent deutlich höher – rechne hier besonders genau nach.
Für deine persönliche Situation lohnt sich eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen findest du im Überblick Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026/2027 ↗.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
SGB VI, § 6 (Befreiung von der Versicherungspflicht); Minijob-Zentrale; Deutsche Rentenversicherung; Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand: 3. Oktober 2026.