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Recht & Steuern21. März 2026

Ab welchem Alter darf man einen Minijob machen?

Ab 13, 15, 16 oder 18 Jahren? Die Regeln für Minijobs nach Alter: Was das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt und welche Jobs für welches Alter geeignet sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 13: Leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen, max. 2 Stunden/Tag
  • Ab 15: Reguläre Minijobs, max. 8 Stunden/Tag in den Ferien
  • Ab 16: Gastronomie bis 22 Uhr erlaubt
  • Ab 18: Keine Jugendschutz-Einschränkungen mehr
  • Eltern müssen unter 18 schriftlich zustimmen

Minijob-Alter: Die Regeln im Überblick

Viele Schüler wollen so früh wie möglich Geld verdienen. Aber ab welchem Alter ist ein Minijob erlaubt? Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) setzt klare Grenzen – die sich je nach Alter unterscheiden.

Ab 13 Jahren: Leichte Tätigkeiten

Ab 13 darfst du mit Zustimmung deiner Eltern leichte Tätigkeiten ausüben. Dazu gehören: Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe geben, Einkaufen für Nachbarn, Gartenarbeit. Die Grenzen: maximal 2 Stunden am Tag (in der Landwirtschaft 3), nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr, nicht während der Schulzeit.

Ab 15 Jahren: Reguläre Minijobs

Ab 15 darfst du einen regulären Minijob annehmen. Supermarkt, Gastronomie, Büro – die meisten Minijobs stehen dir jetzt offen. Einschränkungen: maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (nur in den Ferien), während der Schulzeit maximal 2 Stunden am Tag. Nicht zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahme: Gastronomie bis 22 Uhr ab 16).

Ab 16 Jahren: Erweiterte Möglichkeiten

Ab 16 darfst du in der Gastronomie bis 22 Uhr arbeiten und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr. Auch Bäckereien ab 5 Uhr morgens sind erlaubt. Die meisten Arbeitgeber stellen bevorzugt ab 16 ein, weil die Einschränkungen geringer sind.

Ab 18 Jahren: Volle Freiheit

Ab 18 gelten keine besonderen Jugendschutz-Beschränkungen mehr. Du darfst auch nachts, an Sonn- und Feiertagen und in allen Branchen arbeiten. Für den Minijob ändert sich an der 520-Euro-Grenze nichts.

Wichtige Regeln für alle Altersgruppen

Schulpflicht geht vor: Dein Minijob darf die schulische Leistung nicht beeinträchtigen. Die Schule hat immer Vorrang.

Eltern müssen zustimmen: Unter 18 braucht der Arbeitgeber die schriftliche Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.

Gesundheitsschutz: Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten, keine schweren Lasten heben und keinen schädlichen Einflüssen (Lärm, Chemikalien) ausgesetzt sein.

Häufige Fragen
Kann ich mit 14 einen Minijob machen?
Offiziell erst ab 15 einen regulären Minijob. Ab 13 sind leichte Tätigkeiten erlaubt (Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe) – maximal 2 Stunden pro Tag mit Zustimmung der Eltern.
Wie viele Stunden darf ich als Schüler arbeiten?
Während der Schulzeit max. 2 Stunden/Tag. In den Ferien (ab 15 Jahren) bis zu 8 Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche, maximal 4 Wochen am Stück pro Jahr.
Brauche ich eine Arbeitserlaubnis als Minderjähriger?
Keine behördliche Arbeitserlaubnis, aber die schriftliche Zustimmung deiner Eltern. Der Arbeitgeber muss die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherstellen.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr