Aktualisiert 3. Oktober 2026: Dieser Ratgeber bündelt jetzt unsere bisherigen Beiträge zum Mindestalter für Minijobs und zum Minijob als Schüler. Alle Altersgrenzen, Arbeitszeiten und Beträge sind neu geprüft.
Ab welchem Alter darfst du einen Minijob machen?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) legen genau fest, ab wann und wie viel du arbeiten darfst. Kurz gesagt: Unter 13 Jahren darfst du nicht beschäftigt werden. Ab 13 sind mit Einwilligung deiner Eltern leichte Tätigkeiten erlaubt. Ab 15 darfst du – sobald du nicht mehr vollzeitschulpflichtig bist – die meisten regulären Minijobs annehmen. Ab 18 gelten keine besonderen Jugendschutzregeln mehr.
| Alter | Was ist erlaubt? | Arbeitszeit | Uhrzeit |
|---|---|---|---|
| unter 13 | keine Beschäftigung | – | – |
| 13 und 14 | nur leichte, geeignete Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern | max. 2 Std./Tag (Landwirtschaft 3 Std.) | nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor oder während des Unterrichts |
| ab 15, noch vollzeitschulpflichtig | in der Schulzeit wie 13- und 14-Jährige; Ferienjob höchstens 4 Wochen im Jahr | Schulzeit max. 2 Std./Tag; Ferien bis 8 Std./Tag und 40 Std./Woche | Schulzeit: nicht zwischen 18 und 8 Uhr; Ferien: 6 bis 20 Uhr |
| 15 bis 17 | die meisten Minijobs, keine gefährlichen Arbeiten | max. 8 Std./Tag, 40 Std./Woche, 5-Tage-Woche | 6 bis 20 Uhr, ab 16 Ausnahmen (z. B. Gastronomie bis 22 Uhr) |
| ab 18 | alle Minijobs | Arbeitszeitgesetz wie für Erwachsene | keine Jugendschutz-Grenzen |
Welche Jobs darfst du mit 13 oder 14 Jahren machen?
Mit 13 und 14 Jahren darfst du nur arbeiten, wenn deine Eltern einwilligen und die Arbeit leicht und für dich geeignet ist. Die Kinderarbeitsschutzverordnung nennt dafür konkret:
- Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter und Werbeprospekte austragen
- in Privathaushalten: Haushalt und Garten, Botengänge, Babysitten und Betreuung anderer Personen im Haushalt, Nachhilfe, Haustiere betreuen, Einkaufen (ohne Alkohol und Tabak)
- in landwirtschaftlichen Betrieben: Ernte und Feldbestellung, Selbstvermarktung, Tiere versorgen
- Handreichungen beim Sport
- Mithilfe bei nichtgewerblichen Aktionen von Kirchen, Vereinen, Verbänden und Parteien
Dabei gilt: höchstens 2 Stunden am Tag (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis 3 Stunden), nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Schulunterrichts. Diese Grenzen gelten auch in den Ferien. Körperlich belastende, gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten sind tabu. Typische Einstiegsjobs findest du in unseren Ratgebern zum Zeitungaustragen und zur Nachhilfe.
Was gilt mit 15, wenn du noch zur Schule gehst?
Entscheidend ist nicht nur dein Alter, sondern auch die Vollzeitschulpflicht. Solange du noch vollzeitschulpflichtig bist, gelten für dich laut Jugendarbeitsschutzgesetz die Regeln für Kinder – auch wenn du schon 15 oder älter bist. Während der Schulzeit heißt das: nur leichte Tätigkeiten, höchstens 2 Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
Die wichtigste Ausnahme sind die Schulferien: Ab 15 darfst du als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher in den Ferien arbeiten, insgesamt aber höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr. In dieser Zeit gelten die Grenzen für Jugendliche: bis 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Das ist die klassische Grundlage für Ferienjobs.
Wie lange darfst du zwischen 15 und 17 Jahren arbeiten?
Bist du 15 bis 17 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig, stehen dir die meisten Minijobs offen – etwa im Supermarkt, in der Gastronomie oder im Büro. Es gelten aber feste Grenzen:
- Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche
- 5-Tage-Woche: an Samstagen, Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Gastronomie oder Einzelhandel
- Nachtruhe: grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr
- Ausnahmen ab 16: in Gaststätten bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr (ab 17 Jahren ab 4 Uhr)
- Verboten: Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, schwere Lasten und der Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen
Viele Arbeitgeber stellen bevorzugt ab 16 ein, weil die Einschränkungen dann geringer sind.
Was ändert sich ab 18 Jahren?
Mit deinem 18. Geburtstag fallen die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes weg. Du darfst dann auch abends, nachts und – im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes – an Wochenenden arbeiten. Außerdem hast du ab 18 Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro) – auch wenn du noch zur Schule gehst. An der Verdienstgrenze des Minijobs ändert dein Alter nichts.
Bekommst du als Schüler Mindestlohn und wie viel darfst du verdienen?
Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Dein Arbeitgeber darf dir also weniger zahlen – viele zahlen trotzdem den Mindestlohn oder mehr, um Aushilfen zu finden. Ein Blick auf den Stundenlohn lohnt sich deshalb schon bei der Bewerbung.
Die Minijob-Grenze gilt für alle gleich: 2026 darfst du durchschnittlich 603 Euro im Monat verdienen, also 7.236 Euro im Jahr. Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze auf 633 Euro (7.596 Euro im Jahr) – mehr dazu im Beitrag zur Minijob-Grenze 2027. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten pro Jahr ist unschädlich.
Brauchst du die Zustimmung deiner Eltern?
Ja. Bist du unter 18, braucht dein Arbeitsvertrag die Zustimmung deiner Eltern oder eines anderen Erziehungsberechtigten – ohne sie ist der Vertrag nicht wirksam. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor, die meisten Arbeitgeber verlangen aber eine schriftliche Einverständniserklärung. Das ist auch sinnvoll, damit später klar ist, wozu deine Eltern zugestimmt haben. Eine behördliche Arbeitserlaubnis brauchst du nicht; für die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes ist dein Arbeitgeber verantwortlich.
Was bedeutet der Minijob für Krankenversicherung, Rente und Kindergeld?
Als Schüler bleibst du familienversichert, solange du die Minijob-Grenze (2026: 603 Euro) nicht überschreitest, und das Kindergeld deiner Eltern ist nicht gefährdet. In der Rentenversicherung bist du pflichtversichert, kannst dich aber befreien lassen.
- Krankenversicherung: Über deine Eltern bleibst du familienversichert, solange dein Minijob-Verdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt (2026: 603 Euro, ab 2027: 633 Euro). Details im Ratgeber zur Krankenversicherung im Minijob.
- Rentenversicherung: Auch als Schüler bist du im Minijob grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im gewerblichen Minijob zahlst du 3,6 Prozent selbst; du kannst dich auf schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber befreien lassen. Alles dazu im Ratgeber Rentenversicherung im Minijob.
- Steuern: In der Regel zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 Prozent. Du musst dafür nichts tun.
- Unfallversicherung: Bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg bist du über deinen Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert (mehr zur Unfallversicherung).
- Kindergeld: Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld. Dein Schüler-Minijob gefährdet den Anspruch deiner Eltern nicht (Minijob und Kindergeld).
Welche Regeln gelten für dich unabhängig vom Alter?
Die Schule geht vor: Dein Minijob darf deine schulischen Leistungen und deine Gesundheit nicht beeinträchtigen. Sprich mit deinen Eltern, wenn es zu viel wird.
Gesundheitsschutz: Als Minderjähriger darfst du keine gefährlichen Arbeiten verrichten, keine schweren Lasten heben und keinen schädlichen Einflüssen wie Lärm oder Chemikalien ausgesetzt werden.
Arbeitszeiten notieren: Schreib dir deine Arbeitszeiten auf. So siehst du schnell, ob die Grenzen eingehalten werden und ob dein Lohn stimmt.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG); Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV); Mindestlohngesetz, § 22; Minijob-Zentrale; Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand: 3. Oktober 2026.