Ab welchem Alter darfst du einen Minijob machen?
Viele Schüler wollen so früh wie möglich Geld verdienen. Aber ab welchem Alter ist ein Minijob erlaubt? Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) setzt klare Grenzen – die sich je nach Alter unterscheiden.
Welche Jobs darfst du ab 13 Jahren machen?
Ab 13 darfst du mit Zustimmung deiner Eltern leichte Tätigkeiten ausüben. Dazu gehören: Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe geben, Einkaufen für Nachbarn, Gartenarbeit. Die Grenzen: maximal 2 Stunden am Tag (in der Landwirtschaft 3), nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr, nicht während der Schulzeit.
Darfst du ab 15 Jahren einen regulären Minijob annehmen?
Ab 15 darfst du einen regulären Minijob annehmen. Supermarkt, Gastronomie, Büro – die meisten Minijobs stehen dir jetzt offen. Einschränkungen: maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (nur in den Ferien), während der Schulzeit maximal 2 Stunden am Tag. Nicht zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahme: Gastronomie bis 22 Uhr ab 16).
Was darfst du ab 16 Jahren im Minijob zusätzlich?
Ab 16 darfst du in der Gastronomie bis 22 Uhr arbeiten und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr. Auch Bäckereien ab 5 Uhr morgens sind erlaubt. Die meisten Arbeitgeber stellen bevorzugt ab 16 ein, weil die Einschränkungen geringer sind.
Was ändert sich ab 18 Jahren im Minijob?
Ab 18 gelten keine besonderen Jugendschutz-Beschränkungen mehr. Du darfst auch nachts, an Sonn- und Feiertagen und in allen Branchen arbeiten. Für den Minijob ändert sich an der 603-Euro-Grenze nichts.
Welche Regeln gelten für Schüler im Minijob unabhängig vom Alter?
Schulpflicht geht vor: Dein Minijob darf die schulische Leistung nicht beeinträchtigen. Die Schule hat immer Vorrang.
Eltern müssen zustimmen: Unter 18 braucht der Arbeitgeber die schriftliche Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.
Gesundheitsschutz: Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten, keine schweren Lasten heben und keinen schädlichen Einflüssen (Lärm, Chemikalien) ausgesetzt sein.