Minijob-Alter: Die Regeln im Überblick
Viele Schüler wollen so früh wie möglich Geld verdienen. Aber ab welchem Alter ist ein Minijob erlaubt? Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) setzt klare Grenzen – die sich je nach Alter unterscheiden.
Ab 13 Jahren: Leichte Tätigkeiten
Ab 13 darfst du mit Zustimmung deiner Eltern leichte Tätigkeiten ausüben. Dazu gehören: Zeitung austragen, Babysitten, Nachhilfe geben, Einkaufen für Nachbarn, Gartenarbeit. Die Grenzen: maximal 2 Stunden am Tag (in der Landwirtschaft 3), nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr, nicht während der Schulzeit.
Ab 15 Jahren: Reguläre Minijobs
Ab 15 darfst du einen regulären Minijob annehmen. Supermarkt, Gastronomie, Büro – die meisten Minijobs stehen dir jetzt offen. Einschränkungen: maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (nur in den Ferien), während der Schulzeit maximal 2 Stunden am Tag. Nicht zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahme: Gastronomie bis 22 Uhr ab 16).
Ab 16 Jahren: Erweiterte Möglichkeiten
Ab 16 darfst du in der Gastronomie bis 22 Uhr arbeiten und in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr. Auch Bäckereien ab 5 Uhr morgens sind erlaubt. Die meisten Arbeitgeber stellen bevorzugt ab 16 ein, weil die Einschränkungen geringer sind.
Ab 18 Jahren: Volle Freiheit
Ab 18 gelten keine besonderen Jugendschutz-Beschränkungen mehr. Du darfst auch nachts, an Sonn- und Feiertagen und in allen Branchen arbeiten. Für den Minijob ändert sich an der 520-Euro-Grenze nichts.
Wichtige Regeln für alle Altersgruppen
Schulpflicht geht vor: Dein Minijob darf die schulische Leistung nicht beeinträchtigen. Die Schule hat immer Vorrang.
Eltern müssen zustimmen: Unter 18 braucht der Arbeitgeber die schriftliche Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten.
Gesundheitsschutz: Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten verrichten, keine schweren Lasten heben und keinen schädlichen Einflüssen (Lärm, Chemikalien) ausgesetzt sein.