Minijob und Steuererklärung: Die kurze Antwort
In den meisten Fällen: Nein, du musst deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Der Grund: Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2% an die Minijob-Zentrale. Damit ist dein Minijob abgegolten und muss nicht in deiner persönlichen Steuererklärung erscheinen.
Wann du den Minijob NICHT angeben musst
Wenn dein Arbeitgeber die pauschale Versteuerung (2%) gewählt hat – und das ist der Regelfall bei 520-Euro-Minijobs – brauchst du nichts zu tun. Der Minijob taucht in deiner Steuererklärung nicht auf. Das gilt auch, wenn du einen Hauptjob und einen Minijob hast.
Wann du den Minijob angeben MUSST
Es gibt eine Ausnahme: Wenn dein Arbeitgeber statt der Pauschalsteuer die individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerkarte gewählt hat. Das erkennst du daran, dass auf deiner Lohnabrechnung Lohnsteuer ausgewiesen wird. In diesem Fall musst du den Minijob in der Steuererklärung als Einkommen angeben. Das ist selten, kommt aber vor.
Wann sich die Angabe lohnt
Auch bei pauschaler Versteuerung KANN es sich lohnen, den Minijob freiwillig anzugeben – nämlich wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst (2026: ca. 12.084 Euro Jahreseinkommen). Dann kannst du dir die gezahlte Pauschalsteuer zurückholen. Das betrifft vor allem Schüler und Studenten ohne weiteres Einkommen.
Mehrere Minijobs
Wichtig: Du darfst nur einen Minijob steuerfrei neben einem Hauptjob haben. Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und normal besteuert. Hast du keinen Hauptjob, darfst du mehrere Minijobs haben – aber nur bis insgesamt 520 Euro im Monat.
Praxis-Tipps
Lohnabrechnung prüfen: Schau auf deine Lohnabrechnung. Steht dort "Pauschalsteuer 2%"? Dann brauchst du nichts in der Steuererklärung tun.
Jahres-Lohnsteuerbescheinigung: Bekommst du für den Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung? Dann wurde individuell besteuert und du musst es angeben.
Werbungskosten: Auch bei einem Minijob kannst du Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitskleidung) absetzen – aber nur bei individueller Besteuerung.