Darfst du neben deinem Hauptjob einen Minijob machen?
Du hast einen Hauptjob und willst dir mit einem Minijob etwas dazuverdienen? Das ist in Deutschland völlig legal und weit verbreitet. Aber es gibt einige Regeln, die du kennen solltest – sonst kann es teuer werden.
Bleibt ein Minijob neben dem Hauptjob abgabenfrei?
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darfst du genau einen Minijob ausüben, ohne dass dieser sozialversicherungspflichtig wird. Der Minijob bleibt steuerfrei (2% Pauschale zahlt der Arbeitgeber) und du zahlst keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Was passiert, wenn du neben dem Hauptjob einen zweiten Minijob annimmst?
Wenn du neben dem Hauptjob einen zweiten Minijob annimmst, wird dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Das bedeutet: volle Sozialversicherungspflicht und reguläre Lohnsteuer. Das kann von 603 Euro brutto schnell nur rund 400 Euro netto machen.
Muss ich meinen Hauptarbeitgeber informieren?
Rechtlich bist du meist verpflichtet, deinen Hauptarbeitgeber über einen Nebenjob zu informieren. Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Viele enthalten eine Nebentätigkeitsklausel. Dein Arbeitgeber darf den Minijob nur ablehnen, wenn berechtigte Interessen dagegen sprechen (Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz).
Wie viele Stunden darfst du mit Hauptjob und Minijob zusammen arbeiten?
Die Arbeitszeit aus Hauptjob und Minijob zusammen darf 48 Stunden pro Woche nicht regelmäßig überschreiten (Arbeitszeitgesetz). Bei einer 40-Stunden-Woche bleiben also maximal 8 Stunden für den Minijob. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.
Ändert sich durch den Minijob neben dem Hauptjob deine Krankenversicherung?
Der erste Minijob neben dem Hauptjob hat keinen Einfluss auf deine Krankenversicherung oder Sozialversicherung. Du bleibst über den Hauptjob versichert. Lediglich bei der Rentenversicherung kannst du wählen, ob du den Minijob-Anteil (3,6%) zahlen oder dich befreien lassen willst.
Was solltest du beim Minijob neben dem Hauptjob beachten?
Vertrag prüfen: Lies die Nebentätigkeitsklausel in deinem Hauptarbeitsvertrag. Im Zweifel: formlos schriftlich beim Arbeitgeber melden.
Nicht bei der Konkurrenz: Ein Minijob beim direkten Wettbewerber deines Hauptarbeitgebers ist in der Regel nicht erlaubt.
Steuern im Blick: Dein Hauptjob und ein weiterer Minijob werden getrennt besteuert. Aber ein dritter Job wird zusammengerechnet.