Aktualisiert 3. Oktober 2026: Dieser Ratgeber bündelt jetzt unsere bisherigen Beiträge zum Minijob neben dem Hauptjob. Abgaben, Verdienstgrenzen und Arbeitszeitregeln sind neu geprüft.
Darfst du neben deinem Hauptjob einen Minijob machen?
Ja. Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist in Deutschland legal und weit verbreitet. Der große Vorteil: Für genau einen Minijob neben dem Hauptjob zahlst du keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und der Verdienst wird nicht mit deinem Hauptjob zusammengerechnet. Ein paar Regeln musst du aber kennen – bei Abgaben, Arbeitszeit und deinem Arbeitsvertrag.
Welche Abgaben fallen für den Minijob neben dem Hauptjob an?
Für dich ist der erste Minijob neben dem Hauptjob frei von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Rentenversicherungspflichtig ist er aber auch neben dem Hauptjob: Im gewerblichen Minijob zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 Prozent – bei 603 Euro Verdienst sind das 21,71 Euro im Monat. Du kannst dich auf schriftlichen Antrag bei deinem Minijob-Arbeitgeber davon befreien lassen. Was für und gegen die Befreiung spricht, liest du im Ratgeber Rentenversicherung im Minijob.
Dein Minijob-Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Im gewerblichen Minijob sind das zusammen 31,17 Prozent:
| Abgabe (Arbeitgeber, gewerblich) | Satz | bei 603 Euro |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (pauschal) | 13 % | 78,39 € |
| Rentenversicherung (pauschal) | 15 % | 90,45 € |
| Pauschsteuer | 2 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
| Summe | 31,17 % | 187,95 € |
An deinem Hauptjob ändert sich durch den ersten Minijob nichts – dort bleiben Steuern und Beiträge unverändert. Mehr zu den Kosten für Arbeitgeber findest du im Beitrag Minijob-Kosten für Arbeitgeber.
Was passiert, wenn du neben dem Hauptjob einen zweiten Minijob annimmst?
Neben dem Hauptjob ist nur ein Minijob begünstigt – und zwar der zeitlich zuerst aufgenommene. Du kannst dir nicht aussuchen, welcher als „erster“ gilt. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet:
- Sozialversicherung: Auf den Verdienst aus dem zweiten Minijob fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Nur in der Arbeitslosenversicherung wird er nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
- Steuern: Die 2-Prozent-Pauschsteuer ist für den zweiten Job nicht mehr möglich. Er wird entweder über deine Lohnsteuermerkmale versteuert – für einen Zweitjob meist Steuerklasse VI – oder dein Arbeitgeber erhebt pauschal 20 Prozent Lohnsteuer.
- Der erste Minijob bleibt von alldem unberührt.
| Situation | Was gilt? |
|---|---|
| Hauptjob + 1 Minijob | Minijob für dich nur rentenversicherungspflichtig (Befreiung möglich), 2 % Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber |
| Hauptjob + 2 oder mehr Minijobs | erster Minijob wie oben; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet (KV, PV, RV – nicht AV) und regulär versteuert |
| mehrere Minijobs ohne Hauptjob | alle Minijobs werden addiert; zusammen höchstens 603 € im Monat (2027: 633 €) |
Wie das bei mehreren Minijobs ohne Hauptjob funktioniert, erklärt der Ratgeber Mehrere Minijobs gleichzeitig.
Wie viel darfst du im Minijob neben dem Hauptjob verdienen?
2026 darfst du im Minijob durchschnittlich 603 Euro im Monat verdienen, also höchstens 7.236 Euro im Jahr. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten pro Jahr ist unschädlich. Liegst du regelmäßig darüber, ist es kein Minijob mehr, sondern eine zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze von 603 Euro auf 633 Euro (7.596 Euro im Jahr). Prüfe dann, ob deine Stunden noch in die Grenze passen.
Musst du deinen Hauptarbeitgeber über den Minijob informieren?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. In der Praxis enthalten aber die meisten Arbeits- oder Tarifverträge eine Nebentätigkeitsklausel, nach der du eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen musst. Lies deinen Vertrag deshalb vorher genau.
Ein generelles Verbot von Nebenjobs ist unwirksam. Dein Hauptarbeitgeber darf den Minijob nur ablehnen, wenn berechtigte Interessen dagegen sprechen – etwa wenn du bei einem direkten Konkurrenten arbeitest, deine Leistung im Hauptjob leidet oder die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten werden. Verschweigst du eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit, riskierst du eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung.
Deinem Minijob-Arbeitgeber musst du dagegen in jedem Fall sagen, dass du einen Hauptjob und eventuell weitere Minijobs hast. Nur so kann er dich richtig anmelden.
Wie viele Stunden darfst du mit Hauptjob und Minijob zusammen arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz gilt für die Summe aller Jobs. Erlaubt sind grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei sechs Werktagen ergibt das regelmäßig höchstens 48 Stunden pro Woche.
- Bei einer 40-Stunden-Woche im Hauptjob bleiben dir also regelmäßig höchstens 8 Stunden pro Woche für den Minijob.
- Arbeitest du im Hauptjob schon 48 Stunden, ist ein zusätzlicher Minijob arbeitszeitrechtlich nicht möglich.
- Nach Ende deiner gesamten täglichen Arbeitszeit brauchst du mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Endet dein Minijob abends um 22 Uhr, darf dein Hauptjob am nächsten Tag also frühestens um 9 Uhr beginnen.
- Für Sonn- und Feiertage gelten besondere Regeln, die je nach Branche unterschiedlich sind.
Ändert der Minijob etwas an deiner Krankenversicherung?
Nein. Über deinen Hauptjob bist du voll kranken- und pflegeversichert, der erste Minijob ändert daran nichts. Erst ein zweiter Minijob führt dazu, dass auch auf dessen Verdienst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung im Minijob.
Erhöht der Minijob deine Steuerlast?
In der Regel nicht. Zahlt dein Arbeitgeber die 2-Prozent-Pauschsteuer, ist die Lohnsteuer damit abgegolten. Der Minijob-Verdienst gehört dann nicht in deine Steuererklärung und erhöht deinen persönlichen Steuersatz nicht. Würdest du stattdessen die Stunden im Hauptjob aufstocken, wäre der zusätzliche Verdienst voll steuer- und beitragspflichtig. Anders ist es nur, wenn der Minijob ausnahmsweise nach deinen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird. Details im Ratgeber Minijob in der Steuererklärung.
Hinweis: Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem die Pauschsteuer ab 2027 von 2 auf 5 Prozent steigen soll. Das ist bisher nur ein Entwurf, die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 angesetzt. Die Pauschsteuer trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Was solltest du beim Minijob neben dem Hauptjob praktisch beachten?
Prüf die Nebentätigkeitsklausel in deinem Vertrag, arbeite nicht bei der direkten Konkurrenz und plane beide Jobs so, dass Höchstarbeitszeit und Ruhezeit eingehalten werden. Notiere deine Zeiten – und bedenke, dass ein zweiter Minijob abgabenpflichtig wird.
- Vertrag prüfen: Lies die Nebentätigkeitsklausel und melde den Minijob im Zweifel schriftlich bei deinem Hauptarbeitgeber an.
- Nicht bei der Konkurrenz: Ein Minijob beim direkten Wettbewerber deines Hauptarbeitgebers ist in der Regel nicht erlaubt.
- Stunden zusammenrechnen: Plane Hauptjob und Minijob so, dass Höchstarbeitszeit und Ruhezeit eingehalten werden.
- Arbeitszeiten festhalten: Notiere deine Zeiten in beiden Jobs, etwa in einer Tabelle oder App. So behältst du Arbeitszeit und Verdienstgrenze im Blick.
- Nur ein Minijob: Überlege dir einen zweiten Minijob gut – er wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und abgabenpflichtig.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Minijob-Zentrale: Mehrere Jobs; Minijob-Magazin: Hauptjob und Minijob kombinieren; Arbeitszeitgesetz (ArbZG); Einkommensteuergesetz, § 40a; Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Stand: 3. Oktober 2026.