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Recht & Steuern20. März 2026

Minijob neben Hauptjob: Was du beachten musst

Ein Minijob neben dem Hauptjob: Regeln zur Sozialversicherung, Steuern, Genehmigung durch den Arbeitgeber und was bei mehreren Nebenjobs gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Minijob neben Hauptjob: sozialversicherungsfrei und pauschal versteuert
  • Zweiter Minijob wird voll sozialversicherungspflichtig
  • Hauptarbeitgeber über Nebenjob informieren (Vertrag prüfen!)
  • Arbeitszeit gesamt max. 48 Stunden/Woche
  • Kein Minijob beim direkten Wettbewerber des Hauptarbeitgebers

Minijob plus Hauptjob: Das sind die Regeln

Du hast einen Hauptjob und willst dir mit einem Minijob etwas dazuverdienen? Das ist in Deutschland völlig legal und weit verbreitet. Aber es gibt einige Regeln, die du kennen solltest – sonst kann es teuer werden.

Die Grundregel: Ein Minijob ist frei

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darfst du genau einen Minijob ausüben, ohne dass dieser sozialversicherungspflichtig wird. Der Minijob bleibt steuerfrei (2% Pauschale zahlt der Arbeitgeber) und du zahlst keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge.

Achtung: Zweiter Minijob wird teuer!

Wenn du neben dem Hauptjob einen zweiten Minijob annimmst, wird dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Das bedeutet: volle Sozialversicherungspflicht und reguläre Lohnsteuer. Das kann von 520 Euro brutto schnell nur 350 Euro netto machen.

Muss ich meinen Hauptarbeitgeber informieren?

Rechtlich bist du meist verpflichtet, deinen Hauptarbeitgeber über einen Nebenjob zu informieren. Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Viele enthalten eine Nebentätigkeitsklausel. Dein Arbeitgeber darf den Minijob nur ablehnen, wenn berechtigte Interessen dagegen sprechen (Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz).

Arbeitszeitgesetz beachten

Die Arbeitszeit aus Hauptjob und Minijob zusammen darf 48 Stunden pro Woche nicht regelmäßig überschreiten (Arbeitszeitgesetz). Bei einer 40-Stunden-Woche bleiben also maximal 8 Stunden für den Minijob. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.

Krankenversicherung und Sozialversicherung

Der erste Minijob neben dem Hauptjob hat keinen Einfluss auf deine Krankenversicherung oder Sozialversicherung. Du bleibst über den Hauptjob versichert. Lediglich bei der Rentenversicherung kannst du wählen, ob du den Minijob-Anteil (3,6%) zahlen oder dich befreien lassen willst.

Tipps

Vertrag prüfen: Lies die Nebentätigkeitsklausel in deinem Hauptarbeitsvertrag. Im Zweifel: formlos schriftlich beim Arbeitgeber melden.

Nicht bei der Konkurrenz: Ein Minijob beim direkten Wettbewerber deines Hauptarbeitgebers ist in der Regel nicht erlaubt.

Steuern im Blick: Dein Hauptjob und ein weiterer Minijob werden getrennt besteuert. Aber ein dritter Job wird zusammengerechnet.

Häufige Fragen
Muss mein Hauptarbeitgeber den Minijob genehmigen?
Du musst ihn informieren, wenn dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthält. Ablehnen darf er nur bei berechtigten Gründen (Konkurrenz, Arbeitszeitverletzung). Ein generelles Verbot von Nebenjobs ist unwirksam.
Wie viel darf ich im Minijob neben dem Hauptjob verdienen?
Maximal 520 EUR pro Monat (6.240 EUR pro Jahr). Alles darüber wird sozialversicherungspflichtig und normal versteuert. Die 520-EUR-Grenze darf im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden.
Was passiert wenn ich zwei Minijobs neben dem Hauptjob habe?
Der erste Minijob bleibt frei. Der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet, was volle Sozialversicherungspflicht bedeutet – du zahlst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung darauf.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr