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Recht & Finanzen1. Oktober 2025

Minijob als Schüler – Ab welchem Alter?

Ab wann dürfen Schüler einen Minijob ausüben? Erfahre alles über Altersgrenzen, erlaubte Arbeitszeiten, Jugendarbeitsschutz und was Eltern beachten müssen.

Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf man einen Minijob machen?
Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt, allerdings maximal zwei Stunden täglich. Ab 15 Jahren gelten deutlich großzügigere Regeln mit bis zu 8 Stunden täglich an Schultagen und Vollzeit in den Ferien.
Gilt der Mindestlohn für Schüler im Minijob?
Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Ab dem 18. Geburtstag muss jedoch mindestens der Mindestlohn gezahlt werden, auch wenn du noch Schüler bist.
Brauchen Schüler die Erlaubnis der Eltern für einen Minijob?
Ja, Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zum Arbeitsvertrag. Ohne diese Einwilligung ist der Vertrag unwirksam. Die Zustimmung sollte schriftlich festgehalten werden.
Wird das Kindergeld durch einen Schüler-Minijob beeinflusst?
Nein, seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld. Der Minijob-Verdienst eines Schülers hat keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch der Eltern.
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Stand: Oktober 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr