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Steuern & Recht21. März 2026

Abmahnung und Kündigung im Minijob: Das gilt rechtlich 2026

Abmahnung und Kündigung im Minijob: Wann ist eine Abmahnung berechtigt? Welche Kündigungsfristen gelten? Deine Rechte als Minijobber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abmahnungen müssen das Fehlverhalten konkret benennen und vor Konsequenzen warnen
  • Kündigungen im Minijob müssen schriftlich erfolgen und Fristen einhalten
  • Gesetzliche Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (nach Probezeit)
  • Besonderer Kündigungsschutz gilt auch für Minijobber (Schwangerschaft, Schwerbehinderung)
  • Gegen unrechtmaessige Kündigungen kann innerhalb von 3 Wochen geklagt werden

Abmahnung und Kündigung im Minijob: Deine Rechte

Auch im Minijob gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zu Abmahnung und Kündigung. Viele Minijobber wissen nicht, dass sie die gleichen Rechte haben wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Ratgeber erklärt dir, wann eine Abmahnung berechtigt ist, welche Kündigungsfristen gelten und wie du dich wehren kannst.

Die Abmahnung im Minijob

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle Ruege des Arbeitgebers wegen eines Fehlverhaltens. Sie hat drei Funktionen:

  • Hinweisfunktion: Sie zeigt dir, welches Verhalten beanstandet wird
  • Warnfunktion: Sie warnt dich vor Konsequenzen bei Wiederholung
  • Dokumentationsfunktion: Sie dokumentiert das Fehlverhalten für eine mögliche spätere Kündigung

Wann ist eine Abmahnung berechtigt?

Typische Gründe für eine Abmahnung im Minijob:

  • Wiederholtes Zuspaetkommen
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Schlechte Arbeitsleistung
  • Verstoss gegen Arbeitsanweisungen
  • Unhoefliches Verhalten gegenüber Kunden
  • Unerlaubte private Nutzung des Handys

Formvorschriften

Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen erfolgt sie in der Praxis fast immer schriftlich. Sie muss enthalten:

  • Genaue Beschreibung des Fehlverhaltens (Datum, Uhrzeit, Vorfall)
  • Hinweis auf die verletzte Pflicht
  • Aufforderung, das Verhalten zu ändern
  • Androhung von Konsequenzen bei Wiederholung

Wie reagierst du auf eine Abmahnung?

  1. Ruhe bewahren: Unterschreibe nichts uebereilt
  2. Prüfen: Ist die Abmahnung sachlich gerechtfertigt?
  3. Gegendarstellung: Du hast das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen
  4. Personalakte: Die Gegendarstellung muss zur Personalakte genommen werden
  5. Beratung: Bei Zweifeln einen Anwalt oder die Gewerkschaft konsultieren

Die Kündigung im Minijob

Kündigungsfristen

Für Minijobs gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Paragraph 622 BGB. In der Probezeit (maximal 6 Monate) betraegt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Danach richtet sie sich nach der Beschäftigungsdauer:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
Probezeit (bis 6 Monate)2 Wochen
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 bis 5 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 bis 8 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 bis 10 Jahre3 Monate zum Monatsende

Im Arbeitsvertrag können längere, aber keine kuerzeren Fristen vereinbart werden.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung muss:

  • Schriftlich erfolgen (keine E-Mail, kein WhatsApp)
  • Die Kündigungsfrist einhalten
  • Vom Arbeitgeber eigenhaendig unterschrieben sein

Eine mündliche Kündigung ist unwirksam!

Fristlose Kündigung

Eine fristlose (ausserordentliche) Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich, z. B.:

  • Diebstahl
  • Betrug (z. B. falsche Arbeitszeiterfassung)
  • Koerperliche Gewalt
  • Grobe Beleidigung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung

Vor einer fristlosen Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich, ausser bei besonders schweren Vergehen.

Kündigungsschutzgesetz im Minijob

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und erst nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten. Minijobber werden bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl anteilig berücksichtigt (bei bis zu 20 Wochenstunden mit 0,5).

Wenn das KSchG greift, braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund:

  • Personenbedingt: z. B. langfristige Erkrankung
  • Verhaltensbedingt: z. B. wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung
  • Betriebsbedingt: z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes

Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz besteht fuer:

  • Schwangere: Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung
  • Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes
  • Betriebsratsmitglieder: Besonderer Kündigungsschutz
  • Während Elternzeit: Kündigungsverbot

Diese Schutzregelungen gelten auch im Minijob!

Selbst kündigen als Minijobber

Wenn du deinen Minijob kündigen möchtest, beachte folgende Punkte:

  • Schriftform: Kündigung immer schriftlich einreichen
  • Frist einhalten: Die gleichen Kündigungsfristen gelten auch für dich
  • Zugang sichern: Kündigung persoenlich uebergeben oder per Einschreiben senden
  • Arbeitszeugnis: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Tipps bei einer Kündigung

  • Kündigung prüfen: Ist sie formell korrekt (schriftlich, unterschrieben)?
  • Frist prüfen: Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • 3-Wochen-Frist: Wenn du die Kündigung anfechten willst, musst du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen
  • Arbeitsagentur: Melde dich sicherheitshalber arbeitsuchend
  • Zeugnis anfordern: Bestehe auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis

Fazit

Auch im Minijob hast du Rechte bei Abmahnung und Kündigung. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und Fristen einhalten. Abmahnungen sollten sachlich geprüft werden. Bei Zweifeln lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Gewerkschaft.

Häufige Fragen
Kann ich im Minijob fristlos gekündigt werden?
Ja, aber nur bei schwerwiegenden Gründen wie Diebstahl, Betrug oder koerperlicher Gewalt. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
Wie lange ist die Kündigungsfrist im Minijob?
In der Probezeit 2 Wochen, danach 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen.
Muss eine Abmahnung im Minijob schriftlich sein?
Nein, eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen erfolgt sie in der Praxis aber fast immer schriftlich.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr