Kündigungsfristen im Minijob
Auch im Minijob gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Dein Arbeitgeber kann dich nicht von heute auf morgen entlassen, und du musst auch nicht sofort gehen.
Gesetzliche Fristen
- Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen Kündigungsfrist, zu jedem beliebigen Tag
- Nach der Probezeit: Mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
- Bei längerer Betriebszugehörigkeit: Die Fristen verlängern sich auf bis zu 7 Monate
Selber kündigen
Du möchtest deinen Minijob kündigen? So gehst du vor:
- Schriftlich kündigen: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (Brief mit Unterschrift, nicht per E-Mail oder WhatsApp)
- Frist beachten: Prüfe deine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag (oft 4 Wochen)
- Zugang sicherstellen: Uebergib die Kündigung persoenlich oder per Einschreiben
- Bestätigung einholen: Lass dir den Empfang quittieren
Kündigung durch den Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber muss bei einer Kündigung ebenfalls die Fristen einhalten. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich (z.B. Diebstahl, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen).
Aufhebungsvertrag
Alternativ zur Kündigung könnt ihr euch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Damit wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet - ohne Kündigungsfristen. Achtung: Bei Arbeitslosengeld kann ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit führen.
Was passiert mit dem Resturlaub?
Bei Kündigung hast du Anspruch auf Auszahlung deines restlichen Urlaubs. Dein Arbeitgeber muss dir die nicht genommenen Urlaubstage finanziell vergueten (Urlaubsabgeltung).
Arbeitszeugnis
Auch nach einem Minijob hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Fordere es aktiv an, denn es kann bei zukuenftigen Bewerbungen hilfreich sein.