Zwei Arten von Minijobs: Gewerblich und privat
Minijob ist nicht gleich Minijob. In Deutschland wird zwischen zwei grundlegend verschiedenen Formen unterschieden: dem gewerblichen Minijob und dem Minijob im Privathaushalt. Beide unterliegen der 538-Euro-Verdienstgrenze, unterscheiden sich aber erheblich bei Abgaben, Anmeldung und steuerlichen Vorteilen. Dieser Ratgeber erklärt dir die Unterschiede.
Was ist ein gewerblicher Minijob?
Ein gewerblicher Minijob ist eine geringfuegige Beschäftigung bei einem Unternehmen, einem Verein, einer Behoerde oder einer sonstigen Organisation. Typische Beispiele sind:
- Aushilfe im Supermarkt oder Einzelhandel
- Kellnern in der Gastronomie
- Büroarbeit in einem Unternehmen
- Regalauffueller im Baumarkt
- Kurier- oder Lieferdienst
Der Arbeitgeber ist ein gewerbliches Unternehmen, das die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmeldet und die pauschalen Abgaben traegt.
Was ist ein Minijob im Privathaushalt?
Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn eine Privatperson jemanden für haushaltsübliche Tätigkeiten beschäftigt. Diese Tätigkeiten müssen normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden. Typische Beispiele sind:
- Putzen und Reinigen der Wohnung
- Kochen und Essenzubereitung
- Waeschepflege und Buegeln
- Gartenarbeit
- Kinderbetreuung (Babysitting)
- Betreuung von Angehörigen
- Einkaufen und Botengaenge
Die Anmeldung erfolgt ueber das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale.
Die Unterschiede im Detail
| Kriterium | Gewerblicher Minijob | Privater Minijob |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Unternehmen, Verein, Organisation | Privatperson |
| Tätigkeit | Jede Art von Arbeit | Nur haushaltsübliche Tätigkeiten |
| Anmeldung | Elektronisches Meldeverfahren | Haushaltsscheck-Verfahren |
| Abgaben Arbeitgeber | Ca. 30 % | Ca. 14,94 % |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Betriebsausgabe | 20 % der Kosten, max. 510 Euro/Jahr |
| Unfallversicherung | Berufsgenossenschaft | Unfallversicherungstraeger des Bundes |
Abgaben im Vergleich
Gewerblicher Minijob: Ca. 30 %
Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber folgende pauschale Abgaben:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung
- 2 % Pauschsteuer
- Ca. 1,38 % Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
Bei einem Verdienst von 538 Euro fallen also rund 167 Euro Abgaben an.
Minijob im Privathaushalt: Ca. 14,94 %
Im Privathaushalt sind die Abgaben deutlich niedriger:
- 5 % Krankenversicherung
- 5 % Rentenversicherung
- 2 % Pauschsteuer
- 1,6 % Unfallversicherung
- Ca. 1,34 % Umlagen (U1, U2)
Bei 538 Euro sind das nur rund 80 Euro Abgaben.
Steuervorteile für private Arbeitgeber
Ein grosser Anreiz für die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt ist die steuerliche Förderung. Private Arbeitgeber können 20 % der Gesamtkosten (Lohn plus Abgaben) direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 510 Euro pro Jahr.
Rechenbeispiel:
- Monatlicher Lohn: 300 Euro
- Abgaben: ca. 45 Euro
- Gesamtkosten pro Monat: 345 Euro
- Gesamtkosten pro Jahr: 4.140 Euro
- 20 % Steuerbonus: 510 Euro (Maximum erreicht)
Das Haushaltsscheck-Verfahren
Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt ist denkbar einfach. Du fuellst den Haushaltsscheck aus - ein einfaches Formular mit den wichtigsten Daten:
- Persoenliche Daten des Arbeitgebers und des Minijobbers
- Monatlicher Verdienst
- Beginn der Beschäftigung
- Angabe zur Rentenversicherung
Die Minijob-Zentrale errechnet daraus automatisch alle Abgaben und zieht sie per Lastschrift ein.
Schwarzarbeit im Haushalt: Die Risiken
Schätzungen zufolge arbeiten in Deutschland rund 3 Millionen Haushaltshilfen schwarz. Die Risiken sind erheblich:
- Bussgelder: Bis zu 5.000 Euro für den Arbeitgeber
- Kein Unfallschutz: Bei einem Arbeitsunfall haftet der Arbeitgeber persoenlich
- Nachzahlungen: Sozialversicherungsbeitraege können rückwirkend gefordert werden
- Kein Kündigungsschutz: Die Haushaltshilfe hat keinerlei rechtlichen Schutz
- Steuervorteile entfallen: Ohne Anmeldung gibt es keinen Steuerbonus
Was zaehlt als haushaltsübliche Tätigkeit?
Nicht jede Arbeit in einem Privathaushalt ist ein Haushaltsjob. Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden. Dazu zaehlen Reinigung, Waeschepflege, Kochen, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Gartenarbeit und Einkaufen.
Nicht dazu zaehlen handwerkliche Tätigkeiten wie Renovierungen, Reparaturen oder der Bau eines Gartenhauses. Diese müssen als gewerbliche Tätigkeit behandelt werden.
Tipps für beide Seiten
Für Arbeitnehmer:
- Bestehe auf einer offiziellen Anmeldung, um Unfallschutz und Rentenansprueche zu sichern
- Lass dir deine Arbeitszeiten schriftlich bestätigen
- Achte darauf, dass du mindestens den Mindestlohn erhaeltst
Für Arbeitgeber:
- Melde den Minijob an und profitiere von den Steuervorteilen
- Nutze das einfache Haushaltsscheck-Verfahren
- Schliesse einen kurzen schriftlichen Vertrag
Fazit
Ob gewerblich oder privat: Beide Minijob-Formen bieten Vorteile, unterscheiden sich aber deutlich. Der gewerbliche Minijob ist die Standardform für Unternehmen mit hoeheren Abgaben, während der private Minijob durch niedrige Abgaben und Steuervorteile besonders attraktiv ist. In beiden Faellen gilt: Anmelden lohnt sich.