Welche zwei Arten von Minijobs gibt es?
Minijob ist nicht gleich Minijob. In Deutschland wird zwischen zwei grundlegend verschiedenen Formen unterschieden: dem gewerblichen Minijob und dem Minijob im Privathaushalt. Beide unterliegen der 603-Euro-Verdienstgrenze, unterscheiden sich aber erheblich bei Abgaben, Anmeldung und steuerlichen Vorteilen. Dieser Ratgeber erklärt dir die Unterschiede.
Was ist ein gewerblicher Minijob?
Ein gewerblicher Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bei einem Unternehmen, einem Verein, einer Behörde oder einer sonstigen Organisation. Typische Beispiele sind:
- Aushilfe im Supermarkt oder Einzelhandel
- Kellnern in der Gastronomie
- Büroarbeit in einem Unternehmen
- Regalauffüller im Baumarkt
- Kurier- oder Lieferdienst
Der Arbeitgeber ist ein gewerbliches Unternehmen, das die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmeldet und die pauschalen Abgaben trägt.
Was ist ein Minijob im Privathaushalt?
Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn eine Privatperson jemanden für haushaltsübliche Tätigkeiten beschäftigt. Diese Tätigkeiten müssen normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden. Typische Beispiele sind:
- Putzen und Reinigen der Wohnung
- Kochen und Essenzubereitung
- Wäschepflege und Bügeln
- Gartenarbeit
- Kinderbetreuung (Babysitting)
- Betreuung von Angehörigen
- Einkaufen und Botengänge
Die Anmeldung erfolgt über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale.
Worin unterscheiden sich gewerblicher und privater Minijob im Detail?
| Kriterium | Gewerblicher Minijob | Privater Minijob |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Unternehmen, Verein, Organisation | Privatperson |
| Tätigkeit | Jede Art von Arbeit | Nur haushaltsübliche Tätigkeiten |
| Anmeldung | Elektronisches Meldeverfahren | Haushaltsscheck-Verfahren |
| Abgaben Arbeitgeber | Ca. 30 % | Ca. 14,94 % |
| Steuerliche Absetzbarkeit | Betriebsausgabe | 20 % der Kosten, max. 510 Euro/Jahr |
| Unfallversicherung | Berufsgenossenschaft | Unfallversicherungsträger des Bundes |
Welche Abgaben fallen beim gewerblichen und beim privaten Minijob an?
Gewerblicher Minijob: Ca. 31 %
Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber folgende pauschale Abgaben:
- 13 % Krankenversicherung
- 15 % Rentenversicherung
- 2 % Pauschsteuer
- Ca. 1,17 % Umlagen (U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %; Stand 2026)
Bei einem Verdienst von 603 Euro fallen also rund 188 Euro Abgaben an.
Minijob im Privathaushalt: Ca. 14,6 %
Im Privathaushalt sind die Abgaben deutlich niedriger:
- 5 % Krankenversicherung
- 5 % Rentenversicherung
- 2 % Pauschsteuer
- 1,6 % Unfallversicherung
- Ca. 1,02 % Umlagen (U1 0,8 %, U2 0,22 %; Stand 2026)
Bei 603 Euro sind das nur rund 88 Euro Abgaben.
Welche Steuervorteile haben private Arbeitgeber beim Minijob?
Ein grosser Anreiz für die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt ist die steuerliche Förderung. Private Arbeitgeber können 20 % der Gesamtkosten (Lohn plus Abgaben) direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 510 Euro pro Jahr.
Rechenbeispiel:
- Monatlicher Lohn: 300 Euro
- Abgaben: ca. 45 Euro
- Gesamtkosten pro Monat: 345 Euro
- Gesamtkosten pro Jahr: 4.140 Euro
- 20 % Steuerbonus: 510 Euro (Maximum erreicht)
Wie funktioniert das Haushaltsscheck-Verfahren?
Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt ist denkbar einfach. Du fuellst den Haushaltsscheck aus - ein einfaches Formular mit den wichtigsten Daten:
- Persönliche Daten des Arbeitgebers und des Minijobbers
- Monatlicher Verdienst
- Beginn der Beschäftigung
- Angabe zur Rentenversicherung
Die Minijob-Zentrale errechnet daraus automatisch alle Abgaben und zieht sie per Lastschrift ein.
Welche Risiken hat Schwarzarbeit im Privathaushalt?
Schätzungen zufolge arbeiten in Deutschland rund 3 Millionen Haushaltshilfen schwarz. Die Risiken sind erheblich:
- Bussgelder: Bis zu 5.000 Euro für den Arbeitgeber
- Kein Unfallschutz: Bei einem Arbeitsunfall haftet der Arbeitgeber persönlich
- Nachzahlungen: Sozialversicherungsbeiträge können rückwirkend gefordert werden
- Kein Kündigungsschutz: Die Haushaltshilfe hat keinerlei rechtlichen Schutz
- Steuervorteile entfallen: Ohne Anmeldung gibt es keinen Steuerbonus
Was zählt als haushaltsübliche Tätigkeit?
Nicht jede Arbeit in einem Privathaushalt ist ein Haushaltsjob. Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden. Dazu zählen Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Gartenarbeit und Einkaufen.
Nicht dazu zählen handwerkliche Tätigkeiten wie Renovierungen, Reparaturen oder der Bau eines Gartenhauses. Diese müssen als gewerbliche Tätigkeit behandelt werden.
Worauf sollten Minijobber und Arbeitgeber jeweils achten?
Für Arbeitnehmer:
- Bestehe auf einer offiziellen Anmeldung, um Unfallschutz und Rentenansprüche zu sichern
- Lass dir deine Arbeitszeiten schriftlich bestätigen
- Achte darauf, dass du mindestens den Mindestlohn erhältst
Für Arbeitgeber:
- Melde den Minijob an und profitiere von den Steuervorteilen
- Nutze das einfache Haushaltsscheck-Verfahren
- Schliesse einen kurzen schriftlichen Vertrag
Was solltest du dir merken?
Ob gewerblich oder privat: Beide Minijob-Formen bieten Vorteile, unterscheiden sich aber deutlich. Der gewerbliche Minijob ist die Standardform für Unternehmen mit höheren Abgaben, während der private Minijob durch niedrige Abgaben und Steuervorteile besonders attraktiv ist. In beiden Fällen gilt: Anmelden lohnt sich.