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Minijob-Basics21. März 2026

Minijob auf Abruf: Arbeitszeit flexibel gestalten - Rechte und Regeln 2026

Minijob auf Abruf: Wie flexible Arbeitszeit funktioniert, welche Rechte du hast und was Arbeitgeber beachten müssen. Alle Regelungen 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Abrufarbeit muss die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag stehen, sonst gelten 20 Stunden
  • Der Arbeitgeber muss Einsaetze mindestens 4 Tage vorher ankündigen
  • Maximal 25 % mehr oder 20 % weniger als die vereinbarte Arbeitszeit darf abgerufen werden
  • Auch ohne Abruf besteht Anspruch auf Vergütung der Mindestarbeitszeit
  • Alle Arbeitnehmerrechte wie Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung gelten

Was ist ein Minijob auf Abruf?

Bei einem Minijob auf Abruf (auch Arbeit auf Abruf oder Abrufarbeit genannt) vereinbaren Arbeitgeber und Minijobber, dass die Arbeitsleistung je nach Bedarf erbracht wird. Das bedeutet: Du arbeitest nicht zu festen Zeiten, sondern wirst vom Arbeitgeber gerufen, wenn Arbeit anfällt. Diese flexible Arbeitsform ist besonders in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Veranstaltungsdienstleistern verbreitet.

Die rechtliche Grundlage findet sich in Paragraph 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Obwohl Abrufarbeit grosse Flexibilitaet verspricht, gibt es klare gesetzliche Regelungen, die beide Seiten schuetzen.

Wie funktioniert ein Minijob auf Abruf?

Der grundsaetzliche Ablauf ist einfach:

  1. Im Arbeitsvertrag wird vereinbart, dass Arbeit auf Abruf geleistet wird.
  2. Es wird eine wöchentliche oder monatliche Mindestarbeitszeit festgelegt (oder die gesetzliche Regelung greift).
  3. Der Arbeitgeber teilt den konkreten Arbeitseinsatz mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen mit.
  4. Der Minijobber arbeitet die abgerufenen Stunden und erhaelt dafür den vereinbarten Lohn.

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit

Das Gesetz schuetzt Minijobber vor Willkuer. Folgende Regelungen gelten:

Mindestarbeitszeit

Wenn im Arbeitsvertrag keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, gilt kraft Gesetz eine Mindestarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche. Das ist bei einem Minijob problematisch, denn 20 Stunden zum Mindestlohn (12,82 Euro/Stunde) wuerden die 538-Euro-Grenze deutlich überschreiten.

Deshalb ist es zwingend notwendig, die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag festzulegen! Für einen Minijob mit 538 Euro bei Mindestlohn sind das maximal rund 10 Stunden pro Woche.

Abrufbare Zusatzstunden

Der Arbeitgeber darf zusätzlich zur vereinbarten Arbeitszeit nur eine begrenzte Anzahl an Mehrarbeit abrufen:

  • Maximal 25 % mehr als die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
  • Maximal 20 % weniger als die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit

Beispiel: Bei einer vereinbarten Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche darf der Arbeitgeber zwischen 6,4 und 10 Stunden abrufen.

Ankündigungsfrist

Der Arbeitgeber muss den Arbeitseinsatz mindestens vier Tage im Voraus ankündigen. Kurzfristigere Einsaetze darfst du ablehnen.

Deine Rechte im Minijob auf Abruf

Auch als Abruf-Minijobber hast du dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer:

  • Mindestlohn: Aktuell 12,82 Euro pro Stunde (2026)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bis zu 6 Wochen
  • Bezahlter Urlaub: Mindestens 24 Werktage im Jahr (anteilig berechnet)
  • Kündigungsschutz: Gesetzliche Kündigungsfristen gelten
  • Entgeltfortzahlung an Feiertagen: Wenn du an dem Feiertag normalerweise gearbeitet haettest

Vergütung auch ohne Abruf

Wenn der Arbeitgeber dich nicht abruft, obwohl du arbeitsbereit bist, geraet er in Annahmeverzug. Du hast dann trotzdem Anspruch auf die Vergütung für die vereinbarte Mindestarbeitszeit.

Vorteile des Minijobs auf Abruf

Für Arbeitnehmer:

  • Hohe Flexibilitaet bei der Zeiteinteilung
  • Gut kombinierbar mit Studium, Familie oder anderem Job
  • Vielfaeltige Einsatzmöglichkeiten
  • Neue Erfahrungen in verschiedenen Bereichen sammeln

Für Arbeitgeber:

  • Personal genau dann einsetzen, wenn Bedarf besteht
  • Personalkosten an die Auftragslage anpassen
  • Saisonale Schwankungen flexibel auffangen
  • Zuverlässigen Pool an Aushilfen aufbauen

Nachteile und Risiken

Für Arbeitnehmer:

  • Unregelmäßiges Einkommen bei wenig Abruf
  • Planung der Freizeit kann schwierig sein
  • Kurzfristige Änderungen des Einsatzplans

Für Arbeitgeber:

  • Mindestvergütung auch ohne Abruf geschuldet
  • Vier-Tage-Ankündigungsfrist einhalten
  • Komplexere Arbeitszeitdokumentation

Tipps für den Arbeitsvertrag

Ein guter Arbeitsvertrag für einen Minijob auf Abruf sollte folgende Punkte klar regeln:

  • Wöchentliche Mindestarbeitszeit (z. B. 6, 8 oder 10 Stunden)
  • Höchstarbeitszeit (maximal 25 % ueber der Mindestarbeitszeit)
  • Ankündigungsfrist (mindestens 4 Tage)
  • Mindestdauer pro Abruf (z. B. mindestens 3 Stunden am Stueck)
  • Vergütung (mindestens Mindestlohn)
  • Rahmenzeiten (z. B. Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr)

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Arbeitszeit im Vertrag: Dann gelten automatisch 20 Stunden pro Woche.
  • Zu kurzfristiger Abruf: Wer die 4-Tage-Frist nicht einhaelt, riskiert Ablehnung.
  • Fehlende Vergütung bei Nicht-Abruf: Die Mindestarbeitszeit muss auch bezahlt werden.
  • 538-Euro-Grenze ignorieren: Durch Schwankungen kann die Grenze ueberschritten werden.

Fazit: Flexibilitaet mit klaren Regeln

Der Minijob auf Abruf bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer grosse Vorteile, erfordert aber eine sorgfaeltige vertragliche Gestaltung. Achte darauf, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Vertrag steht, die Ankündigungsfristen eingehalten werden und die 538-Euro-Grenze nicht ueberschritten wird.

Häufige Fragen
Kann ich einen Abruf ablehnen?
Wenn der Arbeitgeber die 4-Tage-Ankündigungsfrist nicht einhaelt, darfst du den Einsatz ablehnen. Bei rechtzeitiger Ankündigung bist du grundsaetzlich verpflichtet zu arbeiten.
Bekomme ich Geld, wenn ich nicht abgerufen werde?
Ja. Wenn im Vertrag eine Mindestarbeitszeit vereinbart ist und der Arbeitgeber dich nicht abruft, hast du trotzdem Anspruch auf die Vergütung für die vereinbarten Stunden.
Wie viele Stunden darf ich maximal im Minijob auf Abruf arbeiten?
Die maximale Stundenzahl ergibt sich aus der 538-Euro-Verdienstgrenze. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro sind das rund 42 Stunden pro Monat bzw. ca. 10 Stunden pro Woche.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr