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Recht & Finanzen15. November 2025

Minijob-Vertrag: Worauf du achten musst

Ein Minijob-Vertrag schützt dich als Arbeitnehmer. Erfahre, welche Klauseln wichtig sind, was unbedingt drinstehen muss und welche Fallen du vermeiden solltest.

Häufige Fragen
Ist ein mündlicher Minijob-Vertrag gültig?
Grundsätzlich ja, ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig. Allerdings ist dein Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen. Ohne schriftlichen Vertrag hast du im Streitfall kaum Beweise. Bestehe daher immer auf einen schriftlichen Vertrag.
Wie viele Stunden darf ich mit einem Minijob-Vertrag arbeiten?
Das hängt von deinem Stundenlohn ab. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde darfst du maximal rund 42 Stunden pro Monat arbeiten, um die 538-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Bekommst du mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die maximale Stundenzahl entsprechend.
Kann mein Arbeitgeber den Vertrag einfach ändern?
Nein, einseitige Vertragsänderungen sind nicht zulässig. Änderungen der Arbeitsbedingungen erfordern eine einvernehmliche Vertragsanpassung oder eine sogenannte Änderungskündigung. Diese muss schriftlich erfolgen und die geltenden Kündigungsfristen einhalten.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub laut Vertrag?
Ja, auf jeden Fall. Minijobber haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte, nämlich mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird der Anspruch anteilig berechnet. Der Urlaub muss im Vertrag aufgeführt sein.
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Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr