Minijobber haben die gleichen Rechte
Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele denken, Minijobber haetten weniger Rechte als Vollzeitkraefte. Das stimmt nicht! Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das allgemeine Arbeitsrecht gelten auch für Minijobber. Du hast die gleichen grundlegenden Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer.
Deine Rechte als Minijobber
Mindestlohn
Auch im Minijob hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. 2026 liegt dieser bei 12,82 Euro pro Stunde. Dein Arbeitgeber darf dir nicht weniger zahlen.
Bezahlter Urlaub
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub! Der gesetzliche Mindesturlaub betraegt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Werktage (bei einer 5-Tage-Woche). Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig berechnet.
Beispiel: Arbeitest du 2 Tage pro Woche, hast du Anspruch auf 2/5 x 20 = 8 Urlaubstage.
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Wenn du krank wirst, hast du ab dem 1. Tag Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Dein Arbeitgeber muss dir den Lohn weiterzahlen, den du normalerweise verdient haettest.
Feiertagsvergütung
Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du normalerweise arbeitest, muss dein Arbeitgeber dir den Lohn trotzdem zahlen.
Kündigungsschutz
Auch für Minijobber gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In der Probezeit betraegt die Frist 2 Wochen, danach mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Mutterschutz
Schwangere Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschutz, Beschäftigungsverbote und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Deine Pflichten als Minijobber
- Arbeitspflicht: Vereinbarte Arbeitszeiten einhalten
- Sorgfaltspflicht: Arbeit gewissenhaft ausführen
- Treuepflicht: Nicht bei der Konkurrenz arbeiten
- Krankmeldung: Arbeitgeber unverzueglich informieren
- Verschwiegenheit: Betriebsgeheimnisse wahren