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Minijob-Basics1. Februar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Rechte und Pflichten im Minijob: Was dir zusteht

Auch Minijobber haben Rechte! Urlaub, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung und mehr. Erfahre, was dir als Minijobber gesetzlich zusteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitkräfte
  • Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Gesetzliche Kündigungsfristen gelten auch im Minijob
  • Mutterschutz und Feiertagsvergütung stehen Minijobbern zu

Haben Minijobber die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele denken, Minijobber hätten weniger Rechte als Vollzeitkräfte. Das stimmt nicht! Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das allgemeine Arbeitsrecht gelten auch für Minijobber. Du hast die gleichen grundlegenden Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer.

Welche Rechte hast du als Minijobber?

Mindestlohn

Auch im Minijob hast du Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro pro Stunde. Dein Arbeitgeber darf dir nicht weniger zahlen.

Bezahlter Urlaub

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub! Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Werktage (bei einer 5-Tage-Woche). Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig berechnet.

Beispiel: Arbeitest du 2 Tage pro Woche, hast du Anspruch auf 2/5 x 20 = 8 Urlaubstage.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wenn du krank wirst, hast du ab dem 1. Tag Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Dein Arbeitgeber muss dir den Lohn weiterzahlen, den du normalerweise verdient hättest.

Feiertagsvergütung

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag, an dem du normalerweise arbeitest, muss dein Arbeitgeber dir den Lohn trotzdem zahlen.

Kündigungsschutz

Auch für Minijobber gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In der Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen, danach mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Mutterschutz

Schwangere Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschutz, Beschäftigungsverbote und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Welche Pflichten hast du als Minijobber?

  • Arbeitspflicht: Vereinbarte Arbeitszeiten einhalten
  • Sorgfaltspflicht: Arbeit gewissenhaft ausführen
  • Treuepflicht: Nicht bei der Konkurrenz arbeiten
  • Krankmeldung: Arbeitgeber unverzueglich informieren
  • Verschwiegenheit: Betriebsgeheimnisse wahren
Häufige Fragen

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja! Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Umfang richtet sich nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche sind es z.B. 8 Urlaubstage pro Jahr.

Bekomme ich im Minijob Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Ja, ab dem ersten Krankheitstag hast du Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. Melde dich rechtzeitig krank und reiche bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.

Kann mein Chef mich einfach so kündigen?

Nein, auch im Minijob gelten Kündigungsfristen. In der Probezeit 2 Wochen, danach mindestens 4 Wochen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schweren Verfehlungen möglich.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026) gilt auch für Minijobs. Dein Arbeitgeber darf dir nicht weniger zahlen.

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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr