Minijob anmelden: So funktioniert die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Wer einen Minijobber beschäftigen möchte, muss diesen bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das gilt für gewerbliche Arbeitgeber ebenso wie für Privathaushalte. In diesem Ratgeber erfaehrst du Schritt für Schritt, wie die Anmeldung funktioniert, welche Unterlagen du brauchst und welche Fristen gelten.
Warum ist die Anmeldung Pflicht?
Jede geringfuegige Beschäftigung muss in Deutschland offiziell angemeldet werden. Das ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern schuetzt beide Seiten: Der Minijobber ist unfallversichert, erhaelt Rentenansprueche und hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber handelt rechtskonform und vermeidet hohe Bussgeldstrafen wegen Schwarzarbeit.
Die zentrale Stelle für die Anmeldung aller Minijobs in Deutschland ist die Minijob-Zentrale, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Sie ist sowohl für gewerbliche Minijobs als auch für Minijobs in Privathaushalten zuständig.
Schritt 1: Betriebsnummer beantragen
Bevor du einen Minijobber anmelden kannst, brauchst du eine Betriebsnummer. Diese wird beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Wenn du bereits Mitarbeiter beschäftigst, hast du diese Nummer schon. Für Erstanmelder dauert die Zuteilung in der Regel wenige Tage.
So beantragst du die Betriebsnummer:
- Online ueber das Portal der Bundesagentur für Arbeit
- Telefonisch beim Betriebsnummern-Service
- Per Post oder Fax mit dem entsprechenden Formular
Für Privathaushalte, die das Haushaltsscheck-Verfahren nutzen, ist keine separate Betriebsnummer erforderlich. Die Minijob-Zentrale vergibt diese automatisch.
Schritt 2: Unterlagen des Minijobbers einsammeln
Für die Anmeldung benötigt der Arbeitgeber folgende Daten und Unterlagen vom Minijobber:
- Personalien: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
- Sozialversicherungsnummer: Steht auf dem SV-Ausweis
- Steuer-ID: Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer
- Krankenversicherungsstatus: Wo der Minijobber versichert ist
- Erklärung zur Rentenversicherungspflicht: Ob der Minijobber in der Rentenversicherung pflichtversichert bleiben oder sich befreien lassen möchte
- Angaben zu weiteren Beschäftigungen: Hat der Minijobber noch andere Jobs?
Schritt 3: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Die Anmeldung erfolgt elektronisch ueber das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die meisten Arbeitgeber nutzen dafür eine Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware wie DATEV, Lexware oder SBS Lohn. Alternativ kann die Anmeldung ueber sv.net erfolgen.
Was wird gemeldet?
- Beginn der Beschäftigung
- Personengruppe (z. B. 109 für gewerblichen Minijob)
- Beitragsgruppe (je nach Versicherungsstatus)
- Voraussichtlicher monatlicher Verdienst
Frist: Die Anmeldung muss mit der ersten Entgeltabrechnung, spaetestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung erfolgen.
Schritt 4: Abgaben berechnen und abführen
Nach der Anmeldung müssen monatlich die Abgaben an die Minijob-Zentrale gezahlt werden. Die Gesamtabgaben für einen gewerblichen Minijob betragen rund 30 Prozent des Bruttolohns:
| Abgabeart | Prozentsatz |
|---|---|
| Krankenversicherung (Pauschalbeitrag) | 13,00 % |
| Rentenversicherung (Pauschalbeitrag) | 15,00 % |
| Pauschale Lohnsteuer | 2,00 % |
| Umlage U1 (Krankheit) | 1,10 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % |
Die Beitraege werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Beitraege sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats faellig.
Schritt 5: Arbeitsvertrag und Dokumentation
Auch wenn ein mündlicher Vertrag grundsaetzlich gueltig ist, sollte unbedingt ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Seit dem Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber spaetestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushaendigen.
Pflichtangaben im Arbeitsvertrag:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Beginn (und ggf. Befristung) der Beschäftigung
- Arbeitsort
- Tätigkeit und Beschreibung der Aufgaben
- Vergütung und Faelligkeit
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Zusätzlich besteht seit dem Mindestlohngesetz die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden.
Sonderfall: Minijob im Privathaushalt
Für Minijobs im Privathaushalt gibt es ein vereinfachtes Verfahren: das Haushaltsscheck-Verfahren. Hier müssen Arbeitgeber lediglich einen Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale einreichen. Die Minijob-Zentrale kuemmert sich dann um die Berechnung und den Einzug aller Abgaben.
Der grosse Vorteil: Private Arbeitgeber zahlen deutlich niedrigere Abgaben (insgesamt ca. 14,94 %) und können die Kosten steuerlich absetzen.
Häufige Fehler bei der Anmeldung vermeiden
Diese Fehler passieren Arbeitgebern besonders häufig:
- Verspaetete Anmeldung: Die Anmeldung muss rechtzeitig erfolgen, sonst drohen Nachzahlungen und Bussgelder.
- Fehlende Abfrage weiterer Jobs: Hat der Minijobber bereits einen anderen Minijob, müssen die Verdienste zusammengerechnet werden.
- Keine Arbeitszeiterfassung: Die Dokumentationspflicht wird oft vergessen, kann aber bei Prüfungen teuer werden.
- Kein schriftlicher Vertrag: Zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber ohne schriftliche Fixierung drohen Streitigkeiten.
Fazit: Minijob-Anmeldung ist einfacher als gedacht
Die Anmeldung eines Minijobbers ist kein Hexenwerk. Mit einer Betriebsnummer, den richtigen Unterlagen und einer geeigneten Abrechnungssoftware ist der Prozess in wenigen Schritten erledigt. Wer die Fristen einhaelt und die Dokumentationspflichten beachtet, ist auf der sicheren Seite.
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