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Für Arbeitgeber1. Februar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijobber einstellen: Der Guide für Arbeitgeber

Sie möchten Minijobber einstellen? Erfahre alles über Anmeldung, Abgaben, Pflichten und Kosten für Arbeitgeber bei 603-Euro-Jobs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschale Abgaben für Arbeitgeber betragen ca. 30% des Bruttolohns
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht
  • Arbeitszeitdokumentation muss geführt und 2 Jahre aufbewahrt werden
  • Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung

Was müssen Arbeitgeber beim Einstellen von Minijobbern wissen?

Minijobs sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Büro - Minijobber bringen Flexibilität und entlasten das Stammpersonal. Hier erfahren Sie als Arbeitgeber alles Wichtige.

Wie wird ein Minijobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet?

Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren und umfasst:

  • Persönliche Daten des Minijobbers
  • Beginn der Beschäftigung
  • Monatlicher Verdienst
  • Angabe zur Rentenversicherungspflicht

Welche Abgaben zahlen Arbeitgeber für einen Minijobber?

Die pauschalen Abgaben für Arbeitgeber betragen insgesamt ca. 30% des Bruttolohns:

  • 13% Krankenversicherung
  • 15% Rentenversicherung
  • 2% Pauschsteuer
  • 0,8% Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)
  • 0,22% Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
  • 0,15% Insolvenzgeldumlage

Bei einem Verdienst von 603 Euro zahlen Sie als Arbeitgeber ca. 188 Euro zusätzlich.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Minijobbern?

  • Mindestlohn zahlen (13,90 Euro/Stunde, Stand 2026)
  • Arbeitsvertrag schliessen (empfohlen, auch wenn mündlich gültig)
  • Lohnabrechnung erstellen
  • Arbeitszeitnachweise führen (Pflicht seit MiLoG)
  • Bezahlten Urlaub gewähren
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten (bis 6 Wochen)
  • Unfallversicherung sicherstellen

Müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren?

Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren und 2 Jahre aufbewahren. Aufzuzeichnen sind: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.

Wie finden Arbeitgeber passende Minijobber über Minijobgenie?

Die klassische Suche über Aushänge oder Zeitungsanzeigen ist veraltet. Mit Minijobgenie erreichen Sie motivierte Minijobber per Kurzvideo und Swipe-Matching. Stellen Sie Ihren Betrieb authentisch vor und finden Sie zuverlässige Aushilfen schneller als je zuvor.

Häufige Fragen

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Neben dem Bruttolohn zahlen Sie ca. 30% pauschale Abgaben. Bei 603 Euro Brutto sind das ca. 167 Euro, also insgesamt rund 705 Euro pro Monat.

Muss ich einen Arbeitsvertrag für den Minijob machen?

Ein schriftlicher Vertrag ist empfehlenswert, aber nicht zwingend. Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich gültig. Allerdings müssen Sie spätestens am 1. Arbeitstag die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen.

Wo melde ich Minijobber an?

Bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Meldeverfahren oder über Ihre Lohnbuchhaltung.

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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr