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Für Arbeitgeber1. Februar 2026

Minijobber einstellen: Der Guide für Arbeitgeber

Sie möchten Minijobber einstellen? Erfahre alles ueber Anmeldung, Abgaben, Pflichten und Kosten für Arbeitgeber bei 538-Euro-Jobs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschale Abgaben für Arbeitgeber betragen ca. 30% des Bruttolohns
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht
  • Arbeitszeitdokumentation muss geführt und 2 Jahre aufbewahrt werden
  • Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung

Minijobber einstellen: So geht's

Minijobs sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Büro - Minijobber bringen Flexibilitaet und entlasten das Stammpersonal. Hier erfahren Sie als Arbeitgeber alles Wichtige.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt ueber das elektronische Meldeverfahren und umfasst:

  • Persoenliche Daten des Minijobbers
  • Beginn der Beschäftigung
  • Monatlicher Verdienst
  • Angabe zur Rentenversicherungspflicht

Abgaben für Arbeitgeber

Die pauschalen Abgaben für Arbeitgeber betragen insgesamt ca. 30% des Bruttolohns:

  • 13% Krankenversicherung
  • 15% Rentenversicherung
  • 2% Pauschsteuer
  • 0,9% Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)
  • 0,29% Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
  • 0,06% Insolvenzgeldumlage

Bei einem Verdienst von 538 Euro zahlen Sie als Arbeitgeber ca. 167 Euro zusätzlich.

Pflichten als Arbeitgeber

  • Mindestlohn zahlen (12,82 Euro/Stunde, Stand 2026)
  • Arbeitsvertrag schliessen (empfohlen, auch wenn mündlich gueltig)
  • Lohnabrechnung erstellen
  • Arbeitszeitnachweise führen (Pflicht seit MiLoG)
  • Bezahlten Urlaub gewähren
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten (bis 6 Wochen)
  • Unfallversicherung sicherstellen

Arbeitszeitdokumentation

Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren und 2 Jahre aufbewahren. Aufzuzeichnen sind: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.

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Häufige Fragen
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Neben dem Bruttolohn zahlen Sie ca. 30% pauschale Abgaben. Bei 538 Euro Brutto sind das ca. 167 Euro, also insgesamt rund 705 Euro pro Monat.
Muss ich einen Arbeitsvertrag für den Minijob machen?
Ein schriftlicher Vertrag ist empfehlenswert, aber nicht zwingend. Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich gueltig. Allerdings müssen Sie spaetestens am 1. Arbeitstag die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen.
Wo melde ich Minijobber an?
Bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Anmeldung erfolgt elektronisch ueber das Meldeverfahren oder ueber Ihre Lohnbuchhaltung.
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Stand: Februar 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr