Was müssen Arbeitgeber beim Einstellen von Minijobbern wissen?
Minijobs sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Büro - Minijobber bringen Flexibilität und entlasten das Stammpersonal. Hier erfahren Sie als Arbeitgeber alles Wichtige.
Wie wird ein Minijobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet?
Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren und umfasst:
- Persönliche Daten des Minijobbers
- Beginn der Beschäftigung
- Monatlicher Verdienst
- Angabe zur Rentenversicherungspflicht
Welche Abgaben zahlen Arbeitgeber für einen Minijobber?
Die pauschalen Abgaben für Arbeitgeber betragen insgesamt ca. 30% des Bruttolohns:
- 13% Krankenversicherung
- 15% Rentenversicherung
- 2% Pauschsteuer
- 0,8% Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)
- 0,22% Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
- 0,15% Insolvenzgeldumlage
Bei einem Verdienst von 603 Euro zahlen Sie als Arbeitgeber ca. 188 Euro zusätzlich.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber Minijobbern?
- Mindestlohn zahlen (13,90 Euro/Stunde, Stand 2026)
- Arbeitsvertrag schliessen (empfohlen, auch wenn mündlich gültig)
- Lohnabrechnung erstellen
- Arbeitszeitnachweise führen (Pflicht seit MiLoG)
- Bezahlten Urlaub gewähren
- Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten (bis 6 Wochen)
- Unfallversicherung sicherstellen
Müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren?
Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren und 2 Jahre aufbewahren. Aufzuzeichnen sind: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Wie finden Arbeitgeber passende Minijobber über Minijobgenie?
Die klassische Suche über Aushänge oder Zeitungsanzeigen ist veraltet. Mit Minijobgenie erreichen Sie motivierte Minijobber per Kurzvideo und Swipe-Matching. Stellen Sie Ihren Betrieb authentisch vor und finden Sie zuverlässige Aushilfen schneller als je zuvor.