Minijobber einstellen: So geht's
Minijobs sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Ob in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Büro - Minijobber bringen Flexibilitaet und entlasten das Stammpersonal. Hier erfahren Sie als Arbeitgeber alles Wichtige.
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt ueber das elektronische Meldeverfahren und umfasst:
- Persoenliche Daten des Minijobbers
- Beginn der Beschäftigung
- Monatlicher Verdienst
- Angabe zur Rentenversicherungspflicht
Abgaben für Arbeitgeber
Die pauschalen Abgaben für Arbeitgeber betragen insgesamt ca. 30% des Bruttolohns:
- 13% Krankenversicherung
- 15% Rentenversicherung
- 2% Pauschsteuer
- 0,9% Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)
- 0,29% Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
- 0,06% Insolvenzgeldumlage
Bei einem Verdienst von 538 Euro zahlen Sie als Arbeitgeber ca. 167 Euro zusätzlich.
Pflichten als Arbeitgeber
- Mindestlohn zahlen (12,82 Euro/Stunde, Stand 2026)
- Arbeitsvertrag schliessen (empfohlen, auch wenn mündlich gueltig)
- Lohnabrechnung erstellen
- Arbeitszeitnachweise führen (Pflicht seit MiLoG)
- Bezahlten Urlaub gewähren
- Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten (bis 6 Wochen)
- Unfallversicherung sicherstellen
Arbeitszeitdokumentation
Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern dokumentieren und 2 Jahre aufbewahren. Aufzuzeichnen sind: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
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