Versicherungspflicht im Minijob: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen
Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptlast der Versicherungsbeitraege im Minijob. Doch welche Versicherungen sind Pflicht, welche optional und was zahlt der Minijobber selbst? Dieser Guide gibt Ihnen einen vollständigen Ueberblick ueber alle Versicherungspflichten im Minijob 2026.
Ueberblick: Versicherungen im Minijob
| Versicherung | Arbeitgeber | Minijobber |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13 % (pauschal) | Keine eigene KV |
| Rentenversicherung | 15 % (pauschal) | 3,6 % Eigenanteil (oder Befreiung) |
| Pflegeversicherung | Keine | Keine |
| Arbeitslosenversicherung | Keine | Keine |
| Unfallversicherung | Ja (BG-Beitrag) | Keine |
Krankenversicherung: 13 % Pauschalbeitrag
Sie als Arbeitgeber zahlen einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 13 % des Bruttolohns. Dieser wird an die Minijob-Zentrale abgeführt.
Wichtig zu wissen: Der Minijobber erhaelt durch diesen Beitrag keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Er muss anderweitig versichert sein (z. B. Familienversicherung, Hauptjob, studentische Versicherung oder freiwillige Versicherung).
Ausnahme: Wenn der Minijobber nicht gesetzlich krankenversichert ist (z. B. privat versichert), entfällt der 13-%-Pauschalbeitrag.
Rentenversicherung: Pflichtbeitrag mit Befreiungsmöglichkeit
Arbeitgeberbeitrag
Sie zahlen einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 % des Bruttolohns. Dieser ist in jedem Fall zu zahlen, unabhängig davon, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreit hat.
Arbeitnehmerbeitrag
Minijobber sind grundsaetzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil des Minijobbers betraegt die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag, also 3,6 % des Bruttolohns (bei 538 Euro ca. 19 Euro pro Monat).
Der Minijobber kann sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann entfällt der Eigenanteil, und Sie zahlen weiterhin nur den 15-%-Pauschalbeitrag.
Vor- und Nachteile der Befreiung
Wenn der Minijobber versicherungspflichtig bleibt:
- Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten
- Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
- Anspruch auf Reha-Leistungen
- Riester-Förderung möglich
Wenn der Minijobber sich befreien laesst:
- Hoeherer Nettolohn (brutto = netto)
- Keine vollen Rentenansprueche aus dem Minijob
Unfallversicherung: Pflicht für den Arbeitgeber
Alle Minijobber sind ueber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Beitraege traegt allein der Arbeitgeber:
Gewerblicher Minijob
Der Beitrag zur zuständigen Berufsgenossenschaft ist branchenabhängig und wird separat (nicht ueber die Minijob-Zentrale) abgeführt. Die Hoehe richtet sich nach der Gefahrklasse und dem Entgelt.
Minijob im Privathaushalt
Im Haushaltsscheck-Verfahren ist die Unfallversicherung mit 1,6 % des Bruttolohns bereits in den Pauschalabgaben enthalten.
Umlagen: U1, U2 und Insolvenzgeldumlage
Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)
Die Umlage U1 betraegt 1,10 % des Bruttolohns. Sie finanziert die Erstattung der Lohnfortzahlung, wenn Ihr Minijobber krank wird. Im Krankheitsfall erhalten Sie 80 % der Lohnfortzahlungskosten erstattet.
Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)
Die Umlage U2 betraegt 0,22 % des Bruttolohns. Sie sichert die Erstattung der Kosten bei Mutterschaft ab. Im Fall von Mutterschutz erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 % erstattet.
Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage betraegt 0,06 % des Bruttolohns. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers erhalten.
Sonderfall: Minijob im Privathaushalt
Im Privathaushalt gelten reduzierte Saetze:
- Krankenversicherung: 5 % (statt 13 %)
- Rentenversicherung: 5 % (statt 15 %)
- Unfallversicherung: 1,6 % (in Pauschalabgaben enthalten)
- Pauschsteuer: 2 %
- Umlagen: ca. 1,34 %
- Gesamtabgaben: ca. 14,94 %
Mehrere Minijobs: Zusammenrechnung
Wenn Ihr Minijobber noch andere Minijobs hat und die Verdienste zusammen 538 Euro überschreiten, wird der zweite (und jeder weitere) Minijob sozialversicherungspflichtig. Fragen Sie bei der Einstellung nach weiteren Beschäftigungen.
Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt hingegen abgabenfrei (solange es nur ein Minijob ist).
Meldepflichten beachten
Als Arbeitgeber müssen Sie folgende Meldungen abgeben:
- Anmeldung: Bei Beginn der Beschäftigung
- Abmeldung: Bei Ende der Beschäftigung
- Jahresmeldung: Zum Jahresende für die Rentenversicherung
- Änderungsmeldungen: Bei Änderung des Verdienstes oder der Arbeitszeit
Checkliste Versicherungspflicht
- Pauschale Krankenversicherung (13 %) abführen
- Pauschale Rentenversicherung (15 %) abführen
- Befreiungsantrag des Minijobbers zur Rentenversicherung aufbewahren
- Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft sicherstellen
- Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage zahlen
- Weitere Beschäftigungen des Minijobbers abfragen
- Meldungen fristgerecht abgeben
Fazit
Die Versicherungspflicht im Minijob ist klar geregelt. Sie als Arbeitgeber tragen die Hauptlast der Beitraege. Kranken- und Rentenversicherung werden pauschal an die Minijob-Zentrale gezahlt, die Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft. Informieren Sie sich ueber weitere Beschäftigungen Ihres Minijobbers und beachten Sie die Meldepflichten, dann sind Sie auf der sicheren Seite.