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Für Arbeitgeber21. März 2026

Versicherungspflicht für Minijobber: Der Arbeitgeber-Guide 2026

Versicherungspflicht im Minijob: Welche Versicherungen muss der Arbeitgeber zahlen? Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Umlagen erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber zahlen 13 % Krankenversicherung und 15 % Rentenversicherung pauschal
  • Minijobber können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (3,6 % Eigenanteil entfällt)
  • Unfallversicherung ist Pflicht und wird allein vom Arbeitgeber getragen
  • Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage kommen zu den Pauschalbeitraegen hinzu
  • Bei mehreren Minijobs werden Verdienste zusammengerechnet - nachfragen ist Pflicht

Versicherungspflicht im Minijob: Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen

Als Arbeitgeber tragen Sie die Hauptlast der Versicherungsbeitraege im Minijob. Doch welche Versicherungen sind Pflicht, welche optional und was zahlt der Minijobber selbst? Dieser Guide gibt Ihnen einen vollständigen Ueberblick ueber alle Versicherungspflichten im Minijob 2026.

Ueberblick: Versicherungen im Minijob

VersicherungArbeitgeberMinijobber
Krankenversicherung13 % (pauschal)Keine eigene KV
Rentenversicherung15 % (pauschal)3,6 % Eigenanteil (oder Befreiung)
PflegeversicherungKeineKeine
ArbeitslosenversicherungKeineKeine
UnfallversicherungJa (BG-Beitrag)Keine

Krankenversicherung: 13 % Pauschalbeitrag

Sie als Arbeitgeber zahlen einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 13 % des Bruttolohns. Dieser wird an die Minijob-Zentrale abgeführt.

Wichtig zu wissen: Der Minijobber erhaelt durch diesen Beitrag keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Er muss anderweitig versichert sein (z. B. Familienversicherung, Hauptjob, studentische Versicherung oder freiwillige Versicherung).

Ausnahme: Wenn der Minijobber nicht gesetzlich krankenversichert ist (z. B. privat versichert), entfällt der 13-%-Pauschalbeitrag.

Rentenversicherung: Pflichtbeitrag mit Befreiungsmöglichkeit

Arbeitgeberbeitrag

Sie zahlen einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 % des Bruttolohns. Dieser ist in jedem Fall zu zahlen, unabhängig davon, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreit hat.

Arbeitnehmerbeitrag

Minijobber sind grundsaetzlich rentenversicherungspflichtig. Der Eigenanteil des Minijobbers betraegt die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag, also 3,6 % des Bruttolohns (bei 538 Euro ca. 19 Euro pro Monat).

Der Minijobber kann sich schriftlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann entfällt der Eigenanteil, und Sie zahlen weiterhin nur den 15-%-Pauschalbeitrag.

Vor- und Nachteile der Befreiung

Wenn der Minijobber versicherungspflichtig bleibt:

  • Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • Anspruch auf Reha-Leistungen
  • Riester-Förderung möglich

Wenn der Minijobber sich befreien laesst:

  • Hoeherer Nettolohn (brutto = netto)
  • Keine vollen Rentenansprueche aus dem Minijob

Unfallversicherung: Pflicht für den Arbeitgeber

Alle Minijobber sind ueber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Beitraege traegt allein der Arbeitgeber:

Gewerblicher Minijob

Der Beitrag zur zuständigen Berufsgenossenschaft ist branchenabhängig und wird separat (nicht ueber die Minijob-Zentrale) abgeführt. Die Hoehe richtet sich nach der Gefahrklasse und dem Entgelt.

Minijob im Privathaushalt

Im Haushaltsscheck-Verfahren ist die Unfallversicherung mit 1,6 % des Bruttolohns bereits in den Pauschalabgaben enthalten.

Umlagen: U1, U2 und Insolvenzgeldumlage

Umlage U1 (Lohnfortzahlung bei Krankheit)

Die Umlage U1 betraegt 1,10 % des Bruttolohns. Sie finanziert die Erstattung der Lohnfortzahlung, wenn Ihr Minijobber krank wird. Im Krankheitsfall erhalten Sie 80 % der Lohnfortzahlungskosten erstattet.

Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)

Die Umlage U2 betraegt 0,22 % des Bruttolohns. Sie sichert die Erstattung der Kosten bei Mutterschaft ab. Im Fall von Mutterschutz erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 % erstattet.

Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage betraegt 0,06 % des Bruttolohns. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers erhalten.

Sonderfall: Minijob im Privathaushalt

Im Privathaushalt gelten reduzierte Saetze:

  • Krankenversicherung: 5 % (statt 13 %)
  • Rentenversicherung: 5 % (statt 15 %)
  • Unfallversicherung: 1,6 % (in Pauschalabgaben enthalten)
  • Pauschsteuer: 2 %
  • Umlagen: ca. 1,34 %
  • Gesamtabgaben: ca. 14,94 %

Mehrere Minijobs: Zusammenrechnung

Wenn Ihr Minijobber noch andere Minijobs hat und die Verdienste zusammen 538 Euro überschreiten, wird der zweite (und jeder weitere) Minijob sozialversicherungspflichtig. Fragen Sie bei der Einstellung nach weiteren Beschäftigungen.

Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt hingegen abgabenfrei (solange es nur ein Minijob ist).

Meldepflichten beachten

Als Arbeitgeber müssen Sie folgende Meldungen abgeben:

  • Anmeldung: Bei Beginn der Beschäftigung
  • Abmeldung: Bei Ende der Beschäftigung
  • Jahresmeldung: Zum Jahresende für die Rentenversicherung
  • Änderungsmeldungen: Bei Änderung des Verdienstes oder der Arbeitszeit

Checkliste Versicherungspflicht

  • Pauschale Krankenversicherung (13 %) abführen
  • Pauschale Rentenversicherung (15 %) abführen
  • Befreiungsantrag des Minijobbers zur Rentenversicherung aufbewahren
  • Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft sicherstellen
  • Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage zahlen
  • Weitere Beschäftigungen des Minijobbers abfragen
  • Meldungen fristgerecht abgeben

Fazit

Die Versicherungspflicht im Minijob ist klar geregelt. Sie als Arbeitgeber tragen die Hauptlast der Beitraege. Kranken- und Rentenversicherung werden pauschal an die Minijob-Zentrale gezahlt, die Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft. Informieren Sie sich ueber weitere Beschäftigungen Ihres Minijobbers und beachten Sie die Meldepflichten, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen
Welche Versicherungen muss ich als Minijob-Arbeitgeber zahlen?
Sie zahlen pauschale Beitraege zur Krankenversicherung (13 %), Rentenversicherung (15 %), Pauschsteuer (2 %) sowie Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage. Zusätzlich die Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft.
Ist ein Minijobber krankenversichert?
Nicht ueber den Minijob selbst. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag von 13 % begründet keinen eigenen Versicherungsschutz. Der Minijobber muss anderweitig versichert sein.
Was passiert, wenn mein Minijobber noch einen anderen Minijob hat?
Wenn die Verdienste aus mehreren Minijobs zusammen 538 Euro übersteigen, wird der zweite Minijob sozialversicherungspflichtig. Fragen Sie bei der Einstellung immer nach weiteren Beschäftigungen.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr