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Für Arbeitgeber21. März 2026

Minijob-Kosten für Arbeitgeber: Alle Abgaben und Beitraege 2026

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber 2026? Alle Abgaben, Beitraege und Nebenkosten im Ueberblick. Mit Rechenbeispielen und Spartipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerblicher Minijob: ca. 30 % Abgaben auf den Bruttolohn
  • Privater Minijob: nur ca. 14,94 % Abgaben plus Steuerbonus
  • Bei 538 Euro Bruttolohn betragen die Gesamtkosten ca. 707 Euro (gewerblich)
  • Zusätzlich: Unfallversicherung (BG), Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub
  • Umlagen U1 und U2 erstatten Kosten bei Krankheit und Mutterschaft

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Wenn Sie einen Minijobber einstellen, zahlen Sie nicht nur den Bruttolohn, sondern auch pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten auf Sie als Arbeitgeber zukommen, wie sich die Abgaben zusammensetzen und welche Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Minijobs bestehen.

Abgaben für gewerbliche Minijobs

Die pauschalen Abgaben für einen gewerblichen Minijob betragen insgesamt rund 30 Prozent des Bruttolohns. Im Detail:

AbgabeartProzentsatzBei 538 Euro
Krankenversicherung (Pauschalbeitrag)13,00 %69,94 Euro
Rentenversicherung (Pauschalbeitrag)15,00 %80,70 Euro
Pauschale Lohnsteuer2,00 %10,76 Euro
Umlage U1 (Lohnfortzahlung Krankheit)1,10 %5,92 Euro
Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)0,22 %1,18 Euro
Insolvenzgeldumlage0,06 %0,32 Euro
Gesamtca. 31,38 %ca. 168,82 Euro

Bei einem Bruttolohn von 538 Euro zahlen Sie als Arbeitgeber also rund 169 Euro zusätzlich. Die Gesamtkosten betragen ca. 707 Euro pro Monat.

Abgaben für Minijobs im Privathaushalt

Wenn Sie als Privatperson eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind die Abgaben deutlich niedriger:

AbgabeartProzentsatzBei 538 Euro
Krankenversicherung5,00 %26,90 Euro
Rentenversicherung5,00 %26,90 Euro
Pauschale Lohnsteuer2,00 %10,76 Euro
Unfallversicherung1,60 %8,61 Euro
Umlagen (U1, U2)ca. 1,34 %ca. 7,21 Euro
Gesamtca. 14,94 %ca. 80,38 Euro

Im Privathaushalt betragen die Gesamtkosten bei 538 Euro Bruttolohn also rund 618 Euro pro Monat.

Zusätzliche Kosten beachten

Neben den pauschalen Abgaben können weitere Kosten anfallen:

Unfallversicherung (gewerblich)

Die Beitraege zur Berufsgenossenschaft sind nicht in den Pauschalabgaben enthalten und werden separat berechnet. Die Hoehe haengt von der Branche und der Gefahrklasse ab.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wenn Ihr Minijobber krank wird, müssen Sie bis zu 6 Wochen den Lohn weiterzahlen. Ueber die Umlage U1 erhalten Sie einen Teil der Kosten erstattet (in der Regel 80 %).

Bezahlter Urlaub

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub - mindestens 24 Werktage pro Jahr (anteilig berechnet). Die Urlaubsvergütung zaehlt zum Verdienst.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Wenn ein Feiertag auf einen regulaeren Arbeitstag des Minijobbers fällt, müssen Sie die Feiertagsvergütung zahlen.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Aushilfe im Einzelhandel

  • Bruttolohn: 538 Euro/Monat
  • Pauschale Abgaben: ca. 169 Euro
  • Unfallversicherung (BG): ca. 10 Euro
  • Gesamtkosten pro Monat: ca. 717 Euro
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 8.604 Euro

Beispiel 2: Bürohilfe 300 Euro

  • Bruttolohn: 300 Euro/Monat
  • Pauschale Abgaben: ca. 94 Euro
  • Unfallversicherung: ca. 5 Euro
  • Gesamtkosten pro Monat: ca. 399 Euro
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 4.788 Euro

Beispiel 3: Haushaltshilfe privat

  • Bruttolohn: 400 Euro/Monat
  • Pauschale Abgaben: ca. 60 Euro
  • Gesamtkosten pro Monat: ca. 460 Euro
  • Steuerbonus (20 %): ca. 92 Euro/Monat = max. 510 Euro/Jahr
  • Effektive Mehrkosten: ca. 17,50 Euro/Monat

Kosten senken: Tipps für Arbeitgeber

  • Privathaushalt: Nutzen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren mit niedrigeren Abgaben
  • Steuerbonus: Private Arbeitgeber können bis zu 510 Euro/Jahr Steuern sparen
  • Umlage U1: Im Krankheitsfall werden bis zu 80 % der Lohnfortzahlung erstattet
  • Umlage U2: Mutterschaftsaufwendungen werden zu 100 % erstattet
  • Arbeitszeit optimieren: Passen Sie die Stundenzahl an den tatsaechlichen Bedarf an

Faelligkeiten und Zahlungsmodalitaeten

Die Abgaben werden per SEPA-Lastschrift von der Minijob-Zentrale eingezogen:

  • Gewerbliche Minijobs: Monatlich, bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats
  • Private Minijobs: Halbjaehrlich (Januar und Juli)

Fazit

Ein Minijobber kostet Sie als gewerblicher Arbeitgeber rund 30 % mehr als den reinen Bruttolohn. Bei einem Privathaushalt sind es nur knapp 15 %, abzueglich Steuervorteilen. Kalkulieren Sie die Gesamtkosten von Anfang an ein und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeiten bei Krankheit und Mutterschaft.

Häufige Fragen
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber insgesamt?
Bei einem Bruttolohn von 538 Euro zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber ca. 169 Euro Abgaben plus Unfallversicherung. Die Gesamtkosten liegen bei rund 707-717 Euro pro Monat.
Welche Abgaben muss ich als Arbeitgeber für einen Minijobber zahlen?
13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage. Insgesamt ca. 30 % des Bruttolohns.
Sind Minijobs im Privathaushalt guenstiger?
Ja, deutlich. Die Abgaben betragen nur ca. 14,94 % statt ca. 30 %. Zudem können private Arbeitgeber 20 % der Kosten steuerlich absetzen (max. 510 Euro/Jahr).
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr