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Für Arbeitgeber21. März 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob-Kosten für Arbeitgeber: Alle Abgaben und Beiträge 2026

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber 2026? Alle Abgaben, Beiträge und Nebenkosten im Überblick. Mit Rechenbeispielen und Spartipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewerblicher Minijob: ca. 31 % Abgaben auf den Bruttolohn
  • Privater Minijob: nur ca. 14,6 % Abgaben plus Steuerbonus
  • Bei 603 Euro Bruttolohn betragen die Gesamtkosten ca. 791 Euro (gewerblich)
  • Zusätzlich: Unfallversicherung (BG), Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub
  • Umlagen U1 und U2 erstatten Kosten bei Krankheit und Mutterschaft

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?

Wenn Sie einen Minijobber einstellen, zahlen Sie nicht nur den Bruttolohn, sondern auch pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten auf Sie als Arbeitgeber zukommen, wie sich die Abgaben zusammensetzen und welche Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Minijobs bestehen.

Wie hoch sind die Abgaben für einen gewerblichen Minijob 2026?

Die pauschalen Abgaben für einen gewerblichen Minijob betragen insgesamt rund 30 Prozent des Bruttolohns. Im Detail:

AbgabeartProzentsatzBei 603 Euro
Krankenversicherung (Pauschalbeitrag)13,00 %78,39 Euro
Rentenversicherung (Pauschalbeitrag)15,00 %90,45 Euro
Pauschale Lohnsteuer2,00 %12,06 Euro
Umlage U1 (Lohnfortzahlung Krankheit)0,80 %4,82 Euro
Umlage U2 (Mutterschaftsaufwendungen)0,22 %1,33 Euro
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,90 Euro
Gesamtca. 31,17 %ca. 187,95 Euro

Stand 2026 (Umlagesätze der Minijob-Zentrale).

Bei einem Bruttolohn von 603 Euro zahlen Sie als Arbeitgeber also rund 188 Euro zusätzlich. Die Gesamtkosten betragen ca. 791 Euro pro Monat.

Wie hoch sind die Abgaben für einen Minijob im Privathaushalt?

Wenn Sie als Privatperson eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind die Abgaben deutlich niedriger:

AbgabeartProzentsatzBei 603 Euro
Krankenversicherung5,00 %30,15 Euro
Rentenversicherung5,00 %30,15 Euro
Pauschale Lohnsteuer2,00 %12,06 Euro
Unfallversicherung1,60 %9,65 Euro
Umlagen (U1, U2)ca. 1,02 %ca. 6,15 Euro
Gesamtca. 14,62 %ca. 88,16 Euro

Im Privathaushalt betragen die Gesamtkosten bei 603 Euro Bruttolohn also rund 691 Euro pro Monat.

Welche zusätzlichen Kosten kommen beim Minijob auf Arbeitgeber zu?

Neben den pauschalen Abgaben können weitere Kosten anfallen:

Unfallversicherung (gewerblich)

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind nicht in den Pauschalabgaben enthalten und werden separat berechnet. Die Höhe hängt von der Branche und der Gefahrklasse ab.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wenn Ihr Minijobber krank wird, müssen Sie bis zu 6 Wochen den Lohn weiterzahlen. Über die Umlage U1 erhalten Sie einen Teil der Kosten erstattet (in der Regel 80 %).

Bezahlter Urlaub

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub - mindestens 24 Werktage pro Jahr (anteilig berechnet). Die Urlaubsvergütung zählt zum Verdienst.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag des Minijobbers fällt, müssen Sie die Feiertagsvergütung zahlen.

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber im Monat und im Jahr?

Beispiel 1: Aushilfe im Einzelhandel

  • Bruttolohn: 603 Euro/Monat
  • Pauschale Abgaben: ca. 188 Euro
  • Unfallversicherung (BG): ca. 10 Euro
  • Gesamtkosten pro Monat: ca. 801 Euro
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 8.604 Euro

Beispiel 2: Bürohilfe 300 Euro

  • Bruttolohn: 300 Euro/Monat
  • Pauschale Abgaben: ca. 94 Euro
  • Unfallversicherung: ca. 5 Euro
  • Gesamtkosten pro Monat: ca. 399 Euro
  • Gesamtkosten pro Jahr: ca. 4.788 Euro

Beispiel 3: Haushaltshilfe privat

  • Bruttolohn: 400 Euro/Monat
  • Pauschale Abgaben: ca. 60 Euro
  • Gesamtkosten pro Monat: ca. 460 Euro
  • Steuerbonus (20 %): ca. 92 Euro/Monat = max. 510 Euro/Jahr
  • Effektive Mehrkosten: ca. 17,50 Euro/Monat

Wie können Arbeitgeber die Kosten für einen Minijob senken?

  • Privathaushalt: Nutzen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren mit niedrigeren Abgaben
  • Steuerbonus: Private Arbeitgeber können bis zu 510 Euro/Jahr Steuern sparen
  • Umlage U1: Im Krankheitsfall werden bis zu 80 % der Lohnfortzahlung erstattet
  • Umlage U2: Mutterschaftsaufwendungen werden zu 100 % erstattet
  • Arbeitszeit optimieren: Passen Sie die Stundenzahl an den tatsächlichen Bedarf an

Wann und wie werden die Minijob-Abgaben an die Minijob-Zentrale gezahlt?

Die Abgaben werden per SEPA-Lastschrift von der Minijob-Zentrale eingezogen:

  • Gewerbliche Minijobs: Monatlich, bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats
  • Private Minijobs: Halbjährlich (Januar und Juli)

Was sollten sich Arbeitgeber merken?

Ein Minijobber kostet Sie als gewerblicher Arbeitgeber rund 30 % mehr als den reinen Bruttolohn. Bei einem Privathaushalt sind es nur knapp 15 %, abzueglich Steuervorteilen. Kalkulieren Sie die Gesamtkosten von Anfang an ein und nutzen Sie die Erstattungsmöglichkeiten bei Krankheit und Mutterschaft.

Häufige Fragen

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber insgesamt?

Bei einem Bruttolohn von 603 Euro zahlen Sie als gewerblicher Arbeitgeber ca. 188 Euro Abgaben plus Unfallversicherung. Die Gesamtkosten liegen bei rund 791-801 Euro pro Monat.

Welche Abgaben muss ich als Arbeitgeber für einen Minijobber zahlen?

13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer sowie Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage. Insgesamt ca. 31 % des Bruttolohns.

Sind Minijobs im Privathaushalt günstiger?

Ja, deutlich. Die Abgaben betragen nur ca. 14,6 % statt ca. 31 %. Zudem können private Arbeitgeber 20 % der Kosten steuerlich absetzen (max. 510 Euro/Jahr).

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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr