Ihre Pflichten als Minijob-Arbeitgeber
Wer Minijobber beschäftigt, hat als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten zu erfuellen. Von der Anmeldung ueber den Arbeitsvertrag bis zur Arbeitszeitdokumentation - in diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie als Minijob-Arbeitgeber beachten müssen.
Pflicht 1: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch ueber das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Fristen:
- Spaetestens mit der ersten Entgeltabrechnung
- Maximal 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Für Minijobs im Privathaushalt nutzen Sie das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren.
Pflicht 2: Arbeitsvertrag
Auch für Minijobs sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Seit dem Nachweisgesetz müssen Sie spaetestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushaendigen:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Beginn und ggf. Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Vergütung und Faelligkeit
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Pflicht 3: Mindestlohn zahlen
Sie müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser betraegt seit 2026 12,82 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für alle Minijobber, unabhängig von Branche oder Alter (ab 18 Jahren). Ausnahmen gelten nur für bestimmte Praktikanten und Auszubildende.
Pflicht 4: Arbeitszeitdokumentation
Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Sie die Arbeitszeiten aller Minijobber dokumentieren:
- Beginn der täglichen Arbeitszeit
- Ende der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
Die Aufzeichnungen müssen spaetestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung vorliegen und 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Verstoessen drohen Bussgelder bis zu 30.000 Euro.
Pflicht 5: Abgaben zahlen
Sie müssen die pauschalen Abgaben (ca. 30 % des Bruttolohns) monatlich an die Minijob-Zentrale abführen. Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
Pflicht 6: Lohnfortzahlung bei Krankheit
Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bis zu 6 Wochen. Der Minijobber muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (in der Regel ab dem 3. Krankheitstag, kann aber im Vertrag ab dem 1. Tag verlangt werden).
Ueber die Umlage U1 erhalten Sie einen Teil der Kosten erstattet (in der Regel 80 %).
Pflicht 7: Bezahlten Urlaub gewähren
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub betraegt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig berechnet:
Formel: 24 Urlaubstage x Arbeitstage pro Woche / 6 = Urlaubstage
Beispiel: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 24 x 3 / 6 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Pflicht 8: Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Wenn ein Feiertag auf einen regulaeren Arbeitstag des Minijobbers fällt, müssen Sie die Vergütung zahlen, die der Minijobber ohne den Feiertag verdient haette.
Pflicht 9: Mutterschutz beachten
Das Mutterschutzgesetz gilt uneingeschränkt auch für Minijobberinnen. Beachten Sie:
- Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt
- Beschäftigungsverbote
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (wird ueber Umlage U2 zu 100 % erstattet)
Pflicht 10: Gleichbehandlung
Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkraefte. Das betrifft:
- Lohnhoehe (pro Stunde mindestens gleich)
- Urlaubsanspruch (anteilig)
- Zugang zu Sozialeinrichtungen (Kantine, Parkplaetze)
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Häufige Fehler vermeiden
- Kein schriftlicher Vertrag: Führt zu Streitigkeiten
- Keine Arbeitszeiterfassung: Bussgeld bis 30.000 Euro
- Mindestlohn unterschreiten: Nachzahlung und Bussgeld
- Keinen Urlaub gewähren: Der Anspruch verfällt nicht automatisch
- Verspaetete Anmeldung: Nachzahlungen und Strafen
- Fehlende Abfrage weiterer Jobs: Zusammenrechnung der Verdienste vergessen
Checkliste für Minijob-Arbeitgeber
- Betriebsnummer vorhanden
- Minijobber bei Minijob-Zentrale angemeldet
- Schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen
- Mindestlohn wird gezahlt
- Arbeitszeitdokumentation eingeführt
- SEPA-Lastschriftmandat erteilt
- Urlaubsanspruch berechnet und kommuniziert
- Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt
- Weitere Beschäftigungen des Minijobbers abgefragt
Fazit
Als Minijob-Arbeitgeber haben Sie vielfaeltige Pflichten. Von der Anmeldung ueber den Mindestlohn bis zur Arbeitszeitdokumentation - wer alle Vorschriften einhält, ist auf der sicheren Seite. Nutzen Sie unsere Checkliste und informieren Sie sich regelmäßig ueber Änderungen im Arbeitsrecht.