Welche Pflichten haben Arbeitgeber von Minijobbern 2026?
Wer Minijobber beschäftigt, hat als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Von der Anmeldung über den Arbeitsvertrag bis zur Arbeitszeitdokumentation - in diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie als Minijob-Arbeitgeber beachten müssen.
Bis wann muss ein Minijobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden?
Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Fristen:
- Spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung
- Maximal 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Für Minijobs im Privathaushalt nutzen Sie das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren.
Braucht ein Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Auch für Minijobs sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Seit dem Nachweisgesetz müssen Sie spätestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen:
- Name und Anschrift beider Parteien
- Beginn und ggf. Befristung
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Vergütung und Fälligkeit
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Wie hoch ist der Mindestlohn für Minijobber 2026?
Sie müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser beträgt seit 2026 13,90 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für alle Minijobber, unabhängig von Branche oder Alter (ab 18 Jahren). Ausnahmen gelten nur für bestimmte Praktikanten und Auszubildende.
Wie müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit von Minijobbern dokumentieren?
Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Sie die Arbeitszeiten aller Minijobber dokumentieren:
- Beginn der täglichen Arbeitszeit
- Ende der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
Die Aufzeichnungen müssen spätestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung vorliegen und 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Verstößen drohen Bussgelder bis zu 30.000 Euro.
Wann müssen die Minijob-Abgaben an die Minijob-Zentrale gezahlt werden?
Sie müssen die pauschalen Abgaben (ca. 30 % des Bruttolohns) monatlich an die Minijob-Zentrale abführen. Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bis zu 6 Wochen. Der Minijobber muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (in der Regel ab dem 3. Krankheitstag, kann aber im Vertrag ab dem 1. Tag verlangt werden).
Über die Umlage U1 erhalten Sie einen Teil der Kosten erstattet (in der Regel 80 %).
Wie viel bezahlten Urlaub bekommen Minijobber?
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig berechnet:
Formel: 24 Urlaubstage x Arbeitstage pro Woche / 6 = Urlaubstage
Beispiel: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 24 x 3 / 6 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Müssen Minijobber an Feiertagen bezahlt werden?
Wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag des Minijobbers fällt, müssen Sie die Vergütung zahlen, die der Minijobber ohne den Feiertag verdient hätte.
Gilt der Mutterschutz auch für Minijobberinnen?
Das Mutterschutzgesetz gilt uneingeschränkt auch für Minijobberinnen. Beachten Sie:
- Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt
- Beschäftigungsverbote
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (wird über Umlage U2 zu 100 % erstattet)
Dürfen Minijobber schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte?
Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte. Das betrifft:
- Lohnhöhe (pro Stunde mindestens gleich)
- Urlaubsanspruch (anteilig)
- Zugang zu Sozialeinrichtungen (Kantine, Parkplätze)
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Welche Fehler sollten Minijob-Arbeitgeber unbedingt vermeiden?
- Kein schriftlicher Vertrag: Führt zu Streitigkeiten
- Keine Arbeitszeiterfassung: Bussgeld bis 30.000 Euro
- Mindestlohn unterschreiten: Nachzahlung und Bussgeld
- Keinen Urlaub gewähren: Der Anspruch verfällt nicht automatisch
- Verspätete Anmeldung: Nachzahlungen und Strafen
- Fehlende Abfrage weiterer Jobs: Zusammenrechnung der Verdienste vergessen
Welche Punkte gehören auf die Checkliste für Minijob-Arbeitgeber?
- Betriebsnummer vorhanden
- Minijobber bei Minijob-Zentrale angemeldet
- Schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen
- Mindestlohn wird gezahlt
- Arbeitszeitdokumentation eingeführt
- SEPA-Lastschriftmandat erteilt
- Urlaubsanspruch berechnet und kommuniziert
- Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt
- Weitere Beschäftigungen des Minijobbers abgefragt
Was sollten sich Arbeitgeber merken?
Als Minijob-Arbeitgeber haben Sie vielfältige Pflichten. Von der Anmeldung über den Mindestlohn bis zur Arbeitszeitdokumentation - wer alle Vorschriften einhält, ist auf der sicheren Seite. Nutzen Sie unsere Checkliste und informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Arbeitsrecht.