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Für Arbeitgeber21. März 2026

Pflichten als Minijob-Arbeitgeber: Das müssen Sie beachten 2026

Pflichten als Minijob-Arbeitgeber 2026: Anmeldung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeitdokumentation, Mindestlohn und mehr. Vollständiger Ueberblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht (spaetestens 6 Wochen nach Beginn)
  • Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde muss eingehalten werden
  • Arbeitszeitdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben (Bussgelder bis 30.000 Euro)
  • Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag muss spaetestens am 1. Arbeitstag ausgehaendigt werden

Ihre Pflichten als Minijob-Arbeitgeber

Wer Minijobber beschäftigt, hat als Arbeitgeber zahlreiche Pflichten zu erfuellen. Von der Anmeldung ueber den Arbeitsvertrag bis zur Arbeitszeitdokumentation - in diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie als Minijob-Arbeitgeber beachten müssen.

Pflicht 1: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch ueber das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Fristen:

  • Spaetestens mit der ersten Entgeltabrechnung
  • Maximal 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn

Für Minijobs im Privathaushalt nutzen Sie das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren.

Pflicht 2: Arbeitsvertrag

Auch für Minijobs sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Seit dem Nachweisgesetz müssen Sie spaetestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushaendigen:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Beginn und ggf. Befristung
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Vergütung und Faelligkeit
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen

Pflicht 3: Mindestlohn zahlen

Sie müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Dieser betraegt seit 2026 12,82 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn gilt für alle Minijobber, unabhängig von Branche oder Alter (ab 18 Jahren). Ausnahmen gelten nur für bestimmte Praktikanten und Auszubildende.

Pflicht 4: Arbeitszeitdokumentation

Seit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) müssen Sie die Arbeitszeiten aller Minijobber dokumentieren:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit

Die Aufzeichnungen müssen spaetestens 7 Tage nach der Arbeitsleistung vorliegen und 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Verstoessen drohen Bussgelder bis zu 30.000 Euro.

Pflicht 5: Abgaben zahlen

Sie müssen die pauschalen Abgaben (ca. 30 % des Bruttolohns) monatlich an die Minijob-Zentrale abführen. Der Einzug erfolgt per SEPA-Lastschrift bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats.

Pflicht 6: Lohnfortzahlung bei Krankheit

Auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bis zu 6 Wochen. Der Minijobber muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (in der Regel ab dem 3. Krankheitstag, kann aber im Vertrag ab dem 1. Tag verlangt werden).

Ueber die Umlage U1 erhalten Sie einen Teil der Kosten erstattet (in der Regel 80 %).

Pflicht 7: Bezahlten Urlaub gewähren

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub betraegt 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche wird anteilig berechnet:

Formel: 24 Urlaubstage x Arbeitstage pro Woche / 6 = Urlaubstage

Beispiel: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche: 24 x 3 / 6 = 12 Urlaubstage pro Jahr.

Pflicht 8: Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Wenn ein Feiertag auf einen regulaeren Arbeitstag des Minijobbers fällt, müssen Sie die Vergütung zahlen, die der Minijobber ohne den Feiertag verdient haette.

Pflicht 9: Mutterschutz beachten

Das Mutterschutzgesetz gilt uneingeschränkt auch für Minijobberinnen. Beachten Sie:

  • Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt
  • Beschäftigungsverbote
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (wird ueber Umlage U2 zu 100 % erstattet)

Pflicht 10: Gleichbehandlung

Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkraefte. Das betrifft:

  • Lohnhoehe (pro Stunde mindestens gleich)
  • Urlaubsanspruch (anteilig)
  • Zugang zu Sozialeinrichtungen (Kantine, Parkplaetze)
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Häufige Fehler vermeiden

  • Kein schriftlicher Vertrag: Führt zu Streitigkeiten
  • Keine Arbeitszeiterfassung: Bussgeld bis 30.000 Euro
  • Mindestlohn unterschreiten: Nachzahlung und Bussgeld
  • Keinen Urlaub gewähren: Der Anspruch verfällt nicht automatisch
  • Verspaetete Anmeldung: Nachzahlungen und Strafen
  • Fehlende Abfrage weiterer Jobs: Zusammenrechnung der Verdienste vergessen

Checkliste für Minijob-Arbeitgeber

  • Betriebsnummer vorhanden
  • Minijobber bei Minijob-Zentrale angemeldet
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen
  • Mindestlohn wird gezahlt
  • Arbeitszeitdokumentation eingeführt
  • SEPA-Lastschriftmandat erteilt
  • Urlaubsanspruch berechnet und kommuniziert
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt
  • Weitere Beschäftigungen des Minijobbers abgefragt

Fazit

Als Minijob-Arbeitgeber haben Sie vielfaeltige Pflichten. Von der Anmeldung ueber den Mindestlohn bis zur Arbeitszeitdokumentation - wer alle Vorschriften einhält, ist auf der sicheren Seite. Nutzen Sie unsere Checkliste und informieren Sie sich regelmäßig ueber Änderungen im Arbeitsrecht.

Häufige Fragen
Muss ich für einen Minijobber einen Arbeitsvertrag machen?
Ein schriftlicher Vertrag ist dringend empfohlen. Seit dem Nachweisgesetz müssen Sie spaetestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushaendigen.
Muss ich die Arbeitszeiten von Minijobbern aufzeichnen?
Ja, das ist seit dem Mindestlohngesetz Pflicht. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert und 2 Jahre aufbewahrt werden.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja, Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Mindesturlaub betraegt 24 Werktage pro Jahr und wird anteilig nach Arbeitstagen pro Woche berechnet.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr