Was müssen Arbeitgeber bei der Kündigung eines Minijobbers beachten?
Auch bei Minijobs gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zur Kündigung. Eine Kündigung muss formgerecht erfolgen und Fristen einhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Minijobber rechtssicher kündigen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Welche Kündigungsfristen gelten für Minijobber?
Für Minijobs gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Paragraph 622 BGB:
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen (ohne festen Termin) |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 bis 5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 bis 8 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 bis 10 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 bis 12 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 bis 15 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 bis 20 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| Über 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Im Arbeitsvertrag können längere, aber keine kürzeren Fristen vereinbart werden.
Welche Form muss die Kündigung eines Minijobbers haben?
Eine Kündigung im Minijob muss folgende Formvorschriften erfüllen:
- Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen. E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen nicht\!
- Eigenhändige Unterschrift: Der Kündigende (Arbeitgeber oder Bevollmächtigter) muss persönlich unterschreiben
- Zugang: Die Kündigung muss dem Minijobber zugehen. Empfehlenswert: persönliche Übergabe mit Zeugenunterschrift oder Einschreiben mit Rückschein
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam\!
Welche Gründe rechtfertigen die Kündigung eines Minijobbers?
Ordentliche Kündigung
Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, Beschäftigung länger als 6 Monate), brauchen Sie einen sozial gerechtfertigten Grund:
- Personenbedingt: Langzeiterkrankung, fehlende Eignung
- Verhaltensbedingt: Wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung
- Betriebsbedingt: Wegfall des Arbeitsplatzes, Umstrukturierung
In Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) ist keine Begründung erforderlich, die Kündigung darf aber nicht willkürlich oder diskriminierend sein.
Ausserordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich:
- Diebstahl oder Unterschlagung
- Betrug (z. B. falsche Arbeitszeitangaben)
- Körperliche Gewalt oder Bedrohung
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Grobe Beleidigung
In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
Welche Minijobber haben besonderen Kündigungsschutz?
Beachten Sie, dass bestimmte Minijobber besonderen Kündigungsschutz geniessen:
- Schwangere: Kündigungsverbot während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung
- Elternzeit: Kündigungsverbot während der Elternzeit
- Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes
- Betriebsratsmitglieder: Besonderer Kündigungsschutz
Muss vor der Kündigung eines Minijobbers eine Abmahnung erfolgen?
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung notwendig. Die Abmahnung muss:
- Das konkrete Fehlverhalten benennen (Datum, Uhrzeit, Vorfall)
- Auf die verletzte Pflicht hinweisen
- Zur Änderung des Verhaltens auffordern
- Konsequenzen bei Wiederholung androhen
Ist ein Aufhebungsvertrag eine Alternative zur Kündigung im Minijob?
Statt einer Kündigung können Sie mit dem Minijobber einen Aufhebungsvertrag schliessen. Beide Seiten einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung. Vorteile:
- Keine Kündigungsfrist nötig
- Kein Kündigungsgrund erforderlich
- Beide Seiten können den Zeitpunkt frei wählen
Wichtig: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und beide Parteien müssen unterschreiben.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber nach der Kündigung eines Minijobbers?
Nach Ausspruch der Kündigung müssen Sie:
- Abmeldung: Den Minijobber bei der Minijob-Zentrale abmelden
- Restliche Vergütung: Lohn bis zum letzten Arbeitstag zahlen
- Urlaubsabgeltung: Nicht genommenen Urlaub auszahlen
- Arbeitszeugnis: Auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen
- Arbeitsbescheinigung: Für die Arbeitsagentur ausstellen
Welche Fehler machen Arbeitgeber bei der Kündigung von Minijobbern häufig?
- Mündliche Kündigung: Unwirksam\! Immer schriftlich kündigen
- Fehlende Unterschrift: Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein
- Frist nicht eingehalten: Die Kündigung ist dann erst zum nächsten möglichen Termin wirksam
- Keine Abmahnung: Bei verhaltensbedingter Kündigung in der Regel erforderlich
- Besonderer Kündigungsschutz ignoriert: Kündigung kann unwirksam sein
- Keinen Zugangsnachweis: Im Streitfall können Sie den Zugang nicht beweisen
Was gehört in ein Kündigungsschreiben für einen Minijobber?
Ein Kündigungsschreiben sollte enthalten:
- Absender (Arbeitgeber) und Empfänger (Minijobber)
- Datum
- Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungserklärung mit Datum des Endes
- Hinweis auf Freistellung (falls gewünscht)
- Hinweis auf Meldepflicht bei der Arbeitsagentur
- Eigenhändige Unterschrift
Was sollten sich Arbeitgeber merken?
Die Kündigung eines Minijobbers unterliegt den gleichen rechtlichen Anforderungen wie bei anderen Arbeitnehmern. Achten Sie auf Schriftform, Kündigungsfristen und besonderen Kündigungsschutz. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.