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Für Arbeitgeber21. März 2026

Kündigung von Minijobbern: Fristen, Formvorschriften und Tipps für Arbeitgeber

Kündigung von Minijobbern als Arbeitgeber: Fristen, Formvorschriften, besonderer Kündigungsschutz und rechtssichere Vorgehensweise 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und eigenhaendig unterschrieben sein
  • Kündigungsfrist nach Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Besonderer Kündigungsschutz gilt für Schwangere, Schwerbehinderte und Elternzeit
  • Vor verhaltensbedingter Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich
  • Nach Kündigung: Abmeldung, Restvergütung, Urlaubsabgeltung und Zeugnis

Kündigung von Minijobbern: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen

Auch bei Minijobs gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zur Kündigung. Eine Kündigung muss formgerecht erfolgen und Fristen einhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Minijobber rechtssicher kündigen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

Kündigungsfristen im Minijob

Für Minijobs gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Paragraph 622 BGB:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen (ohne festen Termin)
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 bis 5 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 bis 8 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 bis 10 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 bis 12 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 bis 15 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 bis 20 Jahre6 Monate zum Monatsende
Ueber 20 Jahre7 Monate zum Monatsende

Im Arbeitsvertrag können längere, aber keine kuerzeren Fristen vereinbart werden.

Formvorschriften: So kündigen Sie richtig

Eine Kündigung im Minijob muss folgende Formvorschriften erfuellen:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen. E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen nicht\!
  • Eigenhaendige Unterschrift: Der Kündigende (Arbeitgeber oder Bevollmaechtigter) muss persoenlich unterschreiben
  • Zugang: Die Kündigung muss dem Minijobber zugehen. Empfehlenswert: persoenliche Uebergabe mit Zeugenunterschrift oder Einschreiben mit Rückschein

Eine mündliche Kündigung ist unwirksam\!

Kündigungsgründe

Ordentliche Kündigung

Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, Beschäftigung länger als 6 Monate), brauchen Sie einen sozial gerechtfertigten Grund:

  • Personenbedingt: Langzeiterkrankung, fehlende Eignung
  • Verhaltensbedingt: Wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung
  • Betriebsbedingt: Wegfall des Arbeitsplatzes, Umstrukturierung

In Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) ist keine Begründung erforderlich, die Kündigung darf aber nicht willkuerlich oder diskriminierend sein.

Ausserordentliche (fristlose) Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich:

  • Diebstahl oder Unterschlagung
  • Betrug (z. B. falsche Arbeitszeitangaben)
  • Koerperliche Gewalt oder Bedrohung
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Grobe Beleidigung

In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.

Besonderer Kündigungsschutz

Beachten Sie, dass bestimmte Minijobber besonderen Kündigungsschutz geniessen:

  • Schwangere: Kündigungsverbot während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung
  • Elternzeit: Kündigungsverbot während der Elternzeit
  • Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes
  • Betriebsratsmitglieder: Besonderer Kündigungsschutz

Vor der Kündigung: Abmahnung

Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung notwendig. Die Abmahnung muss:

  • Das konkrete Fehlverhalten benennen (Datum, Uhrzeit, Vorfall)
  • Auf die verletzte Pflicht hinweisen
  • Zur Änderung des Verhaltens auffordern
  • Konsequenzen bei Wiederholung androhen

Aufhebungsvertrag als Alternative

Statt einer Kündigung können Sie mit dem Minijobber einen Aufhebungsvertrag schliessen. Beide Seiten einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung. Vorteile:

  • Keine Kündigungsfrist nötig
  • Kein Kündigungsgrund erforderlich
  • Beide Seiten können den Zeitpunkt frei wählen

Wichtig: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und beide Parteien müssen unterschreiben.

Nach der Kündigung: Pflichten

Nach Ausspruch der Kündigung müssen Sie:

  • Abmeldung: Den Minijobber bei der Minijob-Zentrale abmelden
  • Restliche Vergütung: Lohn bis zum letzten Arbeitstag zahlen
  • Urlaubsabgeltung: Nicht genommenen Urlaub auszahlen
  • Arbeitszeugnis: Auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen
  • Arbeitsbescheinigung: Für die Arbeitsagentur ausstellen

Häufige Fehler bei der Kündigung

  • Mündliche Kündigung: Unwirksam\! Immer schriftlich kündigen
  • Fehlende Unterschrift: Die Kündigung muss eigenhaendig unterschrieben sein
  • Frist nicht eingehalten: Die Kündigung ist dann erst zum naechsten möglichen Termin wirksam
  • Keine Abmahnung: Bei verhaltensbedingter Kündigung in der Regel erforderlich
  • Besonderer Kündigungsschutz ignoriert: Kündigung kann unwirksam sein
  • Keinen Zugangsnachweis: Im Streitfall können Sie den Zugang nicht beweisen

Muster: Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben sollte enthalten:

  • Absender (Arbeitgeber) und Empfaenger (Minijobber)
  • Datum
  • Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungserklärung mit Datum des Endes
  • Hinweis auf Freistellung (falls gewünscht)
  • Hinweis auf Meldepflicht bei der Arbeitsagentur
  • Eigenhaendige Unterschrift

Fazit

Die Kündigung eines Minijobbers unterliegt den gleichen rechtlichen Anforderungen wie bei anderen Arbeitnehmern. Achten Sie auf Schriftform, Kündigungsfristen und besonderen Kündigungsschutz. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Häufige Fragen
Wie kündige ich einem Minijobber richtig?
Schriftlich, mit eigenhaendiger Unterschrift und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Stellen Sie den Zugang sicher (persoenliche Uebergabe mit Zeuge oder Einschreiben).
Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob?
In der Probezeit 2 Wochen, danach 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen.
Kann ich einen Minijobber in der Probezeit kündigen?
Ja, in der Probezeit (max. 6 Monate) betraegt die Kündigungsfrist nur 2 Wochen. Eine Begründung ist in Kleinbetrieben nicht erforderlich.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr