Kündigung von Minijobbern: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
Auch bei Minijobs gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen zur Kündigung. Eine Kündigung muss formgerecht erfolgen und Fristen einhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie einen Minijobber rechtssicher kündigen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
Kündigungsfristen im Minijob
Für Minijobs gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Paragraph 622 BGB:
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen (ohne festen Termin) |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 bis 5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 bis 8 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 bis 10 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 bis 12 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 bis 15 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 bis 20 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| Ueber 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Im Arbeitsvertrag können längere, aber keine kuerzeren Fristen vereinbart werden.
Formvorschriften: So kündigen Sie richtig
Eine Kündigung im Minijob muss folgende Formvorschriften erfuellen:
- Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen. E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen nicht\!
- Eigenhaendige Unterschrift: Der Kündigende (Arbeitgeber oder Bevollmaechtigter) muss persoenlich unterschreiben
- Zugang: Die Kündigung muss dem Minijobber zugehen. Empfehlenswert: persoenliche Uebergabe mit Zeugenunterschrift oder Einschreiben mit Rückschein
Eine mündliche Kündigung ist unwirksam\!
Kündigungsgründe
Ordentliche Kündigung
Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, Beschäftigung länger als 6 Monate), brauchen Sie einen sozial gerechtfertigten Grund:
- Personenbedingt: Langzeiterkrankung, fehlende Eignung
- Verhaltensbedingt: Wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung
- Betriebsbedingt: Wegfall des Arbeitsplatzes, Umstrukturierung
In Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeiter) ist keine Begründung erforderlich, die Kündigung darf aber nicht willkuerlich oder diskriminierend sein.
Ausserordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich:
- Diebstahl oder Unterschlagung
- Betrug (z. B. falsche Arbeitszeitangaben)
- Koerperliche Gewalt oder Bedrohung
- Beharrliche Arbeitsverweigerung
- Grobe Beleidigung
In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.
Besonderer Kündigungsschutz
Beachten Sie, dass bestimmte Minijobber besonderen Kündigungsschutz geniessen:
- Schwangere: Kündigungsverbot während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung
- Elternzeit: Kündigungsverbot während der Elternzeit
- Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes
- Betriebsratsmitglieder: Besonderer Kündigungsschutz
Vor der Kündigung: Abmahnung
Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung notwendig. Die Abmahnung muss:
- Das konkrete Fehlverhalten benennen (Datum, Uhrzeit, Vorfall)
- Auf die verletzte Pflicht hinweisen
- Zur Änderung des Verhaltens auffordern
- Konsequenzen bei Wiederholung androhen
Aufhebungsvertrag als Alternative
Statt einer Kündigung können Sie mit dem Minijobber einen Aufhebungsvertrag schliessen. Beide Seiten einigen sich einvernehmlich auf die Beendigung. Vorteile:
- Keine Kündigungsfrist nötig
- Kein Kündigungsgrund erforderlich
- Beide Seiten können den Zeitpunkt frei wählen
Wichtig: Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und beide Parteien müssen unterschreiben.
Nach der Kündigung: Pflichten
Nach Ausspruch der Kündigung müssen Sie:
- Abmeldung: Den Minijobber bei der Minijob-Zentrale abmelden
- Restliche Vergütung: Lohn bis zum letzten Arbeitstag zahlen
- Urlaubsabgeltung: Nicht genommenen Urlaub auszahlen
- Arbeitszeugnis: Auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen
- Arbeitsbescheinigung: Für die Arbeitsagentur ausstellen
Häufige Fehler bei der Kündigung
- Mündliche Kündigung: Unwirksam\! Immer schriftlich kündigen
- Fehlende Unterschrift: Die Kündigung muss eigenhaendig unterschrieben sein
- Frist nicht eingehalten: Die Kündigung ist dann erst zum naechsten möglichen Termin wirksam
- Keine Abmahnung: Bei verhaltensbedingter Kündigung in der Regel erforderlich
- Besonderer Kündigungsschutz ignoriert: Kündigung kann unwirksam sein
- Keinen Zugangsnachweis: Im Streitfall können Sie den Zugang nicht beweisen
Muster: Kündigungsschreiben
Ein Kündigungsschreiben sollte enthalten:
- Absender (Arbeitgeber) und Empfaenger (Minijobber)
- Datum
- Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungserklärung mit Datum des Endes
- Hinweis auf Freistellung (falls gewünscht)
- Hinweis auf Meldepflicht bei der Arbeitsagentur
- Eigenhaendige Unterschrift
Fazit
Die Kündigung eines Minijobbers unterliegt den gleichen rechtlichen Anforderungen wie bei anderen Arbeitnehmern. Achten Sie auf Schriftform, Kündigungsfristen und besonderen Kündigungsschutz. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.