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Steuern & Recht30. Juni 2026Von der Genieportal-Redaktion

Aktivrente 2026 und Minijob: Warum der Minijob nicht steuerfrei zählt

Seit 2026 können Rentner mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen – aber ausdrücklich nicht im Minijob. Wir erklären den Unterschied und was sich für Rentner mit Minijob trotzdem lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aktivrente ist seit 1. Januar 2026 in Kraft: bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei für Beschäftigte ab Regelaltersgrenze.
  • Minijobs sind von der Aktivrente ausdrücklich AUSGENOMMEN – ebenso Selbstständige und Beamte.
  • Begünstigt ist nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (regulärer Job über der Minijob-Grenze).
  • Ein Minijob als Rentner lohnt sich trotzdem: bis 603 Euro steuer- und abgabenfrei, unbegrenzter Hinzuverdienst ab Regelaltersgrenze.
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auch bei der Aktivrente weiter an.

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Klingt perfekt für einen gut bezahlten Job im Ruhestand – aber Achtung: Minijobs sind ausdrücklich ausgenommen. Wir erklären, warum, und was für Rentnerinnen und Rentner mit Minijob trotzdem zählt.

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist seit 1. Januar 2026 in Kraft (vom Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen, Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025). Die Kernpunkte:

  • Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.
  • Man muss dafür nicht zwingend bereits eine Altersrente beziehen – entscheidend ist das Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Nicht begünstigt sind Einkünfte aus Minijobs, aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe sowie Beamtinnen und Beamte.
  • Auch wenn der Lohn steuerfrei bleibt: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.
Wichtig: Die 2.000-Euro-Steuerbefreiung gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – also einen regulären Job oberhalb der Minijob-Grenze. Ein Minijob fällt nicht darunter.

Warum gilt die Aktivrente nicht für Minijobs?

Der Gesetzgeber hat Minijobs bewusst aus der Aktivrente herausgenommen. Der Grund: Ein Minijob ist für dich als Beschäftigte:r ohnehin steuer- und (bis auf den optionalen Rentenbeitrag) abgabenfrei – ein zusätzlicher Steuerfreibetrag würde hier ins Leere laufen. Die Aktivrente soll gezielt einen Anreiz für reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit im Ruhestand schaffen.

Minijob als Rentner – lohnt sich das trotzdem?

Auf jeden Fall. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist der Minijob die flexiblere und einfachere Variante:

  • Der Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat ist für dich im Regelfall komplett steuer- und abgabenfrei – ganz ohne Aktivrente.
  • Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.
  • Ein Minijob ist unkompliziert: keine komplizierte Steuererklärung nötig, flexible Stunden.

Die Aktivrente ist dagegen vor allem dann interessant, wenn du deutlich mehr als 603 Euro verdienen und dafür eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen möchtest – dann bleiben bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

Aktivrente oder Minijob – was passt zu mir?

  • Du willst flexibel ein bisschen dazuverdienen? Der Minijob (bis 603 Euro, steuerfrei) ist meist die beste Wahl.
  • Du willst im Ruhestand richtig arbeiten und mehr verdienen? Dann lohnt der Blick auf die Aktivrente mit ihrem Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den Veröffentlichungen der Bundesregierung, des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesrats zum Aktivrentengesetz (Stand: Juni 2026). Für deine persönliche Situation ist eine Steuerberatung oder die Deutsche Rentenversicherung die richtige Anlaufstelle.

Häufige Fragen
Kann ich die Aktivrente für meinen Minijob nutzen?
Nein. Minijobs sind von der Aktivrente ausdrücklich ausgenommen. Der Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oberhalb der Minijob-Grenze.
Brauche ich die Aktivrente überhaupt, wenn ich einen Minijob habe?
Nicht unbedingt. Der Minijob-Verdienst bis 603 Euro ist für dich ohnehin steuer- und abgabenfrei. Die Aktivrente lohnt sich erst, wenn du deutlich mehr verdienen und dafür sozialversicherungspflichtig arbeiten möchtest.
Wird mein Minijob auf die Rente angerechnet?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Ein Minijob neben der Rente ist also problemlos möglich.
Seit wann gilt die Aktivrente?
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundestag hat das Gesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
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Stand: Juni 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr