Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die Aktivrente: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Klingt perfekt für einen gut bezahlten Job im Ruhestand – aber Achtung: Minijobs sind ausdrücklich ausgenommen. Wir erklären, warum, und was für Rentnerinnen und Rentner mit Minijob trotzdem zählt.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist seit 1. Januar 2026 in Kraft (vom Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen, Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025). Die Kernpunkte:
- Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.
- Man muss dafür nicht zwingend bereits eine Altersrente beziehen – entscheidend ist das Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Nicht begünstigt sind Einkünfte aus Minijobs, aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe sowie Beamtinnen und Beamte.
- Auch wenn der Lohn steuerfrei bleibt: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.
Warum gilt die Aktivrente nicht für Minijobs?
Der Gesetzgeber hat Minijobs bewusst aus der Aktivrente herausgenommen. Der Grund: Ein Minijob ist für dich als Beschäftigte:r ohnehin steuer- und (bis auf den optionalen Rentenbeitrag) abgabenfrei – ein zusätzlicher Steuerfreibetrag würde hier ins Leere laufen. Die Aktivrente soll gezielt einen Anreiz für reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit im Ruhestand schaffen.
Minijob als Rentner – lohnt sich das trotzdem?
Auf jeden Fall. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist der Minijob die flexiblere und einfachere Variante:
- Der Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat ist für dich im Regelfall komplett steuer- und abgabenfrei – ganz ohne Aktivrente.
- Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.
- Ein Minijob ist unkompliziert: keine komplizierte Steuererklärung nötig, flexible Stunden.
Die Aktivrente ist dagegen vor allem dann interessant, wenn du deutlich mehr als 603 Euro verdienen und dafür eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen möchtest – dann bleiben bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.
Aktivrente oder Minijob – was passt zu mir?
- Du willst flexibel ein bisschen dazuverdienen? Der Minijob (bis 603 Euro, steuerfrei) ist meist die beste Wahl.
- Du willst im Ruhestand richtig arbeiten und mehr verdienen? Dann lohnt der Blick auf die Aktivrente mit ihrem Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den Veröffentlichungen der Bundesregierung, des Bundesfinanzministeriums sowie des Bundesrats zum Aktivrentengesetz (Stand: Juni 2026). Für deine persönliche Situation ist eine Steuerberatung oder die Deutsche Rentenversicherung die richtige Anlaufstelle.