Der 1. Juli 2026 bringt gleich mehrere Neuerungen, die für Minijobberinnen und Minijobber wichtig sind – von der Rentenversicherung über die Rentenhöhe bis zur Grundsicherung. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen und sagen dir am Ende, was gleich bleibt.
1. Rentenversicherung: Befreiung kann zurückgenommen werden
Die wichtigste minijob-spezifische Änderung: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, viele Beschäftigte lassen sich aber davon befreien. Ab dem 1. Juli 2026 kann diese Befreiung einmalig aufgehoben werden – man zahlt dann wieder eigene Beiträge und kehrt in die volle Rentenversicherung zurück.
- Die Aufhebung wirkt ab dem Monat nach der Antragstellung und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.
- Der Antrag wird beim Arbeitgeber gestellt, der ihn an die Minijob-Zentrale meldet (im Privathaushalt über den Änderungsscheck).
- Die Entscheidung ist einmalig und nicht widerrufbar; bei mehreren Minijobs gilt sie einheitlich.
- Eigenanteil: im gewerblichen Minijob 3,6 % (rund 21,71 Euro bei 603 Euro), im Privathaushalt 13,6 % (rund 82 Euro).
Alle Details dazu findest du in unserem ausführlichen Ratgeber „Minijob & Rentenversicherung: Was sich zum 1. Juli 2026 ändert".
2. Die Rente steigt um 4,24 Prozent
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Bei einer Standardrente (45 Entgeltpunkte) bedeutet das nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung rund 78 Euro mehr im Monat; insgesamt profitieren etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Für Minijobber ist das gleich doppelt relevant: Viele Rentnerinnen und Rentner mit Minijob bekommen direkt mehr Rente – und wer im Minijob eigene Rentenbeiträge zahlt (siehe Punkt 1), baut zusätzliche Ansprüche auf.
3. Aus dem Bürgergeld wird die „neue Grundsicherung"
Ebenfalls zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur neuen Grundsicherung umgebaut; die Geldleistung heißt künftig Grundsicherungsgeld. Am Regelsatz ändert sich zunächst nichts – Alleinstehende erhalten weiter 563 Euro im Monat. Strenger werden aber die Regeln: Es gilt wieder der Vermittlungsvorrang, die einjährige Karenzzeit beim Vermögen wird abgeschafft (Schonvermögen künftig ans Lebensalter gekoppelt) und Sanktionen bei Pflichtverletzungen fallen härter aus.
Für Minijobber wichtig: Wer einen Minijob neben der Grundsicherung ausübt, profitiert weiter von den Hinzuverdienst-Freibeträgen. Wie viel vom 603-Euro-Verdienst anrechnungsfrei bleibt, erklären wir im Ratgeber „Minijob und Bürgergeld".
4. Höherer Mindestlohn in der Pflege
Wer einen Minijob in der Altenpflege hat, bekommt ab dem 1. Juli 2026 mehr: Der Pflege-Mindestlohn steigt auf 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung) und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Diese Branchen-Mindestlöhne liegen über dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 Euro und gelten bis 30. September 2028.
Was zum 1. Juli gleich bleibt
- Minijob-Grenze: 603 Euro/Monat bzw. 7.236 Euro/Jahr.
- Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro.
- Für Minijobber bleibt der Verdienst im Regelfall steuer- und abgabenfrei (außer dem optionalen Rentenbeitrag).
- Der Arbeitgeber zahlt weiterhin die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale.
Quellen
Die Angaben beruhen auf den Veröffentlichungen der Minijob-Zentrale, der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesregierung sowie des Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministeriums (Stand: Juni 2026). Für deine persönliche Situation lohnt sich eine individuelle Beratung.