Was Anfang August 2026 entschieden wurde
Nach wochenlanger Debatte um die Empfehlungen der Rentenkommission gibt es für Millionen Minijobber Klarheit: Die Koalition hat Anfang August 2026 beschlossen, die Pläne für eine Abschaffung von Minijobs für Rentner nicht weiter zu verfolgen. Das bisherige Modell bleibt bestehen.
Entwarnung auch beim Sonderstatus: Bundeskanzler Merz stellte klar, dass eine vollständige Abschaffung des Minijob-Sonderstatus nicht geplant ist. Die weitreichenden Empfehlungen der Rentenkommission sind damit vorerst vom Tisch.
Der Weg dorthin: Was die Rentenkommission wollte
Die Rentenkommission hatte empfohlen, den Minijob-Sonderstatus weitgehend abzuschaffen und Minijobs grundsätzlich voll in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren — mit Ausnahmen nur für Schüler. Dagegen gab es breiten Widerstand: Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sprach sich gegen eine Abschaffung aus, die SPD erwägt, Ausnahmen auch für Studierende beizubehalten.
Was weiterhin offen ist
- Pauschalsteuer-Erhöhung von 2 auf 5 Prozent: Der Koalitionsausschuss hatte sie am 2. Juli 2026 angekündigt — abschließend beschlossen ist sie aber noch nicht. Sie würde zunächst die Arbeitgeber treffen (bei 603 € steigt die Pauschsteuer von 12,06 € auf 30,15 € im Monat).
- Details des Rentenreformpakets: Das Gesamtpaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden — einzelne Bausteine können sich also noch ändern.
Was für dich jetzt gilt
- Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat (Jahresgrenze 7.236 €), Mindestlohn 13,90 €/Stunde.
- Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.
- Für Beschäftigte ändert sich durch die Pauschalsteuer-Pläne nichts an Netto oder Grenze — die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber.
Quellen: Meldungen zur Koalitionsentscheidung vom 01.08.2026 (u. a. ad-hoc-news.de), Koalitionsausschuss-Beschlüsse vom 02.07.2026, Minijob-Zentrale. Stand: 5. August 2026 — wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Rentenpaket final beschlossen ist.