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Aktuelles & Gesetze5. August 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob-Reform gestoppt: Sonderstatus bleibt (Stand August 2026)

Entwarnung für Minijobber: Die Koalition verfolgt die Abschaffung von Rentner-Minijobs nicht weiter, der Sonderstatus bleibt vorerst. Was Anfang August 2026 entschieden wurde — und was noch offen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentner-Minijobs bleiben: Abschaffungspläne werden nicht weiterverfolgt (Beschluss Anfang August 2026)
  • Kanzler Merz: keine vollständige Abschaffung des Minijob-Sonderstatus geplant
  • Pauschalsteuer-Erhöhung 2 → 5 % ist angekündigt, aber noch nicht beschlossen — und trifft Arbeitgeber, nicht Minijobber
  • Es bleibt bei 603 €/Monat (2026), ab 2027: 633 €

Was Anfang August 2026 entschieden wurde

Nach wochenlanger Debatte um die Empfehlungen der Rentenkommission gibt es für Millionen Minijobber Klarheit: Die Koalition hat Anfang August 2026 beschlossen, die Pläne für eine Abschaffung von Minijobs für Rentner nicht weiter zu verfolgen. Das bisherige Modell bleibt bestehen.

Entwarnung auch beim Sonderstatus: Bundeskanzler Merz stellte klar, dass eine vollständige Abschaffung des Minijob-Sonderstatus nicht geplant ist. Die weitreichenden Empfehlungen der Rentenkommission sind damit vorerst vom Tisch.

Der Weg dorthin: Was die Rentenkommission wollte

Die Rentenkommission hatte empfohlen, den Minijob-Sonderstatus weitgehend abzuschaffen und Minijobs grundsätzlich voll in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren — mit Ausnahmen nur für Schüler. Dagegen gab es breiten Widerstand: Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sprach sich gegen eine Abschaffung aus, die SPD erwägt, Ausnahmen auch für Studierende beizubehalten.

Was weiterhin offen ist

  • Pauschalsteuer-Erhöhung von 2 auf 5 Prozent: Der Koalitionsausschuss hatte sie am 2. Juli 2026 angekündigt — abschließend beschlossen ist sie aber noch nicht. Sie würde zunächst die Arbeitgeber treffen (bei 603 € steigt die Pauschsteuer von 12,06 € auf 30,15 € im Monat).
  • Details des Rentenreformpakets: Das Gesamtpaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden — einzelne Bausteine können sich also noch ändern.

Was für dich jetzt gilt

  • Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat (Jahresgrenze 7.236 €), Mindestlohn 13,90 €/Stunde.
  • Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.
  • Für Beschäftigte ändert sich durch die Pauschalsteuer-Pläne nichts an Netto oder Grenze — die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber.

Quellen: Meldungen zur Koalitionsentscheidung vom 01.08.2026 (u. a. ad-hoc-news.de), Koalitionsausschuss-Beschlüsse vom 02.07.2026, Minijob-Zentrale. Stand: 5. August 2026 — wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Rentenpaket final beschlossen ist.

Häufige Fragen
Werden Minijobs jetzt abgeschafft?
Nein. Die Koalition hat Anfang August 2026 entschieden, die Abschaffung von Rentner-Minijobs nicht weiterzuverfolgen, und der Kanzler hat klargestellt, dass keine vollständige Abschaffung des Sonderstatus geplant ist.
Ändert sich etwas an meiner 603-€-Grenze?
Nein. 2026 gilt weiter die Verdienstgrenze von 603 €/Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt sie mit dem Mindestlohn auf 633 €.
Muss ich als Minijobber die höhere Pauschalsteuer zahlen?
Nein. Die (noch nicht beschlossene) Erhöhung von 2 auf 5 Prozent betrifft die Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber abführt. Dein Verdienst bleibt davon unberührt.
Ist das Thema damit endgültig erledigt?
Nicht ganz: Das Rentenreformpaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden. Wir halten diesen Artikel aktuell, sobald es finale Beschlüsse gibt.
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Stand: August 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr