Update 11. September 2026: Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen – darin enthalten ist die Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent zum 1. Januar 2027. Bei der neuen Verdienstgrenze von 633 Euro steigt die Pauschsteuer damit von 12,66 Euro auf 31,65 Euro im Monat – sie wird vom Arbeitgeber getragen, am Verdienst der Minijobber ändert sich nichts. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026.
Was hat die Koalition Anfang August 2026 zur Minijob-Reform beschlossen?
Nach wochenlanger Debatte um die Empfehlungen der Rentenkommission gibt es für Millionen Minijobber Klarheit: Die Koalition hat Anfang August 2026 beschlossen, die Pläne für eine Abschaffung von Minijobs für Rentner nicht weiter zu verfolgen. Das bisherige Modell bleibt bestehen.
Entwarnung auch beim Sonderstatus: Bundeskanzler Merz stellte klar, dass eine vollständige Abschaffung des Minijob-Sonderstatus nicht geplant ist. Die weitreichenden Empfehlungen der Rentenkommission sind damit vorerst vom Tisch.
Was hatte die Rentenkommission für Minijobs empfohlen?
Die Rentenkommission hatte empfohlen, den Minijob-Sonderstatus weitgehend abzuschaffen und Minijobs grundsätzlich voll in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren — mit Ausnahmen nur für Schüler. Dagegen gab es breiten Widerstand: Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sprach sich gegen eine Abschaffung aus, die SPD erwägt, Ausnahmen auch für Studierende beizubehalten.
Welche Änderungen bei Minijobs sind noch nicht entschieden?
Offen ist vor allem die angekündigte Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent, die zunächst die Arbeitgeber treffen würde. Auch einzelne Bausteine des Rentenreformpakets, das bis Ende 2026 verabschiedet werden soll, können sich noch ändern.
- Pauschalsteuer-Erhöhung von 2 auf 5 Prozent: Der Koalitionsausschuss hatte sie am 2. Juli 2026 angekündigt — abschließend beschlossen ist sie aber noch nicht. Sie würde zunächst die Arbeitgeber treffen (bei 603 € steigt die Pauschsteuer von 12,06 € auf 30,15 € im Monat).
- Details des Rentenreformpakets: Das Gesamtpaket soll bis Ende 2026 verabschiedet werden — einzelne Bausteine können sich also noch ändern.
Welche Regeln gelten für dich als Minijobber nach dem Reform-Stopp?
Für dich gilt 2026 weiter die Grenze von 603 € im Monat bei 13,90 € Mindestlohn; ab 1. Januar 2027 steigt sie auf 633 €. Die Pauschalsteuer-Pläne ändern weder dein Netto noch die Grenze, denn die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber.
- Verdienstgrenze 2026: 603 € im Monat (Jahresgrenze 7.236 €), Mindestlohn 13,90 €/Stunde.
- Ab 1. Januar 2027 steigt die Grenze mit dem Mindestlohn (14,60 €) auf 633 €.
- Für Beschäftigte ändert sich durch die Pauschalsteuer-Pläne nichts an Netto oder Grenze — die Pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber.
Quellen: Meldungen zur Koalitionsentscheidung vom 01.08.2026 (u. a. ad-hoc-news.de), Koalitionsausschuss-Beschlüsse vom 02.07.2026, Minijob-Zentrale. Stand: 5. August 2026 — wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Rentenpaket final beschlossen ist.