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Steuern & Recht28. Juli 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro – das ändert sich ab Januar

Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro – und die Minijob-Grenze klettert automatisch auf 633 Euro im Monat. Alle Zahlen, die Formel dahinter und was das für dich bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat (Jahresgrenze: 7.596 Euro).
  • Grund ist die Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro – die Minijob-Grenze ist automatisch daran gekoppelt (Formel: Mindestlohn × 130 : 3, aufgerundet).
  • Beim Mindestlohn bleiben weiterhin rund 43 Stunden pro Monat möglich.
  • Midijob ab 2027: 633,01 bis 2.000 Euro; familienversicherte Minijobber dürfen bis 633 Euro verdienen.
  • Beide Erhöhungen sind beschlossen und treten automatisch in Kraft – kein Antrag nötig.
  • Bis Ende 2026 gelten unverändert 603 Euro und 13,90 Euro Mindestlohn.

Update 3. Oktober 2026: Der Bundestag hat die erste Lesung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (mit der Pauschalsteuer-Erhöhung von 2 auf 5 Prozent) für den 8. Oktober 2026 angesetzt – beschlossen ist sie damit weiterhin nicht. Neu im Artikel: was 2027 für Midijobs und die Familienversicherung gilt. Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesarbeitsministerium (Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027).

Update 11. September 2026: Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen – darin enthalten ist die Erhöhung der Minijob-Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent zum 1. Januar 2027. Bei der neuen Verdienstgrenze von 633 Euro steigt die Pauschsteuer damit von 12,66 Euro auf 31,65 Euro im Monat – sie wird vom Arbeitgeber getragen, am Verdienst der Minijobber ändert sich nichts. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Quelle: Bundesregierung, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026.

Gute Nachrichten für Minijobberinnen und Minijobber: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Und weil die Minijob-Grenze seit 2022 automatisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt auch sie – von 603 Euro auf 633 Euro im Monat.

Welche Minijob-Grenze und welcher Mindestlohn gelten ab 1. Januar 2027?

Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro im Monat (7.596 Euro im Jahr) und der Mindestlohn bei 14,60 Euro pro Stunde. Du darfst damit 30 Euro mehr pro Monat verdienen; beide Erhöhungen sind bereits beschlossen.

  • Mindestlohn: 14,60 Euro pro Stunde (2026: 13,90 Euro)
  • Minijob-Grenze: 633 Euro pro Monat (2026: 603 Euro)
  • Jahresverdienstgrenze: 7.596 Euro (12 × 633 Euro)
Das heißt konkret: Ab Januar 2027 darfst du im Minijob 30 Euro mehr pro Monat verdienen – 360 Euro mehr im Jahr. Beide Erhöhungen sind bereits beschlossen und treten automatisch in Kraft.

Warum steigt die Minijob-Grenze automatisch?

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn × 130 : 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2027 ergibt das: 14,60 × 130 : 3 = 632,67 → aufgerundet 633 Euro.

Der Gedanke dahinter: Die Grenze soll immer etwa 10 Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen. Deshalb bleibt deine mögliche Stundenzahl trotz höherer Grenze praktisch gleich – rund 43 Stunden im Monat beim Mindestlohn.

Was bedeutet das für deinen bestehenden Minijob?

Dein Minijob bleibt bestehen: Verdienst du genau 603 Euro, kannst du ab Januar 2027 auf bis zu 633 Euro erhöhen. Arbeitest du zum Mindestlohn, steigt dein Stundenlohn automatisch auf 14,60 Euro – die neue Grenze fängt das auf.

  • Du verdienst genau an der Grenze (603 Euro)? Dann kannst du ab Januar 2027 mit deinem Arbeitgeber eine Erhöhung auf bis zu 633 Euro vereinbaren – dein Minijob-Status bleibt erhalten.
  • Du arbeitest zum Mindestlohn? Dein Stundenlohn steigt automatisch auf 14,60 Euro. Achtung: Ohne Anpassung der Stunden könntest du über die alte Grenze rutschen – die neue 633-Euro-Grenze fängt genau das auf.
  • Du verdienst deutlich unter der Grenze? Für dich ändert sich nichts, außer dass mehr Spielraum nach oben entsteht.

Gilt schon 2026 etwas Neues?

Für 2026 bleibt alles wie gehabt: 603 Euro im Monat, 7.236 Euro im Jahr, Mindestlohn 13,90 Euro. Die neuen Werte gelten erst ab dem 1. Januar 2027.

Was ändert sich 2027 beim Midijob und bei der Familienversicherung?

Midijob (Übergangsbereich): Weil die Minijob-Grenze steigt, beginnt der Midijob ab 1. Januar 2027 erst bei 633,01 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro im Monat. Wer 2026 zum Beispiel 620 Euro verdient und damit Midijobber ist, kann 2027 mit demselben Verdienst wieder ein Minijob sein.

Familienversicherung: Wer über die Eltern oder den Ehepartner familienversichert ist, darf mit einem Minijob bis zur Minijob-Grenze verdienen – 2027 also bis 633 Euro im Monat, ohne die beitragsfreie Familienversicherung zu verlieren. Für andere Einkünfte gilt eine eigene Grenze von einem Siebtel der Bezugsgröße: 2026 sind das 565 Euro, für 2027 sieht der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums eine Bezugsgröße von 4.130 Euro vor – das ergäbe 590 Euro. Die Verordnung muss noch vom Kabinett und Bundesrat beschlossen werden.

Tipp: Hast du neben dem Minijob noch andere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag), frag bei deiner Krankenkasse nach, welche Grenze für dich gilt.

Welche Änderungen werden für Minijobs politisch diskutiert?

Unabhängig von der beschlossenen Grenzen-Erhöhung wird politisch über die Zukunft des Minijob-Modells diskutiert – von der Rentenkommission bis zur geplanten Anhebung der Pauschalsteuer. Was davon Empfehlung, Absicht oder schon beschlossen ist, erklären wir in unseren Beiträgen zur Rentenkommission und zum Koalitionsbeschluss zur Pauschalsteuer.

Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?

Die Zahlen beruhen auf den Veröffentlichungen der Minijob-Zentrale und der Bundesregierung zur Mindestlohnerhöhung 2026/2027 (Stand: Juli 2026), dem Deutschen Bundestag sowie dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 des Bundesarbeitsministeriums (Stand: 3. Oktober 2026).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro im Monat bzw. 7.596 Euro im Jahr. Grund ist die Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro, an die die Grenze automatisch gekoppelt ist.

Warum steigt die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn?

Seit Oktober 2022 wird die Grenze nach der Formel Mindestlohn × 130 : 3 berechnet und auf volle Euro aufgerundet. So bleiben beim Mindestlohn immer etwa 10 Wochenstunden möglich. Für 2027: 14,60 × 130 : 3 = 633 Euro.

Muss ich für die höhere Grenze etwas beantragen?

Nein. Die neue Grenze gilt ab 1. Januar 2027 automatisch. Wenn du mehr verdienen möchtest, sprich mit deinem Arbeitgeber über eine Anpassung von Stundenlohn oder Stunden.

Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?

Beim Mindestlohn von 14,60 Euro sind es rund 43 Stunden im Monat (633 : 14,60 ≈ 43,4). Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger – entscheidend ist immer die 633-Euro-Grenze.

Ab wann ist man 2027 ein Midijobber?

Ab 1. Januar 2027 liegt ein Midijob bei einem regelmäßigen Verdienst von 633,01 bis 2.000 Euro im Monat vor. Die Untergrenze steigt mit der Minijob-Grenze, die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt unverändert.

Bleibe ich 2027 mit Minijob familienversichert?

Ja, wenn du außer dem Minijob keine weiteren Einkünfte hast: Familienversicherte dürfen mit einem Minijob bis zur Minijob-Grenze verdienen, 2027 also bis 633 Euro im Monat. Für andere Einkünfte gilt ein Siebtel der Bezugsgröße (2026: 565 Euro, 2027 laut Entwurf 590 Euro).

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Stand: Juli 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr