Ein Minijob neben dem Bürgergeld ist erlaubt – und lohnt sich, weil ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei bleibt. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgebaut. Wir erklären, wie viel dir bleibt und was sich ändert.
Wie viel vom Minijob bleibt beim Bürgergeld anrechnungsfrei?
Vom Erwerbseinkommen wird nicht alles auf die Leistung angerechnet. Es gibt gestaffelte Freibeträge:
- Erste 100 Euro: der Grundfreibetrag – bleibt immer komplett anrechnungsfrei.
- 101 bis 520 Euro: davon bleiben zusätzlich 20 Prozent frei.
- 521 bis 603 Euro: davon bleiben 30 Prozent frei.
100 € (Grundfreibetrag) + 84 € (20 % von 420 €) + 24,90 € (30 % von 83 €) = 208,90 € bleiben anrechnungsfrei.
Die restlichen rund 394 € werden auf die Leistung angerechnet, also abgezogen. Unterm Strich hast du mit Minijob also gut 200 Euro mehr im Monat als ohne.
Welche Sonderregeln gelten beim Bürgergeld für Schüler, Azubis und Unter-25-Jährige?
Für Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und junge Menschen unter 25 gelten teils günstigere Sonderregeln – zum Beispiel für Ferienjobs. Hier kann mehr oder sogar der komplette Verdienst anrechnungsfrei bleiben. Weil die Regeln im Detail von deiner Situation abhängen, frag am besten direkt bei deinem Jobcenter nach.
Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 mit der neuen Grundsicherung?
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur neuen Grundsicherung; die Geldleistung heißt dann Grundsicherungsgeld. Wichtig für dich:
- Am Regelsatz ändert sich zunächst nichts – Alleinstehende erhalten weiter 563 Euro im Monat.
- Die Hinzuverdienst-Freibeträge für den Minijob bleiben in der bekannten Staffelung bestehen.
- Strenger werden andere Regeln: Es gilt wieder der Vermittlungsvorrang, die einjährige Karenzzeit beim Vermögen wird abgeschafft (das Schonvermögen wird ans Lebensalter gekoppelt), und bei Pflichtverletzungen drohen härtere Sanktionen – der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
Muss ich meinen Minijob beim Jobcenter angeben?
Egal ob Bürgergeld oder neue Grundsicherung: Du musst deinen Minijob und den Verdienst dem Jobcenter melden. Wer das verschweigt, riskiert Rückforderungen und ein Bußgeld. Reiche deine Verdienstbescheinigungen rechtzeitig ein, damit dein Anspruch korrekt berechnet wird.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Freibeträge ergeben sich aus den Regelungen des SGB II (Erwerbstätigenfreibetrag). Die Angaben zur neuen Grundsicherung beruhen auf der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Juni 2026). Maßgeblich für deinen Fall ist immer die Berechnung deines Jobcenters.