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Steuern & Recht30. Juni 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob und Bürgergeld 2026: So viel bleibt vom Verdienst

Minijob neben Bürgergeld bzw. der neuen Grundsicherung: Wie viel von deinem Verdienst anrechnungsfrei bleibt, wie die Freibeträge gestaffelt sind und was sich ab dem 1. Juli 2026 ändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Minijob neben Bürgergeld/Grundsicherung ist erlaubt; ein Teil des Verdienstes bleibt anrechnungsfrei.
  • Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag + 20 % (101–520 €) + 30 % (521–603 €) → bei 603 € bleiben 208,90 € anrechnungsfrei.
  • Für Schüler, Azubis und Unter-25-Jährige gelten teils günstigere Sonderregeln (z. B. Ferienjobs).
  • Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung (Grundsicherungsgeld); Regelsatz (563 €) und Freibeträge bleiben, andere Regeln werden strenger.
  • Der Minijob muss immer beim Jobcenter angegeben werden – sonst drohen Rückforderungen.

Ein Minijob neben dem Bürgergeld ist erlaubt – und lohnt sich, weil ein Teil des Verdienstes anrechnungsfrei bleibt. Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgebaut. Wir erklären, wie viel dir bleibt und was sich ändert.

So viel von deinem Minijob bleibt anrechnungsfrei

Vom Erwerbseinkommen wird nicht alles auf die Leistung angerechnet. Es gibt gestaffelte Freibeträge:

  • Erste 100 Euro: der Grundfreibetrag – bleibt immer komplett anrechnungsfrei.
  • 101 bis 520 Euro: davon bleiben zusätzlich 20 Prozent frei.
  • 521 bis 603 Euro: davon bleiben 30 Prozent frei.
Rechenbeispiel bei einem 603-Euro-Minijob:
100 € (Grundfreibetrag) + 84 € (20 % von 420 €) + 24,90 € (30 % von 83 €) = 208,90 € bleiben anrechnungsfrei.
Die restlichen rund 394 € werden auf die Leistung angerechnet, also abgezogen. Unterm Strich hast du mit Minijob also gut 200 Euro mehr im Monat als ohne.

Sonderregeln für Schüler, Azubis und Unter-25-Jährige

Für Schülerinnen, Schüler, Auszubildende und junge Menschen unter 25 gelten teils günstigere Sonderregeln – zum Beispiel für Ferienjobs. Hier kann mehr oder sogar der komplette Verdienst anrechnungsfrei bleiben. Weil die Regeln im Detail von deiner Situation abhängen, frag am besten direkt bei deinem Jobcenter nach.

Das ändert sich ab dem 1. Juli 2026: die neue Grundsicherung

Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise zur neuen Grundsicherung; die Geldleistung heißt dann Grundsicherungsgeld. Wichtig für dich:

  • Am Regelsatz ändert sich zunächst nichts – Alleinstehende erhalten weiter 563 Euro im Monat.
  • Die Hinzuverdienst-Freibeträge für den Minijob bleiben in der bekannten Staffelung bestehen.
  • Strenger werden andere Regeln: Es gilt wieder der Vermittlungsvorrang, die einjährige Karenzzeit beim Vermögen wird abgeschafft (das Schonvermögen wird ans Lebensalter gekoppelt), und bei Pflichtverletzungen drohen härtere Sanktionen – der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wichtig: Minijob immer beim Jobcenter angeben

Egal ob Bürgergeld oder neue Grundsicherung: Du musst deinen Minijob und den Verdienst dem Jobcenter melden. Wer das verschweigt, riskiert Rückforderungen und ein Bußgeld. Reiche deine Verdienstbescheinigungen rechtzeitig ein, damit dein Anspruch korrekt berechnet wird.

Quellen

Die Freibeträge ergeben sich aus den Regelungen des SGB II (Erwerbstätigenfreibetrag). Die Angaben zur neuen Grundsicherung beruhen auf der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (Stand: Juni 2026). Maßgeblich für deinen Fall ist immer die Berechnung deines Jobcenters.

Häufige Fragen
Wie viel darf ich mit einem Minijob zum Bürgergeld dazuverdienen?
Verdienen darfst du bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro. Anrechnungsfrei bleiben davon gestaffelt bis zu 208,90 Euro (100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent zwischen 101 und 520 Euro plus 30 Prozent zwischen 521 und 603 Euro). Der Rest wird auf die Leistung angerechnet.
Was bleibt bei einem 603-Euro-Minijob konkret übrig?
Bei 603 Euro Verdienst bleiben 208,90 Euro anrechnungsfrei, rund 394 Euro werden angerechnet. Unterm Strich hast du mit dem Minijob also etwa 200 Euro mehr im Monat als ohne.
Ändert sich durch die neue Grundsicherung ab Juli 2026 mein Minijob-Freibetrag?
Nein. Die Hinzuverdienst-Freibeträge bleiben in der bekannten Staffelung bestehen, und auch der Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende ändert sich zunächst nicht. Strenger werden Regeln zu Vermögen, Vermittlung und Sanktionen.
Muss ich meinen Minijob dem Jobcenter melden?
Ja, unbedingt. Erwerbseinkommen ist meldepflichtig. Wer den Minijob verschweigt, riskiert Rückforderungen und ein Bußgeld. Reiche deine Verdienstbescheinigungen rechtzeitig ein.
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Stand: Juni 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr