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Studium & Nebenjob21. März 2026Von der Genieportal-Redaktion

Minijob und BAföG: Freibeträge, Auswirkungen und Tipps 2026

Minijob und BAföG kombinieren: Wie viel darfst du verdienen? Freibeträge, Anrechnung und Tipps zur optimalen Kombination. Alle Infos 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG-Freibetrag: 7.236 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (12 Monate)
  • Minijob bis 603 Euro/Monat hat keine Auswirkung auf das BAföG
  • Einkommen wird über den gesamten Bewilligungszeitraum berechnet, nicht monatlich
  • Bei Überschreitung wird der Mehrverdienst anteilig vom BAföG abgezogen
  • Werbungskosten und Pauschalen senken das anrechenbare Einkommen

Minijob und BAföG: Geht das zusammen?

Ja, ein Minijob und BAföG lassen sich gut kombinieren - wenn du die Freibeträge beachtest. Viele Studierende nutzen einen Minijob, um ihr BAföG aufzustocken und sich den Alltag leichter zu finanzieren. In diesem Ratgeber erfährst du, wie viel du verdienen darfst, wann das BAföG gekürzt wird und wie du das Maximum herausholst.

Wie viel darfst du neben dem BAföG dazuverdienen?

Als BAföG-Empfänger darfst du neben dem Studium arbeiten und Geld verdienen. Es gibt einen jährlichen Freibetrag, bis zu dem dein Einkommen nicht auf das BAföG angerechnet wird.

Aktueller Freibetrag 2026

Der Freibetrag beträgt 7.236 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate). Das entspricht einem Durchschnitt von 603 Euro pro Monat - genau die Minijob-Grenze.

Das bedeutet: Ein Minijob mit maximal 603 Euro pro Monat hat keine Auswirkung auf dein BAföG.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Das BAföG-Amt rechnet dein Einkommen nicht monatlich, sondern über den gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate). Das gibt dir Flexibilität:

  • Du kannst in einzelnen Monaten mehr verdienen
  • In anderen Monaten weniger oder gar nichts
  • Entscheidend ist die Jahressumme

Rechenbeispiel

  • Bewilligungszeitraum: Oktober 2025 bis September 2026
  • 6 Monate Minijob a 450 Euro: 2.700 Euro
  • 2 Monate Ferienjob a 1.500 Euro: 3.000 Euro
  • Gesamtverdienst: 5.700 Euro
  • Freibetrag: 7.236 Euro
  • Ergebnis: Keine Kürzung, da unter dem Freibetrag

Was passiert bei Überschreitung?

Verdienst du mehr als 7.236 Euro im Bewilligungszeitraum, wird der Mehrverdienst auf die Monate des Bewilligungszeitraums umgelegt und anteilig vom BAföG abgezogen.

Rechenbeispiel bei Überschreitung

  • Gesamtverdienst: 7.656 Euro
  • Freibetrag: 7.236 Euro
  • Überschreitung: 1.200 Euro
  • Monatliche Kürzung: 1.200 Euro / 12 = 100 Euro weniger BAföG pro Monat

Es lohnt sich also, den Freibetrag genau im Blick zu behalten.

Warum passt ein Minijob so gut zum BAföG?

Der Minijob passt perfekt zum BAföG, weil:

  • Die Verdienstgrenze (603 Euro/Monat) exakt dem monatlichen Freibetrag entspricht
  • Keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge anfallen
  • Brutto gleich netto (bei Rentenversicherungsbefreiung)
  • Die Familienversicherung erhalten bleibt

Was zählt als Einkommen?

Zum anrechenbaren Einkommen zählen:

  • Bruttolohn aus Minijobs und anderen Beschäftigungen
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag

Nicht angerechnet werden:

  • BAföG selbst
  • Kindergeld (wird an die Eltern gezahlt)
  • Stipendien bis zu bestimmten Grenzen
  • Waisenrente

Wie kombinierst du Minijob und BAföG optimal?

  • Minijob bis 603 Euro: Ideal, da exakt innerhalb des Freibetrags
  • Jahresverdienst tracken: Führe eine einfache Übersicht über alle Verdienste
  • Semesterferien nutzen: Kurzfristige Beschäftigung zählt zum Jahreseinkommen
  • BAföG-Amt informieren: Änderungen im Einkommen müssen gemeldet werden
  • Werbungskosten abziehen: Fahrtkosten und Arbeitsmittel mindern das anrechenbare Einkommen
  • Steuererklärung machen: Oft gibt es eine Erstattung

Wie senken Werbungskosten dein anrechenbares Einkommen beim BAföG?

Vom Bruttoeinkommen werden automatisch Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und eine Pauschalabzuege abgezogen, bevor das Einkommen auf das BAföG angerechnet wird. Das bedeutet: Dein tatsächlich anrechenbares Einkommen ist niedriger als dein Bruttoverdienst.

Was gilt beim BAföG, wenn du neben dem Minijob noch weitere Jobs hast?

Wenn du neben dem Minijob noch weitere Einkünfte hast (z. B. Werkstudent, Freelancer), werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Achte darauf, dass die Gesamtsumme den Freibetrag nicht übersteigt.

Musst du deinen Minijob dem BAföG-Amt melden?

Du bist verpflichtet, dem BAföG-Amt Änderungen in deinem Einkommen zu melden. Das betrifft:

  • Aufnahme oder Beendigung eines Minijobs
  • Änderung des Verdienstes
  • Zusätzliche Einkommensquellen

Meldest du Änderungen nicht rechtzeitig, kann es zu Rückforderungen kommen.

Was solltest du dir merken?

Minijob und BAföG passen hervorragend zusammen. Mit einem Verdienst von bis zu 603 Euro pro Monat bleibst du innerhalb des Freibetrags und dein BAföG wird nicht gekürzt. Behalte deinen Jahresverdienst im Blick, melde Änderungen dem BAföG-Amt und nutze Werbungskosten, um dein anrechenbares Einkommen zu senken.

Häufige Fragen

Wird mein BAföG gekürzt, wenn ich einen Minijob habe?

Nein, solange dein Jahresverdienst den Freibetrag von 7.236 Euro nicht übersteigt. Ein Minijob mit maximal 603 Euro/Monat passt genau in diesen Freibetrag.

Wie viel darf ich als BAföG-Empfänger verdienen?

Im Bewilligungszeitraum (12 Monate) darfst du bis zu 7.236 Euro brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.

Muss ich meinen Minijob dem BAföG-Amt melden?

Ja, du bist verpflichtet, Aufnahme, Beendigung oder Änderungen bei deinem Einkommen dem BAföG-Amt zu melden.

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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr