Minijob und BAFoeG: Geht das zusammen?
Ja, ein Minijob und BAFoeG lassen sich gut kombinieren - wenn du die Freibetraege beachtest. Viele Studierende nutzen einen Minijob, um ihr BAFoeG aufzustocken und sich den Alltag leichter zu finanzieren. In diesem Ratgeber erfaehrst du, wie viel du verdienen darfst, wann das BAFoeG gekuerzt wird und wie du das Maximum herausholst.
Der BAFoeG-Freibetrag
Als BAFoeG-Empfaenger darfst du neben dem Studium arbeiten und Geld verdienen. Es gibt einen jaehrlichen Freibetrag, bis zu dem dein Einkommen nicht auf das BAFoeG angerechnet wird.
Aktueller Freibetrag 2026
Der Freibetrag betraegt 6.456 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate). Das entspricht einem Durchschnitt von 538 Euro pro Monat - genau die Minijob-Grenze.
Das bedeutet: Ein Minijob mit maximal 538 Euro pro Monat hat keine Auswirkung auf dein BAFoeG.
Wie wird das Einkommen angerechnet?
Das BAFoeG-Amt rechnet dein Einkommen nicht monatlich, sondern ueber den gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate). Das gibt dir Flexibilitaet:
- Du kannst in einzelnen Monaten mehr verdienen
- In anderen Monaten weniger oder gar nichts
- Entscheidend ist die Jahressumme
Rechenbeispiel
- Bewilligungszeitraum: Oktober 2025 bis September 2026
- 6 Monate Minijob a 450 Euro: 2.700 Euro
- 2 Monate Ferienjob a 1.500 Euro: 3.000 Euro
- Gesamtverdienst: 5.700 Euro
- Freibetrag: 6.456 Euro
- Ergebnis: Keine Kürzung, da unter dem Freibetrag
Was passiert bei Überschreitung?
Verdienst du mehr als 6.456 Euro im Bewilligungszeitraum, wird der Mehrverdienst auf die Monate des Bewilligungszeitraums umgelegt und anteilig vom BAFoeG abgezogen.
Rechenbeispiel bei Überschreitung
- Gesamtverdienst: 7.656 Euro
- Freibetrag: 6.456 Euro
- Überschreitung: 1.200 Euro
- Monatliche Kürzung: 1.200 Euro / 12 = 100 Euro weniger BAFoeG pro Monat
Es lohnt sich also, den Freibetrag genau im Blick zu behalten.
Minijob: Die ideale Kombination
Der Minijob passt perfekt zum BAFoeG, weil:
- Die Verdienstgrenze (538 Euro/Monat) exakt dem monatlichen Freibetrag entspricht
- Keine eigenen Sozialversicherungsbeitraege anfallen
- Brutto gleich netto (bei Rentenversicherungsbefreiung)
- Die Familienversicherung erhalten bleibt
Was zaehlt als Einkommen?
Zum anrechenbaren Einkommen zaehlen:
- Bruttolohn aus Minijobs und anderen Beschäftigungen
- Einkuenfte aus selbstaendiger Tätigkeit
- Kapitalertraege ueber dem Sparerpauschbetrag
Nicht angerechnet werden:
- BAFoeG selbst
- Kindergeld (wird an die Eltern gezahlt)
- Stipendien bis zu bestimmten Grenzen
- Waisenrente
Tipps zur optimalen Kombination
- Minijob bis 538 Euro: Ideal, da exakt innerhalb des Freibetrags
- Jahresverdienst tracken: Führe eine einfache Uebersicht ueber alle Verdienste
- Semesterferien nutzen: Kurzfristige Beschäftigung zaehlt zum Jahreseinkommen
- BAFoeG-Amt informieren: Änderungen im Einkommen müssen gemeldet werden
- Werbungskosten abziehen: Fahrtkosten und Arbeitsmittel mindern das anrechenbare Einkommen
- Steuererklärung machen: Oft gibt es eine Erstattung
Werbungskosten: So senkst du dein anrechenbares Einkommen
Vom Bruttoeinkommen werden automatisch Werbungskosten, Sozialversicherungsbeitraege und eine Pauschalabzuege abgezogen, bevor das Einkommen auf das BAFoeG angerechnet wird. Das bedeutet: Dein tatsaechlich anrechenbares Einkommen ist niedriger als dein Bruttoverdienst.
Sonderfall: Mehrere Jobs
Wenn du neben dem Minijob noch weitere Einkuenfte hast (z. B. Werkstudent, Freelancer), werden alle Einkuenfte zusammengerechnet. Achte darauf, dass die Gesamtsumme den Freibetrag nicht übersteigt.
Änderungen dem BAFoeG-Amt melden
Du bist verpflichtet, dem BAFoeG-Amt Änderungen in deinem Einkommen zu melden. Das betrifft:
- Aufnahme oder Beendigung eines Minijobs
- Änderung des Verdienstes
- Zusätzliche Einkommensquellen
Meldest du Änderungen nicht rechtzeitig, kann es zu Rückforderungen kommen.
Fazit
Minijob und BAFoeG passen hervorragend zusammen. Mit einem Verdienst von bis zu 538 Euro pro Monat bleibst du innerhalb des Freibetrags und dein BAFoeG wird nicht gekuerzt. Behalte deinen Jahresverdienst im Blick, melde Änderungen dem BAFoeG-Amt und nutze Werbungskosten, um dein anrechenbares Einkommen zu senken.