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Studium & Nebenjob21. März 2026

Minijob in den Semesterferien: Regeln, Freibetraege und Tipps 2026

Minijob in den Semesterferien: Verdienstgrenzen, Sozialversicherung, BAFoeG-Auswirkungen und die besten Jobs für die vorlesungsfreie Zeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Tage) ermöglicht hoehere Verdienste ohne Verdienstgrenze
  • BAFoeG-Freibetrag: 6.456 Euro pro Jahr (538 Euro/Monat Durchschnitt)
  • Familienversicherung bleibt bei kurzfristiger Beschäftigung in den Semesterferien bestehen
  • Inventurhelfer, Messehelfer und Gastro-Jobs sind die beliebtesten Semesterferien-Jobs
  • Fruehzeitige Bewerbung sichert die besten Stellen

Semesterferien nutzen: Mehr arbeiten, mehr verdienen?

Die Semesterferien sind für viele Studenten die beste Zeit, um intensiver zu arbeiten und die Kasse aufzufuellen. Doch welche Regeln gelten? Darfst du in den Semesterferien mehr als 538 Euro verdienen? Und was passiert mit deinem BAFoeG? Dieser Ratgeber klaert alle Fragen.

Minijob vs. kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien

In den Semesterferien hast du zwei Möglichkeiten:

Option 1: Minijob weiterführen

Wenn du bereits einen Minijob hast, kannst du diesen in den Semesterferien weiterführen. Die 538-Euro-Grenze gilt weiterhin. Du darfst allerdings in einzelnen Monaten mehr verdienen, solange der Jahresdurchschnitt von 538 Euro nicht ueberschritten wird (Jahresgrenze: 6.456 Euro). Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist bis zu 2x pro Jahr erlaubt.

Option 2: Kurzfristige Beschäftigung

Die bessere Wahl für Semesterferien-Jobs ist oft die kurzfristige Beschäftigung:

  • Maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr
  • Keine Verdienstgrenze
  • Keine Sozialversicherungsbeitraege
  • Darf nicht berufsmaessig ausgeubt werden (als Student erfuellt)

So kannst du in den Semesterferien deutlich mehr verdienen als im Minijob.

Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Als Student bist du in der Regel bis 25 Jahre familienversichert. Dafür darf dein Gesamteinkommen nicht regelmäßig 538 Euro pro Monat überschreiten. In den Semesterferien gilt eine Ausnahme: Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 3 Monate) bleibt die Familienversicherung bestehen, auch wenn du mehr verdienst.

Ab 25 Jahren musst du dich selbst als Student versichern (ca. 110 Euro pro Monat). Ein Minijob aendert daran nichts.

Auswirkungen auf BAFoeG

Wenn du BAFoeG erhaeltst, gibt es einen jaehrlichen Freibetrag. Im Bewilligungszeitraum (12 Monate) darfst du insgesamt bis zu 6.456 Euro brutto verdienen, ohne dass dein BAFoeG gekuerzt wird. Das entspricht 538 Euro pro Monat.

Verdienst du in den Semesterferien mehr, wird der Mehrverdienst auf den gesamten Bewilligungszeitraum umgelegt. Solange du insgesamt unter 6.456 Euro bleibst, gibt es keine Kürzung.

Die besten Semesterferien-Jobs

Diese Jobs eignen sich besonders gut für die vorlesungsfreie Zeit:

  • Inventurhelfer: Im Januar und Juli werden ueberall Inventurhelfer gesucht
  • Messehelfer: Auf- und Abbau, Hostess, Promotion
  • Ferienjobs in der Industrie: Produktionshelfer, Qualitaetskontrolle
  • Gastro-Aushilfe: Sommersaison in Biergaerten und Eisdielen
  • Freibad-Personal: Kassieren, Beckenaufsicht, Kiosk
  • Büroaushilfe: Urlaubsvertretungen in Unternehmen
  • Lager und Logistik: Kommissionieren, Verpacken
  • Erntehelfer: Saisonale Landwirtschaft

Wie viel kann ich in den Semesterferien verdienen?

Beispiel: Kurzfristige Beschäftigung

  • Zeitraum: 6 Wochen Semesterferien
  • Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
  • Stundenlohn: 14 Euro
  • Verdienst: 6 x 40 x 14 = 3.360 Euro
  • Sozialversicherung: 0 Euro
  • Lohnsteuer: Je nach Steuerklasse (oft 0 Euro in Steuerklasse I)

Beispiel: Minijob

  • Zeitraum: 6 Wochen Semesterferien
  • Verdienst: Max. 538 Euro/Monat = ca. 807 Euro in 6 Wochen

Der Unterschied ist deutlich: Mit einer kurzfristigen Beschäftigung verdienst du bis zu 4x mehr als im Minijob.

Werkstudent als Alternative

Wenn du während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest, kommst du auch als Werkstudent in Frage. In den Semesterferien darfst du als Werkstudent unbegrenzt arbeiten. Vorteil: Du zahlst nur Rentenversicherungsbeitraege, keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.

Tipps für Semesterferien-Jobs

  • Frueh bewerben: Beliebte Ferienjobs sind schnell vergeben
  • BAFoeG-Freibetrag prüfen: Verdienste im Blick behalten
  • Familienversicherung beachten: Bei Überschreitung droht der Verlust
  • Steuererklärung machen: Einbehaltene Lohnsteuer zurückholen
  • Arbeitszeugnis anfordern: Für den Lebenslauf wertvoll

Fazit

Die Semesterferien sind die ideale Zeit, um mit einer kurzfristigen Beschäftigung deutlich mehr zu verdienen als im Minijob. Achte auf BAFoeG-Freibetraege und Krankenversicherungsgrenzen, dann steht einem erfolgreichen Ferienjob nichts im Weg.

Häufige Fragen
Darf ich in den Semesterferien mehr als 538 Euro verdienen?
Ja, ueber eine kurzfristige Beschäftigung (max. 70 Tage/Jahr) gibt es keine Verdienstgrenze. Die Familienversicherung bleibt bestehen.
Wird mein BAFoeG gekuerzt, wenn ich in den Semesterferien arbeite?
Nur wenn du im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) mehr als 6.456 Euro brutto verdienst. Verdienste in den Semesterferien werden auf das ganze Jahr umgelegt.
Was ist besser: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien?
Für intensives Arbeiten in den Semesterferien ist die kurzfristige Beschäftigung besser, da es keine Verdienstgrenze gibt und keine Sozialversicherungsbeitraege anfallen.
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Stand: März 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr