Bin ich als Minijobber gesetzlich unfallversichert?
Viele Minijobber wissen nicht, dass sie im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich als Minijobber genauso wie jeden anderen Arbeitnehmer. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Leistungen dir zustehen, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist und worauf du achten solltest.
Gilt die Unfallversicherung auch für Minijobber?
Ja! Alle Minijobber sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt für:
- Gewerbliche Minijobs
- Minijobs im Privathaushalt
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung
Die Unfallversicherung greift ab dem ersten Arbeitstag und unabhängig davon, wie viele Stunden du arbeitest.
Wer zahlt die Unfallversicherung?
Die Beiträge zur Unfallversicherung trägt ausschliesslich der Arbeitgeber. Als Minijobber zahlst du nichts. Die Beiträge richten sich nach:
- Der Branche des Arbeitgebers (Gefahrklasse)
- Der Höhe des Entgelts
- Dem zuständigen Unfallversicherungsträger
Gewerblicher Minijob
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist branchenabhängig und nicht in den pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale enthalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Minijob im Privathaushalt
Im Privathaushalt beträgt der Unfallversicherungsbeitrag 1,6 % des Bruttolohns. Er ist in den pauschalen Abgaben enthalten und wird über die Minijob-Zentrale eingezogen.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn du bei der Arbeit oder auf dem Weg zur und von der Arbeit einen Unfall erleidest. Konkret sind das:
Arbeitsunfälle
- Unfälle während der Arbeitstätigkeit (z. B. Sturz im Lager)
- Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen
- Unfälle bei Dienstfahrten
Wegeunfälle
- Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit
- Unfälle auf dem direkten Heimweg
- Umwege sind nur versichert, wenn sie betrieblich bedingt sind (z. B. Fahrgemeinschaft)
Berufskrankheiten
Auch Berufskrankheiten, die durch die Arbeit verursacht werden, fallen unter den Schutz der Unfallversicherung.
Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfangreiche Leistungen:
Medizinische Versorgung
- Ärztliche Behandlung (Durchgangsarzt)
- Krankenhausaufenthalt
- Medikamente und Hilfsmittel
- Rehabilitation
- Physiotherapie
Finanzielle Leistungen
- Verletztengeld: Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (vorher Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber)
- Übergangsgeld: Während beruflicher Rehabilitation
- Verletztenrente: Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
Berufliche Rehabilitation
- Umschulung
- Weiterbildung
- Hilfen zur Arbeitsplatzanpassung
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
So gehst du richtig vor:
- Erste Hilfe: Lass dich sofort medizinisch versorgen
- Durchgangsarzt aufsuchen: Bei Arbeitsunfällen musst du einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, nicht deinen Hausarzt
- Arbeitgeber informieren: Melde den Unfall sofort deinem Arbeitgeber
- Unfall dokumentieren: Notiere Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang und Zeugen
- Unfallanzeige: Der Arbeitgeber muss den Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden (bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit)
Bekomme ich als Minijobber nach einem Arbeitsunfall Lohnfortzahlung?
Auch als Minijobber hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bis zu 6 Wochen. Das gilt auch bei Arbeitsunfällen. Dein Arbeitgeber zahlt deinen Lohn weiter, als würdest du normal arbeiten.
Die Kosten werden dem Arbeitgeber über die Umlage U1 teilweise erstattet.
Welche Besonderheiten gelten bei der Unfallversicherung im Minijob?
- Kein Verletztengeld aus der Krankenkasse: Da Minijobber nicht selbst krankenversichert sind, gibt es kein Krankengeld. Das Verletztengeld der Unfallversicherung springt aber nach 6 Wochen ein.
- Schwarzarbeit = kein Schutz: Wenn der Minijob nicht angemeldet ist, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Der Arbeitgeber haftet dann persönlich.
- Privathaushalt: Auch bei Unfällen im Privathaushalt (z. B. Sturz beim Fensterputzen) greift die Unfallversicherung.
Welche Irrtümer gibt es zur Unfallversicherung im Minijob?
- Irrtum: Minijobber sind nicht unfallversichert. Richtig: Doch, sie sind es vom ersten Tag an.
- Irrtum: Bei Wegeunfällen gilt kein Schutz. Richtig: Der direkte Weg zur und von der Arbeit ist versichert.
- Irrtum: Ich muss zum Hausarzt gehen. Richtig: Bei Arbeitsunfällen ist der Durchgangsarzt zuständig.
- Irrtum: Bei kleinen Unfällen lohnt sich die Meldung nicht. Richtig: Auch kleine Verletzungen dokumentieren, falls Spätfolgen auftreten.
Was sollte ich als Minijobber bei einem Arbeitsunfall beachten?
- Kenne den nächsten Durchgangsarzt
- Melde jeden Arbeitsunfall, auch kleine Verletzungen
- Dokumentiere den Unfallhergang sofort
- Achte darauf, dass dein Minijob ordnungsgemäß angemeldet ist
- Informiere dich über deine Rechte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
Was solltest du dir zur Unfallversicherung im Minijob merken?
Als Minijobber bist du über die gesetzliche Unfallversicherung vollumfänglich geschützt. Der Arbeitgeber trägt die Kosten, du profitierst von medizinischer Versorgung, Lohnfortzahlung und Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass dein Minijob ordnungsgemäß angemeldet ist. Melde jeden Arbeitsunfall sofort und suche einen Durchgangsarzt auf.