Unfallversicherung im Minijob: Du bist geschuetzt
Viele Minijobber wissen nicht, dass sie im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung schuetzt dich als Minijobber genauso wie jeden anderen Arbeitnehmer. In diesem Ratgeber erfaehrst du, welche Leistungen dir zustehen, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist und worauf du achten solltest.
Gilt die Unfallversicherung auch für Minijobber?
Ja! Alle Minijobber sind automatisch ueber die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt fuer:
- Gewerbliche Minijobs
- Minijobs im Privathaushalt
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung
Die Unfallversicherung greift ab dem ersten Arbeitstag und unabhängig davon, wie viele Stunden du arbeitest.
Wer zahlt die Unfallversicherung?
Die Beitraege zur Unfallversicherung traegt ausschliesslich der Arbeitgeber. Als Minijobber zahlst du nichts. Die Beitraege richten sich nach:
- Der Branche des Arbeitgebers (Gefahrklasse)
- Der Hoehe des Entgelts
- Dem zuständigen Unfallversicherungstraeger
Gewerblicher Minijob
Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist branchenabhängig und nicht in den pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale enthalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Minijob im Privathaushalt
Im Privathaushalt betraegt der Unfallversicherungsbeitrag 1,6 % des Bruttolohns. Er ist in den pauschalen Abgaben enthalten und wird ueber die Minijob-Zentrale eingezogen.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn du bei der Arbeit oder auf dem Weg zur und von der Arbeit einen Unfall erleidest. Konkret sind das:
Arbeitsunfaelle
- Unfaelle während der Arbeitstaeigkeit (z. B. Sturz im Lager)
- Unfaelle bei betrieblichen Veranstaltungen
- Unfaelle bei Dienstfahrten
Wegeunfaelle
- Unfaelle auf dem direkten Weg zur Arbeit
- Unfaelle auf dem direkten Heimweg
- Umwege sind nur versichert, wenn sie betrieblich bedingt sind (z. B. Fahrgemeinschaft)
Berufskrankheiten
Auch Berufskrankheiten, die durch die Arbeit verursacht werden, fallen unter den Schutz der Unfallversicherung.
Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfangreiche Leistungen:
Medizinische Versorgung
- Ärztliche Behandlung (Durchgangsarzt)
- Krankenhausaufenthalt
- Medikamente und Hilfsmittel
- Rehabilitation
- Physiotherapie
Finanzielle Leistungen
- Verletztengeld: Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (vorher Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber)
- Übergangsgeld: Während beruflicher Rehabilitation
- Verletztenrente: Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit
Berufliche Rehabilitation
- Umschulung
- Weiterbildung
- Hilfen zur Arbeitsplatzanpassung
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
So gehst du richtig vor:
- Erste Hilfe: Lass dich sofort medizinisch versorgen
- Durchgangsarzt aufsuchen: Bei Arbeitsunfaellen musst du einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, nicht deinen Hausarzt
- Arbeitgeber informieren: Melde den Unfall sofort deinem Arbeitgeber
- Unfall dokumentieren: Notiere Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang und Zeugen
- Unfallanzeige: Der Arbeitgeber muss den Unfall bei der Berufsgenossenschaft melden (bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit)
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall
Auch als Minijobber hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - bis zu 6 Wochen. Das gilt auch bei Arbeitsunfaellen. Dein Arbeitgeber zahlt deinen Lohn weiter, als wuerdest du normal arbeiten.
Die Kosten werden dem Arbeitgeber ueber die Umlage U1 teilweise erstattet.
Besonderheiten im Minijob
- Kein Verletztengeld aus der Krankenkasse: Da Minijobber nicht selbst krankenversichert sind, gibt es kein Krankengeld. Das Verletztengeld der Unfallversicherung springt aber nach 6 Wochen ein.
- Schwarzarbeit = kein Schutz: Wenn der Minijob nicht angemeldet ist, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Der Arbeitgeber haftet dann persoenlich.
- Privathaushalt: Auch bei Unfaellen im Privathaushalt (z. B. Sturz beim Fensterputzen) greift die Unfallversicherung.
Häufige Irrtümer
- Irrtum: Minijobber sind nicht unfallversichert. Richtig: Doch, sie sind es vom ersten Tag an.
- Irrtum: Bei Wegeunfaellen gilt kein Schutz. Richtig: Der direkte Weg zur und von der Arbeit ist versichert.
- Irrtum: Ich muss zum Hausarzt gehen. Richtig: Bei Arbeitsunfaellen ist der Durchgangsarzt zuständig.
- Irrtum: Bei kleinen Unfaellen lohnt sich die Meldung nicht. Richtig: Auch kleine Verletzungen dokumentieren, falls Spaetfolgen auftreten.
Tipps für Minijobber
- Kenne den naechsten Durchgangsarzt
- Melde jeden Arbeitsunfall, auch kleine Verletzungen
- Dokumentiere den Unfallhergang sofort
- Achte darauf, dass dein Minijob ordnungsgemaess angemeldet ist
- Informiere dich ueber deine Rechte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
Fazit
Als Minijobber bist du ueber die gesetzliche Unfallversicherung vollumfaenglich geschuetzt. Der Arbeitgeber traegt die Kosten, du profitierst von medizinischer Versorgung, Lohnfortzahlung und Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass dein Minijob ordnungsgemaess angemeldet ist. Melde jeden Arbeitsunfall sofort und suche einen Durchgangsarzt auf.