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Recht & Finanzen5. November 2025

Minijob und Kindergeld: Was Eltern wissen müssen

Gefährdet ein Minijob das Kindergeld? Welche Einkommensgrenzen gelten und was müssen Eltern beachten? Alle Antworten zu Minijob, Kindergeld und Familienversicherung.

Häufige Fragen
Verliere ich das Kindergeld, wenn mein Kind einen Minijob hat?
Nein, ein einzelner Minijob bis 538 Euro pro Monat gefährdet das Kindergeld nicht. Während der Erstausbildung gibt es keine Einkommensgrenze. Nach der Erstausbildung darf die regelmäßige Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten – ein Minijob liegt deutlich darunter.
Muss ich den Minijob meines Kindes der Familienkasse melden?
Eine Meldepflicht besteht nur bei wesentlichen Änderungen der Lebensverhältnisse. Ein Minijob während der Erstausbildung ist unkritisch. Trotzdem empfiehlt es sich, die Familienkasse zu informieren, um Missverständnisse und mögliche Rückforderungen zu vermeiden.
Bleibt mein Kind bei einem Minijob familienversichert?
Ja, ein Minijob bis 538 Euro pro Monat gefährdet die kostenlose Familienversicherung in der Krankenkasse nicht. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 505 Euro, aber Minijobs werden als geringfügige Beschäftigung gesondert behandelt und sind davon ausgenommen.
Was passiert, wenn mein Kind zwei Minijobs hat?
Bei zwei Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt der Gesamtverdienst 538 Euro, wird der zweite Minijob sozialversicherungspflichtig. Für das Kindergeld ist das bei der Erstausbildung unproblematisch, aber die Familienversicherung könnte gefährdet sein. Lass dich von der Krankenkasse beraten.
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Stand: November 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr