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Recht & Finanzen1. Oktober 2025

Minijob und Grenzgänger: Regelungen für Pendler

Du lebst in Deutschland und arbeitest im Grenzgebiet oder umgekehrt? Erfahre, welche besonderen Regeln für Grenzgänger bei Minijobs gelten und worauf du achten musst.

Häufige Fragen
Kann ich als Grenzgänger in Deutschland einen Minijob machen?
Ja, wenn du im EU-Ausland wohnst und in Deutschland arbeitest, kannst du einen Minijob auf 538-Euro-Basis haben. Es gelten die deutschen Minijob-Regeln. Du brauchst allerdings eine deutsche Steuernummer und gegebenenfalls eine A1-Bescheinigung.
Gibt es in anderen EU-Ländern auch Minijobs?
Nein, das Konzept der geringfügigen Beschäftigung mit Pauschalabgaben ist eine deutsche Besonderheit. In den meisten EU-Ländern gibt es keine vergleichbare Regelung. Arbeitest du im Ausland, wirst du in der Regel als normaler Arbeitnehmer behandelt.
Muss ich als Grenzgänger in beiden Ländern Steuern zahlen?
Nein, Doppelbesteuerungsabkommen verhindern eine doppelte Besteuerung. In der Regel wird dein Verdienst nur in einem Land besteuert. Bei Minijobs in Deutschland greift meist die pauschale Besteuerung. In deinem Wohnsitzland wird der Verdienst dann freigestellt oder angerechnet.
Was ist eine A1-Bescheinigung und brauche ich die?
Die A1-Bescheinigung bestätigt, welchem Sozialversicherungsrecht du unterliegst. Du brauchst sie, wenn du in mehreren EU-Ländern arbeitest oder als Grenzgänger tätig bist. Ohne sie kann es zu Problemen bei der Sozialversicherungsanmeldung kommen. Beantrage sie bei deiner Krankenkasse oder der DVKA.
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Stand: Oktober 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr