Was ist ein Grenzgänger und wie betrifft das Minijobs?
Als Grenzgänger giltst du, wenn du in einem Land wohnst und in einem anderen arbeitest, wobei du regelmäßig – in der Regel täglich oder mindestens einmal pro Woche – an deinen Wohnort zurückkehrst. Das betrifft viele Menschen in den Grenzregionen Deutschlands, etwa an der Grenze zu Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Österreich, der Schweiz, Polen, Tschechien oder Dänemark.
Die Besonderheit bei Minijobs: Die geringfügige Beschäftigung, wie wir sie in Deutschland kennen, ist eine deutsche Eigenheit. In den meisten anderen EU-Ländern gibt es dieses Modell nicht. Das bedeutet, dass bei grenzüberschreitender Arbeit besondere Regeln greifen, die sich von der rein deutschen Minijob-Regelung unterscheiden.
Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem du arbeitest – das sogenannte Beschäftigungslandprinzip. Arbeitest du also als Minijobber in Deutschland, gelten die deutschen Minijob-Regeln, auch wenn du im Ausland wohnst.
Was gilt, wenn ich im Ausland wohne und in Deutschland einen Minijob habe?
Wenn du in einem EU-Nachbarland wohnst und in Deutschland einen Minijob hast, giltst du als Grenzgänger und es gelten die deutschen Sozialversicherungsregeln. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und führt die Pauschalabgaben ab, genau wie bei einem Minijobber mit Wohnsitz in Deutschland.
Steuerlich wird es jedoch komplizierter. Grundsätzlich gilt, dass du in deinem Wohnsitzland steuerpflichtig bist. Durch Doppelbesteuerungsabkommen wird verhindert, dass du in beiden Ländern Steuern zahlst. In der Praxis wird dein Minijob-Verdienst oft in Deutschland pauschal besteuert und in deinem Wohnsitzland entweder freigestellt oder angerechnet.
Du benötigst für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale eine deutsche Steuernummer. Falls du noch keine hast, beantragt dein Arbeitgeber sie beim zuständigen Finanzamt. Außerdem brauchst du eine europäische Krankenversicherungskarte, um im jeweils anderen Land medizinisch versorgt zu werden.
Was gilt, wenn ich in Deutschland wohne und im Nachbarland jobbe?
Arbeitest du im Ausland, gelten für dich die Sozialversicherungsregeln des jeweiligen Beschäftigungslandes. Da es in den meisten EU-Ländern keinen vergleichbaren Minijob-Status gibt, wirst du dort als normaler Arbeitnehmer behandelt – mit allen Abgabenpflichten.
Das kann bedeuten, dass du in Frankreich, den Niederlanden oder Österreich bereits ab dem ersten Euro Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. Der Vorteil der deutschen Minijob-Regelung – keine oder reduzierte Abgaben für den Arbeitnehmer – fällt dann weg.
In der Schweiz gelten nochmals andere Regeln, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, aber durch bilaterale Abkommen ähnliche Regelungen wie die EU vereinbart hat. Bei einem kleinen Nebenjob in der Schweiz wirst du als Grenzgänger besteuert und es gilt die Quellensteuer. Informiere dich vor Aufnahme einer Tätigkeit immer beim zuständigen Finanzamt und bei der Krankenkasse über die genauen Regelungen.
Welche Regeln gelten, wenn ich in mehreren Ländern gleichzeitig arbeite?
Besonders komplex wird es, wenn du in mehreren Ländern gleichzeitig arbeitest – etwa einen Hauptjob in den Niederlanden und einen Minijob in Deutschland. Nach der EU-Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherung gilt in diesem Fall nur das Sozialversicherungsrecht eines Landes. In der Regel ist das dein Wohnsitzland, wenn du dort einen wesentlichen Teil deiner Tätigkeit ausübst.
Um festzustellen, welches Recht gilt, brauchst du eine sogenannte A1-Bescheinigung. Diese wird von der zuständigen Stelle in deinem Wohnsitzland ausgestellt. In Deutschland ist das die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) oder deine Krankenkasse.
Ohne A1-Bescheinigung riskierst du, dass dein Arbeitgeber in Deutschland reguläre Sozialversicherungsbeiträge statt der Minijob-Pauschale zahlen muss. Das kann rückwirkend zu erheblichen Nachzahlungen führen. Kümmere dich also frühzeitig um die richtige Bescheinigung.
Was sollte ich als Grenzgänger vor dem Minijob klären?
Bevor du als Grenzgänger einen Minijob annimmst, solltest du einige Dinge klären. Informiere dich beim Finanzamt deines Wohnsitzortes über die steuerliche Behandlung deines Verdienstes. Kläre mit deiner Krankenkasse, welche Versicherung im Fall von Krankheit oder Unfall zuständig ist.
Halte alle relevanten Dokumente griffbereit: deine A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag, die europäische Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls die Grenzgängerbescheinigung. Diese Unterlagen können bei Kontrollen verlangt werden.
Es lohnt sich, bei einem der grenzüberschreitenden Beratungsstellen wie EURES einen Termin zu machen. Die EURES-Berater kennen sich mit den spezifischen Regelungen in deiner Grenzregion aus und helfen dir kostenlos weiter. Gerade bei der Kombination von Minijob und Grenzgängerstatus sind viele Details zu beachten, die sich je nach Nachbarland unterscheiden.