Minijobber einstellen: Der Praxis-Guide für Arbeitgeber
Minijobber sind für viele Unternehmen unverzichtbar – in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Büros und bei Veranstaltungen. Aber die Einstellung ist komplizierter als gedacht. Dieser Guide führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Schritt 1: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Meldeverfahren via DEÜV – Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihr Steuerberater erledigt das in der Regel. Frist: Spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung, rückwirkend möglich aber nicht empfehlenswert.
Schritt 2: Arbeitsvertrag
Auch Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mindestinhalt: Vertragsparteien, Beginn, Aufgabe, Arbeitszeit, Vergütung (mindestens 12,82 EUR/h), Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen. Tipp: Die Minijob-Zentrale stellt Muster-Verträge bereit.
Kosten für den Arbeitgeber
| Abgabe | Satz | Bei 520 EUR Verdienst |
|---|---|---|
| Pauschale Krankenversicherung | 13% | 67,60 EUR |
| Pauschale Rentenversicherung | 15% | 78,00 EUR |
| Pauschale Lohnsteuer | 2% | 10,40 EUR |
| Umlage U1 (Entgeltfortzahlung) | 1,1% | 5,72 EUR |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | 0,22% | 1,14 EUR |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06% | 0,31 EUR |
| Gesamt AG-Abgaben | ca. 31,4% | 163,17 EUR |
| Gesamtkosten (Lohn + Abgaben) | 683,17 EUR |
Rechte der Minijobber – Ihre Pflichten
Urlaub: Anteiliger gesetzlicher Urlaubsanspruch. Bei einer 2-Tage-Woche: mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr.
Entgeltfortzahlung: Im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung – auch bei Minijobbern!
Kündigungsschutz: Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten (4 Wochen zum 15. oder Monatsende). In der Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen.
Mindestlohn: 12,82 EUR/Stunde gilt auch für Minijobber. Keine Ausnahmen.
Häufige Fehler vermeiden
520-EUR-Grenze überschreiten: Wenn der Minijobber regelmäßig mehr als 520 EUR verdient, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – mit deutlich höheren Kosten für Sie.
Schwarzarbeit: Nicht angemeldete Minijobs sind illegal und werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft (bis zu 500.000 EUR). Die Zollbehörde kontrolliert regelmäßig.
Kein Vertrag: Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Arbeitsverhältnis. Aber ohne Vertrag haben Sie im Streitfall schlechte Karten.
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