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Für Arbeitgeber25. März 2026

Minijobber einstellen: Anmeldung, Kosten & Pflichten

Minijobber richtig einstellen: Schritt-für-Schritt-Anmeldung, Abgaben, Arbeitsrecht und häufige Fehler die Arbeitgeber vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • AG-Abgaben ca. 31,4% des Bruttolohns bei 520-EUR-Minijob
  • Anmeldung bei Minijob-Zentrale ist Pflicht – auch rückwirkend möglich
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Minijobber
  • 520-EUR-Grenze überschreiten = sozialversicherungspflichtig
  • Schwarzarbeit-Bußgelder bis 500.000 EUR bei Nicht-Anmeldung

Minijobber einstellen: Der Praxis-Guide für Arbeitgeber

Minijobber sind für viele Unternehmen unverzichtbar – in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Büros und bei Veranstaltungen. Aber die Einstellung ist komplizierter als gedacht. Dieser Guide führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Schritt 1: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Jeder Minijobber muss bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Meldeverfahren via DEÜV – Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihr Steuerberater erledigt das in der Regel. Frist: Spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung, rückwirkend möglich aber nicht empfehlenswert.

Schritt 2: Arbeitsvertrag

Auch Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mindestinhalt: Vertragsparteien, Beginn, Aufgabe, Arbeitszeit, Vergütung (mindestens 12,82 EUR/h), Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen. Tipp: Die Minijob-Zentrale stellt Muster-Verträge bereit.

Kosten für den Arbeitgeber

AbgabeSatzBei 520 EUR Verdienst
Pauschale Krankenversicherung13%67,60 EUR
Pauschale Rentenversicherung15%78,00 EUR
Pauschale Lohnsteuer2%10,40 EUR
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung)1,1%5,72 EUR
Umlage U2 (Mutterschutz)0,22%1,14 EUR
Insolvenzgeldumlage0,06%0,31 EUR
Gesamt AG-Abgabenca. 31,4%163,17 EUR
Gesamtkosten (Lohn + Abgaben)683,17 EUR

Rechte der Minijobber – Ihre Pflichten

Urlaub: Anteiliger gesetzlicher Urlaubsanspruch. Bei einer 2-Tage-Woche: mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr.

Entgeltfortzahlung: Im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung – auch bei Minijobbern!

Kündigungsschutz: Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten (4 Wochen zum 15. oder Monatsende). In der Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen.

Mindestlohn: 12,82 EUR/Stunde gilt auch für Minijobber. Keine Ausnahmen.

Häufige Fehler vermeiden

520-EUR-Grenze überschreiten: Wenn der Minijobber regelmäßig mehr als 520 EUR verdient, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – mit deutlich höheren Kosten für Sie.

Schwarzarbeit: Nicht angemeldete Minijobs sind illegal und werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft (bis zu 500.000 EUR). Die Zollbehörde kontrolliert regelmäßig.

Kein Vertrag: Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Arbeitsverhältnis. Aber ohne Vertrag haben Sie im Streitfall schlechte Karten.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Bei 520 EUR Bruttolohn fallen ca. 163 EUR AG-Abgaben an (31,4%). Gesamtkosten: ca. 683 EUR/Monat. Die Abgaben setzen sich zusammen aus Pauschalen für KV, RV, Steuer und Umlagen.
Muss ich einen Minijobber bei Krankheit weiterbezahlen?
Ja, Entgeltfortzahlung bis 6 Wochen gilt auch für Minijobber. Die Kosten werden teilweise durch die U1-Umlage erstattet, die Sie sowieso zahlen.
Was passiert wenn der Minijobber mehr als 520 EUR verdient?
Gelegentliches Überschreiten (max. 2 Monate pro Jahr) ist erlaubt, wenn der Jahresdurchschnitt bei 520 EUR bleibt. Regelmäßiges Überschreiten macht den Minijob sozialversicherungspflichtig – deutlich teurer für Sie.

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