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Für Arbeitgeber22. März 2026

Minijob-Arbeitsvertrag: Muster, Pflichtinhalte & Tipps

Arbeitsvertrag für Minijobber: Was rein muss, welche Klauseln wichtig sind und typische Fehler die Arbeitgeber vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schriftlicher Vertrag gesetzliche Pflicht (NachwG) – bis 2.000 EUR Bußgeld
  • 520-EUR-Grenze im Vertrag festhalten zum Schutz vor SV-Pflicht
  • Mindestlohn 12,82 EUR gilt auch für Minijobber ohne Ausnahme
  • Befristung sachgrundlos bis 2 Jahre möglich
  • Urlaubsanspruch auch bei Minijobbern – anteilig berechnen

Arbeitsvertrag für Minijobber: Pflicht oder Kür?

Auch Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen müssen. Verstöße können mit bis zu 2.000 EUR Bußgeld geahndet werden.

Pflichtinhalte

Vertragsparteien: Name und Adresse beider Seiten.

Beginn und Dauer: Startdatum, bei Befristung auch das Enddatum.

Arbeitsort: Fester Arbeitsort oder wechselnde Einsatzorte.

Tätigkeit: Kurze Beschreibung der Aufgaben.

Arbeitszeit: Regelmäßige wöchentliche oder monatliche Stundenzahl.

Vergütung: Stundenlohn (mindestens 12,82 EUR), Zahlungstermin.

Urlaub: Anzahl der Urlaubstage (anteilig berechnet).

Kündigungsfristen: Gesetzlich oder vertraglich.

Probezeit: Dauer (max. 6 Monate).

520-EUR-Grenze im Vertrag

Halten Sie im Vertrag fest, dass die monatliche Vergütung die Minijob-Grenze von 520 EUR nicht regelmäßig überschreiten darf. So schützen Sie sich vor unbeabsichtigter Sozialversicherungspflicht. Formulierung: "Die Vergütung ist so bemessen, dass die Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR im Monatsdurchschnitt nicht überschritten wird."

Befristung

Minijob-Verträge können befristet oder unbefristet sein. Sachgrundlose Befristung bis 2 Jahre, mit Sachgrund unbegrenzt. Bei saisonalen Minijobs (Weihnachten, Messe) ist die Befristung der Normalfall.

Häufige Fehler

Kein schriftlicher Vertrag: Bußgeldrisiko und Beweisprobleme im Streitfall.

Mindestlohn unterschritten: Auch Minijobber müssen mindestens 12,82 EUR/Stunde erhalten.

Stundenzahl nicht definiert: Ohne klare Arbeitszeitregelung drohen Streitigkeiten und SV-Probleme.

Urlaub vergessen: Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch – anteilig berechnet.

Häufige Fragen

Braucht ein Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Ja, das Nachweisgesetz schreibt die schriftliche Dokumentation der wesentlichen Vertragsbedingungen vor. Verstöße können mit bis zu 2.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
Was passiert wenn der Minijobber regelmäßig über 520 EUR verdient?
Der Minijob wird sozialversicherungspflichtig – mit deutlich höheren Kosten für Sie. Gelegentliches Überschreiten (max. 2x/Jahr) ist erlaubt, aber regelmäßig nicht.
Muss ich einem Minijobber Urlaub geben?
Ja, anteilig. Bei einer 2-Tage-Woche: mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr. Bei 1-Tage-Woche: 4 Tage. Der Urlaub ist bezahlt (Urlaubsentgelt).

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