Arbeitsvertrag für Minijobber: Pflicht oder Kür?
Auch Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen müssen. Verstöße können mit bis zu 2.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
Welche Pflichtinhalte gehören in einen Minijob-Arbeitsvertrag?
Vertragsparteien: Name und Adresse beider Seiten.
Beginn und Dauer: Startdatum, bei Befristung auch das Enddatum.
Arbeitsort: Fester Arbeitsort oder wechselnde Einsatzorte.
Tätigkeit: Kurze Beschreibung der Aufgaben.
Arbeitszeit: Regelmäßige wöchentliche oder monatliche Stundenzahl.
Vergütung: Stundenlohn (mindestens 13,90 EUR, Stand 2026), Zahlungstermin.
Urlaub: Anzahl der Urlaubstage (anteilig berechnet).
Kündigungsfristen: Gesetzlich oder vertraglich.
Probezeit: Dauer (max. 6 Monate).
Wie regeln Sie die 603-EUR-Grenze im Minijob-Arbeitsvertrag?
Halten Sie im Vertrag fest, dass die monatliche Vergütung die Minijob-Grenze von 603 EUR nicht regelmäßig überschreiten darf. So schützen Sie sich vor unbeabsichtigter Sozialversicherungspflicht. Formulierung: "Die Vergütung ist so bemessen, dass die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR im Monatsdurchschnitt nicht überschritten wird."
Können Sie einen Minijob-Vertrag befristen?
Minijob-Verträge können befristet oder unbefristet sein. Sachgrundlose Befristung bis 2 Jahre, mit Sachgrund unbegrenzt. Bei saisonalen Minijobs (Weihnachten, Messe) ist die Befristung der Normalfall.
Welche Fehler passieren beim Minijob-Arbeitsvertrag häufig?
Kein schriftlicher Vertrag: Bußgeldrisiko und Beweisprobleme im Streitfall.
Mindestlohn unterschritten: Auch Minijobber müssen mindestens 13,90 EUR/Stunde erhalten.
Stundenzahl nicht definiert: Ohne klare Arbeitszeitregelung drohen Streitigkeiten und SV-Probleme.
Urlaub vergessen: Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch – anteilig berechnet.