Minijobber und Urlaub: Ja, es gibt einen Anspruch
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – das Bundesurlaubsgesetz macht keine Ausnahme für geringfügig Beschäftigte. Viele Arbeitgeber wissen das nicht oder berechnen den Anspruch falsch.
Die Formel
Urlaubstage = Gesetzlicher Mindesturlaub × (Arbeitstage pro Woche / 5)
Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
| Arbeitstage/Woche | Urlaubsanspruch/Jahr |
|---|---|
| 5 Tage | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 1 Tag | 4 Tage |
Praxis-Beispiele
Putzfrau, 1x pro Woche: 20 × 1/5 = 4 Urlaubstage pro Jahr. An 4 ihrer regulären Arbeitstage muss sie nicht kommen und wird trotzdem bezahlt.
Verkaufshilfe, 3x pro Woche: 20 × 3/5 = 12 Urlaubstage pro Jahr.
Büroaushilfe, 5x pro Woche je 2h: 20 × 5/5 = 20 Urlaubstage. Ja, voller Urlaubsanspruch, obwohl nur 10h/Woche!
Urlaubsentgelt
Während des Urlaubs wird der Minijobber normal weiterbezahlt. Berechnung: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum, mal Urlaubstage.
Resturlaub bei Kündigung
Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden (Urlaubsabgeltung). Berechnung: Urlaubstage × Tagesverdienst.
Häufige Fehler
"Minijobber haben keinen Urlaub": Falsch und rechtswidrig. Wird oft erst bei Kündigung zum Problem, wenn der Minijobber Urlaubsabgeltung fordert.
Stunden statt Tage zählen: Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden. Ein Urlaubstag = ein regulärer Arbeitstag, egal wie viele Stunden.
Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeit: Wenn der Minijobber nicht jede Woche gleich viele Tage arbeitet, nehmen Sie den Durchschnitt der letzten 12 Monate.