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Für Arbeitgeber21. März 2026

Minijobber kündigen: Fristen, Abfindung & Sonderfälle

Minijobber kündigen: Welche Kündigungsfristen gelten, wann Kündigungsschutz greift und was bei Krankheit oder Schwangerschaft zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gleiche Kündigungsfristen wie für Vollzeitkräfte (4 Wochen zum 15./Monatsende)
  • Kündigungsschutzgesetz greift ab 10+ Mitarbeitern und 6 Monaten Zugehörigkeit
  • Besonderer Schutz bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung
  • Schriftform zwingend – mündlich/E-Mail ist unwirksam
  • Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch bei Minijobbern

Minijobber kündigen: Die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele Arbeitgeber glauben, Minijobber könnten einfach von heute auf morgen entlassen werden. Falsch. Für Minijobber gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Kündigungsregeln wie für Vollzeitbeschäftigte.

Kündigungsfristen

BetriebszugehörigkeitFrist
In der Probezeit2 Wochen
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2-5 Jahre1 Monat zum Monatsende
5-8 Jahre2 Monate zum Monatsende
8-10 Jahre3 Monate zum Monatsende

Kündigungsschutz

Allgemeiner Kündigungsschutz (KSchG): Greift wenn Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat UND der Minijobber länger als 6 Monate beschäftigt ist. Dann brauchen Sie einen Kündigungsgrund (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt).

Wichtig: Minijobber zählen bei der Berechnung der Betriebsgröße anteilig mit. Ein Minijobber mit max. 20h/Woche zählt als 0,5 Mitarbeiter.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwangerschaft: Schwangere Minijobberinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Elternzeit: Während der Elternzeit gilt Kündigungsverbot.

Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts.

Abfindung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung – auch nicht bei betriebsbedingter Kündigung. In der Praxis werden Abfindungen bei Minijobbern selten gezahlt. Bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung als Verhandlungsmasse dienen.

Praktische Tipps

Schriftform: Kündigung immer schriftlich. Mündlich oder per E-Mail ist unwirksam.

Zugang sicherstellen: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben.

Resturlaub: Nicht genommener Urlaub muss abgegolten werden.

Zeugnis: Auch Minijobber haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Häufige Fragen

Kann ich einen Minijobber einfach kündigen?
In der Probezeit mit 2 Wochen Frist, ja. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und ggf. der Kündigungsschutz (ab 10+ Mitarbeitern und 6 Monaten Zugehörigkeit). Eine Kündigung 'von heute auf morgen' ist nur bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund möglich.
Gilt Kündigungsschutz auch für Minijobber?
Ja, wenn Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat und der Minijobber länger als 6 Monate beschäftigt ist. Minijobber zählen bei der Betriebsgröße anteilig (0,5 bei max. 20h/Woche).
Muss ich einem gekündigten Minijobber den Resturlaub auszahlen?
Ja, nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden. Das gilt auch für Minijobber.

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