Gelten für Minijobber die gleichen Kündigungsregeln wie für Vollzeitkräfte?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele Arbeitgeber glauben, Minijobber könnten einfach von heute auf morgen entlassen werden. Falsch. Für Minijobber gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Kündigungsregeln wie für Vollzeitbeschäftigte.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Minijobbern?
| Betriebszugehörigkeit | Frist |
|---|---|
| In der Probezeit | 2 Wochen |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2-5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5-8 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8-10 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
Wann greift der Kündigungsschutz bei Minijobbern?
Allgemeiner Kündigungsschutz (KSchG): Greift wenn Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat UND der Minijobber länger als 6 Monate beschäftigt ist. Dann brauchen Sie einen Kündigungsgrund (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt).
Wichtig: Minijobber zählen bei der Berechnung der Betriebsgröße anteilig mit. Ein Minijobber mit max. 20h/Woche zählt als 0,5 Mitarbeiter.
Welche Minijobber genießen besonderen Kündigungsschutz?
Schwangerschaft: Schwangere Minijobberinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
Elternzeit: Während der Elternzeit gilt Kündigungsverbot.
Schwerbehinderte: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts.
Haben Minijobber Anspruch auf eine Abfindung?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung – auch nicht bei betriebsbedingter Kündigung. In der Praxis werden Abfindungen bei Minijobbern selten gezahlt. Bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung als Verhandlungsmasse dienen.
Was sollten Sie bei der Kündigung eines Minijobbers praktisch beachten?
Schriftform: Kündigung immer schriftlich. Mündlich oder per E-Mail ist unwirksam.
Zugang sicherstellen: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben.
Resturlaub: Nicht genommener Urlaub muss abgegolten werden.
Zeugnis: Auch Minijobber haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.