Welche zwei Modelle der geringfügigen Beschäftigung gibt es?
Neben dem klassischen 603-EUR-Minijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung – oft übersehen, aber für saisonale Aushilfen deutlich günstiger. Beide sind geringfügige Beschäftigungen, unterscheiden sich aber grundlegend.
Worin unterscheiden sich Minijob und kurzfristige Beschäftigung?
Der Minijob ist dauerhaft möglich, aber auf 603 EUR im Monat begrenzt; die kurzfristige Beschäftigung hat keine Verdienstgrenze, ist aber auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr beschränkt. Dafür fallen für Sie statt ca. 188 EUR nur ca. 7 EUR Umlagen an.
| Kriterium | 603-EUR-Minijob | Kurzfristige Beschäftigung |
|---|---|---|
| Verdienstgrenze | 603 EUR/Monat | Keine Grenze |
| Zeitgrenze | Keine (dauerhaft) | Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr |
| AG-Pauschalen (KV+RV) | 28% + Umlagen | Keine |
| AG-Kosten (bei 603 EUR) | ca. 188 EUR | ca. 7 EUR (nur Umlagen) |
| Anmeldung | Minijob-Zentrale | Minijob-Zentrale |
Kurzfristige Beschäftigung: Wann sinnvoll?
Saisonale Aushilfen: Weihnachtsgeschäft, Erntehelfer, Messe-Personal, Festival-Mitarbeiter. Wenn Sie jemanden nur für wenige Wochen brauchen, ist die kurzfristige Beschäftigung dramatisch günstiger.
Studenten in den Semesterferien: Studierende die nur in den Ferien arbeiten, können als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden – komplett sozialversicherungsfrei, auch über 603 EUR.
Rentner: Auch Rentner können kurzfristig beschäftigt werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Welche Voraussetzungen gelten für eine kurzfristige Beschäftigung?
Befristung: Die Beschäftigung muss von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sein.
Nicht berufsmäßig: Die kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Studenten, Hausfrauen/-männer und Rentner erfüllen das automatisch. Arbeitslose nicht.
Keine Wiederholung: Nicht regelmäßig wiederkehrend beim gleichen Arbeitgeber (dann wird es zum Dauerbeschäftigungsverhältnis).
Wie viel sparen Arbeitgeber mit einer kurzfristigen Beschäftigung?
Bei einem kurzfristigen Aushilfsjob mit 1.000 EUR/Monat für 2 Monate:
Als Minijob: Nicht möglich (über 603 EUR).
Als kurzfristige Beschäftigung: AG-Kosten nur ca. 12 EUR/Monat (Umlagen). Ersparnis gegenüber regulärer Teilzeit: ca. 200 EUR/Monat an Sozialversicherung.