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Für Arbeitgeber18. März 2026

Kurzfristige Beschäftigung vs. Minijob: Was Arbeitgeber wissen müssen

Kurzfristige Beschäftigung oder 520-EUR-Minijob? Unterschiede bei Sozialversicherung, Dauer und Kosten. Der Vergleich für Arbeitgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzfristige Beschäftigung: Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage, keine Verdienstgrenze
  • AG-Kosten nur ca. 7 EUR/Monat statt 163 EUR beim 520-EUR-Minijob
  • Ideal für saisonale Aushilfen: Weihnachten, Messe, Ernte
  • Studenten in Semesterferien: Komplett SV-frei auch über 520 EUR
  • Muss von vornherein befristet und nicht berufsmäßig sein

Zwei Modelle der geringfügigen Beschäftigung

Neben dem klassischen 520-EUR-Minijob gibt es die kurzfristige Beschäftigung – oft übersehen, aber für saisonale Aushilfen deutlich günstiger. Beide sind geringfügige Beschäftigungen, unterscheiden sich aber grundlegend.

Der Vergleich

Kriterium520-EUR-MinijobKurzfristige Beschäftigung
Verdienstgrenze520 EUR/MonatKeine Grenze
ZeitgrenzeKeine (dauerhaft)Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr
AG-Pauschalen (KV+RV)28% + UmlagenKeine
AG-Kosten (bei 520 EUR)ca. 163 EURca. 7 EUR (nur Umlagen)
AnmeldungMinijob-ZentraleMinijob-Zentrale

Kurzfristige Beschäftigung: Wann sinnvoll?

Saisonale Aushilfen: Weihnachtsgeschäft, Erntehelfer, Messe-Personal, Festival-Mitarbeiter. Wenn Sie jemanden nur für wenige Wochen brauchen, ist die kurzfristige Beschäftigung dramatisch günstiger.

Studenten in den Semesterferien: Studierende die nur in den Ferien arbeiten, können als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden – komplett sozialversicherungsfrei, auch über 520 EUR.

Rentner: Auch Rentner können kurzfristig beschäftigt werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Voraussetzungen

Befristung: Die Beschäftigung muss von vornherein auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet sein.

Nicht berufsmäßig: Die kurzfristige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Studenten, Hausfrauen/-männer und Rentner erfüllen das automatisch. Arbeitslose nicht.

Keine Wiederholung: Nicht regelmäßig wiederkehrend beim gleichen Arbeitgeber (dann wird es zum Dauerbeschäftigungsverhältnis).

Kostenersparnis

Bei einem kurzfristigen Aushilfsjob mit 1.000 EUR/Monat für 2 Monate:

Als Minijob: Nicht möglich (über 520 EUR).

Als kurzfristige Beschäftigung: AG-Kosten nur ca. 14 EUR/Monat (Umlagen). Ersparnis gegenüber regulärer Teilzeit: ca. 200 EUR/Monat an Sozialversicherung.

Häufige Fragen

Was ist günstiger: Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
Die kurzfristige Beschäftigung ist dramatisch günstiger: Nur Umlagen (ca. 7 EUR/Monat) statt 31,4% Pauschalen. Aber: Sie ist auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr begrenzt. Für dauerhafte Aushilfen bleibt der Minijob.
Kann ein Minijobber auch kurzfristig beschäftigt werden?
Nicht gleichzeitig beim selben Arbeitgeber. Aber: Ein Minijobber kann bei einem anderen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung annehmen, solange die 70-Tage-Grenze eingehalten wird.
Darf ein Student in den Semesterferien kurzfristig beschäftigt werden?
Ja, das ist eines der häufigsten Modelle. Studenten gelten als nicht berufsmäßig beschäftigt. Sie können in den Semesterferien auch über 520 EUR verdienen – komplett sozialversicherungsfrei.

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