Lohnabrechnung Minijob: Schritt für Schritt
Die Lohnabrechnung für Minijobber ist einfacher als für reguläre Angestellte – aber nicht ohne Tücken. Hier erfahren Sie, welche Abgaben anfallen, wie Sie an die Minijob-Zentrale melden und welche Fristen Sie einhalten müssen.
Abgaben im Überblick
| Abgabe | Satz | Zahlt |
|---|---|---|
| Pauschale Krankenversicherung | 13% | Arbeitgeber |
| Pauschale Rentenversicherung | 15% | Arbeitgeber |
| RV-Eigenanteil Minijobber | 3,6% | Minijobber (kann sich befreien) |
| Pauschale Lohnsteuer | 2% | Arbeitgeber |
| Umlage U1 (Entgeltfortzahlung) | 1,1% | Arbeitgeber |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | 0,22% | Arbeitgeber |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06% | Arbeitgeber |
| Unfallversicherung | individuell | Arbeitgeber |
| Gesamt AG-Abgaben | ca. 31,4% |
Meldung an die Minijob-Zentrale
Anmeldung: Spätestens mit Beginn der Beschäftigung über DEÜV-Meldeverfahren (Ihre Lohnsoftware oder Ihr Steuerberater macht das).
Beitragsnachweis: Monatlich bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
Beitragszahlung: Monatlich per Lastschrift (SEPA-Mandat an Minijob-Zentrale erteilen).
Jahresmeldung: Bis zum 15. Februar des Folgejahres.
Lohnabrechnung erstellen
Auch Minijobber haben Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung (Entgeltabrechnung). Inhalt: Bruttolohn, Abzüge (RV-Eigenanteil wenn nicht befreit), Nettolohn, Arbeitszeitkonto.
Praxis-Tipps
Steuerberater einschalten: Wenn Sie nicht regelmäßig Lohnabrechnungen machen, lassen Sie das einen Steuerberater erledigen. Fehler bei der Minijob-Abrechnung werden bei Betriebsprüfungen teuer.
Lohnsoftware: DATEV, Lexware, SevDesk – alle gängigen Lohnprogramme können Minijobs korrekt abrechnen.
SEPA-Lastschrift: Erteilen Sie der Minijob-Zentrale ein SEPA-Mandat. Die Beiträge werden automatisch eingezogen – Sie verpassen keine Frist.