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Minijob & Recht4. Mai 2026

Minijob Mindestlohn 2026: 13,90 EUR pro Stunde — neue Verdienstgrenze 603 EUR

Mindestlohn im Minijob 2026: 13,90 EUR pro Stunde, Verdienstgrenze 603 EUR pro Monat. Wie viele Stunden sind erlaubt? Jahresgrenze, Überschreiten und alle Fakten 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestlohn 2026: 13,90 EUR pro Stunde, gilt auch im Minijob
  • Verdienstgrenze Minijob 2026: 603 EUR pro Monat (Jahresgrenze 7.236 EUR)
  • Bei Mindestlohn maximal 43,3 Stunden pro Monat möglich
  • Überschreiten der Grenze max. 2x pro Jahr (max. 1.206 EUR im Überschreitungs-Monat, max. 8.442 EUR im Jahr)
  • Verdienstgrenze ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt
  • Arbeitszeit muss minutengenau dokumentiert werden (§ 17 MiLoG)

Minijob Mindestlohn 2026: Die Kurzfassung

Seit 1. Januar 2026 gilt im Minijob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde. Damit kannst du als Minijobber bis zu 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, bevor du die Verdienstgrenze von 603 EUR überschreitest. Die Jahresgrenze beträgt 7.236 EUR. Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Grenze (z. B. Krankheitsvertretung) ist bis zu zweimal jährlich erlaubt.

Mindestlohn-Übersicht 2026 und Vergangenheit

DatumMindestlohn (EUR/h)Verdienstgrenze (EUR/Monat)Max. Stunden bei Mindestlohn
202412,4153843,3 h/Monat
202513,9055643,3 h/Monat
202613,9060343,3 h/Monat

Quelle: Mindestlohngesetz (MiLoG), Mindestlohnkommission.

Wie viele Stunden darfst du als Minijobber 2026 arbeiten?

Die Mathematik ist einfach: Verdienstgrenze (603 EUR) geteilt durch Stundenlohn (13,90 EUR) = maximale Stunden pro Monat.

603 EUR ÷ 13,90 EUR = 43,3 Stunden pro Monat

Bei höheren Stundenlöhnen sind weniger Stunden erlaubt:

StundenlohnMax. Stunden pro Monat (bei 603 EUR Grenze)
13,90 EUR (Mindestlohn 2026)43,3 Std
15,00 EUR40,2 Std
17,00 EUR35,5 Std
20,00 EUR30,1 Std
25,00 EUR24,1 Std
30,00 EUR20,1 Std

Die 603-EUR-Grenze 2026

Seit Januar 2024 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einer Wochenarbeitszeit von rund 10 Stunden zum Mindestlohn ergibt das die Verdienstgrenze. Damit wächst sie automatisch mit, wenn der Mindestlohn steigt:

  • 2025: Mindestlohn 13,90 EUR → Grenze 556 EUR
  • 2026: Mindestlohn 13,90 EUR → Grenze 603 EUR

Auf das Jahr gerechnet sind das maximal 7.236 EUR (603 × 12 Monate).

Was passiert, wenn du die 603-EUR-Grenze überschreitest?

Bis zu zwei Mal pro Jahr darfst du die Verdienstgrenze überschreiten — solange das nicht im Voraus geplant war (z. B. Krankheitsvertretung, Saison-Spitze, Inventur). Im Überschreitungs-Monat darfst du bis zum Doppelten verdienen, also maximal 1.206 EUR. Zugleich darf der Jahresverdienst dabei nicht über 8.442 EUR steigen.

Bei dauerhafter Überschreitung wirst du sozialversicherungspflichtig:

  • Bei 603-2.000 EUR: Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierter SV-Pflicht
  • Über 2.000 EUR: Volle Sozialversicherungspflicht

Stundenlohn höher als Mindestlohn — wie häufig?

In vielen Branchen wird übertariflich bezahlt. Typische Stundenlöhne im Minijob 2026:

TätigkeitStundenlohn 2026
Reinigungskraft (Privathaushalt)14,00-16,50 EUR
Kellner / Service Gastronomie13,90-15,50 EUR + Trinkgeld
Verkäufer Einzelhandel13,90-16,00 EUR
Lagerhelfer / Logistik14,00-16,50 EUR
Nachhilfe (Schulabschluss)16,00-26,00 EUR
Nachhilfe (Mathe Oberstufe / Englisch C1)22,00-38,00 EUR
Bürohilfe / Datenerfassung14,00-18,00 EUR
Hauswirtschaftshilfe / Pflege15,00-18,50 EUR
IT-Support / Technik16,50-27,00 EUR

Aufzeichnungspflicht: Stunden müssen dokumentiert werden

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit jedes Minijobbers zu dokumentieren (§ 17 MiLoG). Pflicht-Angaben:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Pausen

Die Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 EUR (§ 21 MiLoG).

Häufige Fehler & Mythen

Mythos 1: "Im Minijob darf man weniger als Mindestlohn zahlen"

Falsch. Der Mindestlohn von 13,90 EUR/h gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, auch im Minijob. Ausnahmen gibt es nur für Auszubildende, Schülerpraktika, Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Mythos 2: "Stundenlohn pauschal vereinbart, alles in Ordnung"

Falsch. Bei Minijobs müssen Stunden minutengenau dokumentiert werden. Pauschale 'Stundenlohn-Schätzung' reicht nicht — bei Kontrollen kann das teuer werden.

Mythos 3: "In der Gastronomie gilt der Mindestlohn nicht"

Falsch. Auch in der Gastronomie gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR/h. Trinkgeld kommt zusätzlich obendrauf, aber der Brutto-Stundenlohn muss mindestens 13,90 EUR betragen.

Mythos 4: "Mindestlohn nur für deutsche Arbeitnehmer"

Falsch. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von der Nationalität. Auch Saisonarbeiter aus dem Ausland haben Anspruch.

Mehrere Minijobs — was ist erlaubt?

Du darfst einen Minijob neben deinem Hauptjob (sozialversicherungspflichtig) ausüben — der ist sozialversicherungs-pauschal-abgegolten. Hast du mehrere Minijobs ohne Hauptjob, werden die Verdienste zusammengerechnet:

  • Summe ≤ 603 EUR → bleibt ein einheitlicher Minijob
  • Summe > 603 EUR → alle Beschäftigungen werden sozialversicherungspflichtig

So prüfst du deinen Mindestlohn-Anspruch

  1. Stundenlohn ausrechnen: Monatsbrutto ÷ tatsächlich gearbeitete Stunden
  2. Mit 13,90 EUR vergleichen: Liegt dein Stundenlohn darunter, hast du einen Anspruch auf Nachzahlung
  3. Belege aufbewahren: Lohnabrechnungen, Stundenzettel, Arbeitsverträge
  4. Anspruch geltend machen: Schriftlich beim Arbeitgeber, mit Frist (z. B. 2 Wochen)
  5. Bei Weigerung: Ansprechpartner sind die Minijob-Zentrale (Knappschaft) oder der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

Mindestlohn-Anspruch verjährt — aber langsam

Mindestlohn-Ansprüche verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Du kannst also auch noch im Jahr 2026 Nachzahlung für nicht-bezahlten Mindestlohn aus 2023 fordern. Tarifvertragliche Ausschlussfristen, die kürzer wären, sind beim Mindestlohn unwirksam.

Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn im Minijob 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 EUR pro Stunde brutto. Er gilt auch im Minijob und allen anderen Beschäftigungsverhältnissen. Die Verdienstgrenze ist daran gekoppelt und beträgt 2026 monatlich 603 EUR.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten 2026?
Bei Mindestlohn (13,90 EUR/h) maximal 43,3 Stunden pro Monat — sonst überschreitest du die 603-EUR-Grenze. Bei höheren Stundenlöhnen entsprechend weniger: 15 EUR/h = 40,2 Std, 17 EUR/h = 35,5 Std, 20 EUR/h = 30,1 Std, 25 EUR/h = 24,1 Std.
Was passiert, wenn ich die 603-EUR-Grenze überschreite?
Bis zu 2 Mal pro Jahr darfst du die Grenze überschreiten — solange das nicht im Voraus geplant war (z. B. Krankheitsvertretung, Saison-Spitze). Im Überschreitungs-Monat sind bis 1.206 EUR erlaubt, der Jahresverdienst darf dabei nicht über 8.442 EUR steigen. Bei dauerhafter Überschreitung wirst du sozialversicherungspflichtig.
Welcher Stundenlohn ist im Minijob üblich 2026?
Mindestens Mindestlohn (13,90 EUR), aber je nach Branche oft mehr: Reinigung 14-16,50 EUR/h, Gastronomie 13,90-15,50 EUR/h plus Trinkgeld, Nachhilfe 16-38 EUR/h, IT-Support 16,50-27 EUR/h, Pflege/Hauswirtschaft 15-18,50 EUR/h.
Was tun, wenn der Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt?
1. Stundenlohn ausrechnen: Brutto ÷ Arbeitsstunden. 2. Bei Differenz zum Mindestlohn schriftlich Nachzahlung fordern (Frist setzen, z. B. 2 Wochen). 3. Bei Weigerung an Minijob-Zentrale oder den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden. Mindestlohn-Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.
Wie hoch ist die Jahresgrenze für Minijobs 2026?
Die Jahresverdienstgrenze beträgt 2026 7.236 EUR (12 × 603 EUR). Bei zulässigem Überschreiten (max. 2 Monate im Jahr) sind bis 8.442 EUR Jahresverdienst möglich, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
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Stand: Mai 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr