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Branchen2. Dezember 2025

Minijob in der Gastronomie: Erfahrungen & Tipps

Was erwartet dich als Minijobber in der Gastronomie? Echte Erfahrungen, Vor- und Nachteile sowie praktische Tipps für deinen 538-Euro-Job in Restaurant, Café oder Bar.

Häufige Fragen
Wird Trinkgeld auf die 538-Euro-Grenze angerechnet?
Nein, Trinkgeld ist für Arbeitnehmer steuerfrei und wird nicht auf die 538-Euro-Grenze des Minijobs angerechnet. Das gilt, solange das Trinkgeld freiwillig von Gästen gegeben und nicht vom Arbeitgeber als fester Lohnbestandteil gezahlt wird.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis für einen Gastro-Minijob?
Ja, du benötigst eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (früher umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Diese bekommst du beim zuständigen Gesundheitsamt. Die Erstbelehrung kostet etwa 25 bis 30 Euro und muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Viele Arbeitgeber erstatten die Kosten.
Kann ich als Schüler einen Minijob in der Gastronomie machen?
Ja, ab 16 Jahren darfst du in der Gastronomie arbeiten, allerdings nur bis 22 Uhr und nicht an Sonntagen. Ab 18 Jahren entfallen diese Einschränkungen. Unter 16 Jahren ist die Beschäftigung in der Gastronomie nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Wie viele Stunden pro Woche arbeite ich bei einem Gastro-Minijob?
Bei einem Verdienst von 538 Euro pro Monat und dem aktuellen Mindestlohn arbeitest du etwa 10 Stunden pro Woche. In der Gastronomie verteilen sich diese Stunden oft auf zwei bis drei Schichten, zum Beispiel freitag- und samstagabends.
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Stand: Dezember 2025 · Alle Angaben ohne Gewähr