Hessen
12–15 €/Std.
Treppenhausreiniger/in in Frankfurt am Main
Finde deinen Minijob als Treppenhausreiniger/in in Frankfurt am Main (Hessen). 12–15 €/Std., 3-8 Std./Woche.
Treppenhausreiniger/in in Frankfurt am Main findenÜber den Minijob
Als Treppenhausreiniger/in im Minijob bist du für die regelmäßige Reinigung von Treppenhäusern, Fluren und Eingangsbereichen in Wohnhäusern zuständig. Dieser Minijob bietet ein überschaubares Arbeitspensum mit festen, planbaren Einsatzzeiten und eignet sich perfekt als kleiner Nebenverdienst. Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften suchen regelmäßig zuverlässige Reinigungskräfte für ihre Objekte.
In Frankfurt am Main gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als Treppenhausreiniger/in zu arbeiten. Als Großstadt mit 760.000 Einwohnern bietet Frankfurt am Main ein breites Angebot an Minijob-Stellen in diesem Bereich.
Typische Aufgaben
- 1Treppenstufen und Geländer feucht wischen und reinigen
- 2Hauseingänge und Flure sauber halten
- 3Briefkastenanlagen und Klingelbretter abstauben
- 4Handläufe und Lichtschalter desinfizieren
- 5Fußmatten reinigen und Spinnweben entfernen
- 6Im Winter Eingangsbereiche von Schmutz und Nässe befreien
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit und PünktlichkeitSelbstständige Arbeitsweise ohne AufsichtKörperliche Fitness für TreppensteigenEigene Reinigungsgeräte von VorteilDiskretion und Rücksichtnahme gegenüber Bewohnern
Frankfurt am Main auf einen Blick
Bundesland
Hessen
Einwohner
760.000
Lebenshaltung
sehr hoch
Flexibilität
Frei einteilbar
Exzellent ausgebaut mit U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn und Bussen. Hauptbahnhof als größter Fernbahnhof Deutschlands. RMV-Verbund. Flughafen-Fernbahnhof.
Tipps für die Bewerbung
- Biete deine Dienste direkt bei Hausverwaltungen an – viele suchen über Aushänge
- Kalkuliere deinen Zeitaufwand realistisch: Ein Treppenhaus dauert ca. 30-60 Minuten
- Kombiniere mehrere Objekte in der Nachbarschaft, um Fahrtwege zu minimieren
- Halte eigene Reinigungsmittel bereit – das macht dich unabhängiger
- Vereinbare klare Leistungsvereinbarungen schriftlich mit dem Auftraggeber